Laut Barmer Pflegereport 2018 ist jedem fünften pflegenden Angehörigen die Pflege zu anstrengend, 60 Prozent wünschen sich mehr Unterstützung bei der Pflege. Die Pflege eines Angehörigen ist sowohl psychisch als auch körperlich anstrengend. Oft vernachlässigen pflegende Angehörige dabei ihre eigenen Bedürfnisse und ihre Gesundheit und merken gar nicht wie ihre Kräfte schwinden. Es ist wichtig, dass Sie sich als pflegende Angehörige nicht selbst vergessen. Bedenken Sie immer, dass Sie die Pflege Ihrer Angehörigen langfristig nur sicherstellen können, wenn Sie auf sich selbst achten und sich auch mal Auszeiten nehmen. Wir informieren Sie über die Möglichkeiten, die Ihnen hierbei zur Verfügung stehen.
Achtung: Der Artikel dient lediglich der Information und ersetzt keine rechtliche Beratung.
Autor: Prof. Dr. Martin Przewloka
Zuletzt bearbeitet am 31.01.2023 von: Bettina Morich (Redakteurin)
Ein Familienmitglied wird plötzlich pflegebedürftig. Als Angehörige stehen Sie nun vor völlig neuen Herausforderungen. Wie Sie diese meistern und sich Hilfe holen können, erfahren Sie im folgenden Text.
In Akutfällen kann die kurzzeitige Arbeitsverhinderung mit Pflegeunterstützungsgeld für max. zehn Tage in Anspruch genommen werden. Um sich in Ruhe um alle nun auf Sie zukommenden Herausforderungen kümmern zu können, haben Sie als Arbeitnehmer Anspruch auf die so genannte kurzzeitige Arbeitsverhinderung. Dabei handelt es sich um bezahlten Sonderurlaub, den Sie ab Eintritt der Pflegesituation für bis zu zehn Tage in Anspruch nehmen können. Während dieser Zeit tritt das so genannte Pflegeunterstützungsgeld in Kraft. Wenn der Arbeitgeber keine Entgeltfortzahlung vorsieht, dient das Pflegeunterstützungsgeld somit als Lohnersatzleistung. Den Antrag auf kurzzeitige Arbeitsverhinderung sollten Sie stellen, sobald die akute Pflegesituation eintritt bzw. sobald Sie diese absehen können. Zum Antrag, den Sie bei der Pflegekasse stellen müssen, brauchen Sie noch eine Bescheinigung vom Arzt, die die Pflegebedürftigkeit Ihres Angehörigen bestätigt.
Pflegezeit für max. sechs Monate: Mit der Pflegezeit haben Sie als pflegende Angehörige einen Anspruch auf Freistellung durch Ihren Arbeitgeber. Dieser gilt für maximal sechs Monate. Eine Vergütung entfällt in dieser Zeit. Voraussetzung für die Pflegezeit ist, dass die Pflegeperson bereits einen Pflegegrad hat. Ist ein Pflegegrad noch nicht beantragt, muss dies dringend geschehen. Die Pflegezeit kann auch nur teilweise in Anspruch genommen werden, sodass Sie in Teilzeit weiterarbeiten können.
Familienpflegezeit für max. zwei Jahre: Die Familienpflegezeit erlaubt es Ihnen als Arbeitnehmer, Ihre Arbeitszeit für maximal zwei Jahre auf 15 Stunden pro Woche zu reduzieren. Auch bei der Familienpflegezeit muss die Pflegeperson bereits einen Pflegegrad haben. Anderenfalls muss dieser schnellstmöglich beantragt werden. Der Medizinische Dienst der Krankenkassen ist auch dann verpflichtet, innerhalb von 25 Arbeitstagen ein Ergebnis über einen Pflegegrad mitzuteilen. Wenn Sie bereits Pflegezeit in Anspruch genommen haben, wird diese auf die Familienpflegezeit angerechnet. Haben Sie zum Beispiel schon sechs Monate Pflegezeit genommen, können Sie noch 18 Monate Familienpflegezeit beantragen. Beides zusammen darf die Höchstdauer von 24 Monaten nicht übersteigen. Während der Familienpflegezeit haben Sie keinen Anspruch auf Vergütung.
Pflegedarlehen: Um fehlende Einnahmen während der Pflege- oder Familienpflegezeit abzumildern, bietet das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben ein zinsloses Darlehen an – das so genannte Pflegedarlehen. Dieses wird monatlich ausgezahlt und muss nach Ablauf der Pflegezeit in Raten wieder zurückgezahlt werden.
Sie haben sich als Angehörige der Versorgung Ihres pflegebedürftigen Familienmitglieds verschrieben. Mit viel Fürsorge und Kraft bewältigen Sie den Alltag, fühlen sich dabei aber oft überfordert und allein gelassen. Das sind Sie nicht! Bei 1ACare finden Sie alle nötigen Informationen, welche Hilfsangebote Sie kurz- oder langfristig in Anspruch nehmen können und welche Kosten dabei entstehen.
Wenn Sie Hilfe bei der Suche eines Betreuers brauchen, helfen wir Ihnen gerne weiter einen passenden Anbieter zu finden. Über unsere kostenlose Service-Hotline 0800 122 273 0 können Sie uns erreichen. Es entstehen keine Kosten für Sie, da wir über Beiträge von Pflegedienstleistern und Sanitätshäusern finanziert werden.
Beratungsstellen: Oft gibt es örtliche Beratungsstellen von Pflegekassen oder Kommunen, in denen Sie sich als Angehörige Informationen über Hilfsangebote einholen können. Bei Fragen zur Pflegeversicherung können Sie sich neben Ihrer Kranken- bzw. Pflegekasse auch beim Bürgertelefon des Bundesministeriums für Gesundheit beraten lassen. Dieses erreichen Sie unter der Telefonnummer 030 / 340 60 66 – 02. Zudem finden Sie alle relevanten Informationen rund um das Thema Pflege auch im 1ACare-Wegweiser.
Finanzielle Hilfen: Die Kranken- und Pflegekassen bieten verschiedene Leistungen zur finanziellen Unterstützung an, fragen Sie am besten direkt dort nach. Auch beim Sozial- sowie beim Versorgungsamt kann man sich über finanzielle Hilfen informieren.
Pflegewissen und Kurse: Schnell kommt man als pflegender Angehöriger in Situationen, die einen überfordern, die jedoch mit ein wenig Wissen und den richtigen Hilfsmitteln zu meistern sind. Der Gesetzgeber ist dazu verpflichtet, Ihnen die Teilnahme an öffentlichen Pflegekursen zu ermöglichen oder Pflegeschulungen bei Ihnen zuhause durchzuführen. Pflegekurse eignen sich außerdem dazu, Kontakte zu Menschen zu knüpfen, die sich in der gleichen Situation befinden, und sich mit diesen auszutauschen. Die Kosten für Pflegekurse und -schulungen werden von der Pflegekasse übernommen. Um zu erfahren, wo Pflegekurse in Ihrer Nähe stattfinden, wenden Sie sich am besten direkt an Ihre Krankenkasse. Die Inhalte der Kurse variieren und reichen von Grundlagenwissen bis hin zu speziellen Themen wie Demenz oder Arthrose.
Als pflegende Angehörige haben Sie sich einer nicht zu unterschätzenden Aufgabe gestellt. Die Pflege von Angehörigen ist sowohl psychisch als auch körperlich anstrengend. Oft vernachlässigen pflegende Angehörige dabei ihre eigenen Bedürfnisse und ihre Gesundheit und merken gar nicht, dass Ihre Kräfte schwinden. Es ist wichtig, dass Sie als Angehörige nicht vergessen, sich um sich selbst zu kümmern. Bedenken Sie immer, dass Sie die Pflege Ihrer Angehörigen langfristig nur sicherstellen können, wenn Sie auf sich selbst achten und sich auch mal Auszeiten nehmen. Die Möglichkeiten reichen dabei von Urlaub mit oder ohne die pflegebedürftige Person über Reha bis hin zu stundenweisen Unterstützungsangeboten im Alltag und Selbsthilfegruppen.
Schon kleine alltägliche Hilfen können für Ihre Entlastung sorgen. So können Sie sich zum Beispiel eine stundenweise Haushaltshilfe, eine Einkaufshilfe oder einen Menüservice als Unterstützung mit ins Boot holen. Auch eine stundenweise Entlastung durch einen so genannten Alltagsbegleiter ist möglich.
Sie suchen jemanden, der Sie für ein paar Stunden in der Woche bei der Pflege Ihres Angehörigen entlastet, sodass Sie Erledigungen tätigen können oder sich einfach mal um sich selbst kümmern können? Alltagsbegleiter, oder auch Betreuungsassistenten genannt, sind ausgebildete Personen, die für ein paar Stunden die Woche zu Ihnen nachhause kommen und sich um Ihren Angehörigen kümmern. So brauchen Sie sich keine Sorgen zu machen, wenn Sie Ihren Angehörigen allein lassen. Die Betreuungspersonen übernehmen keine pflegerischen Aufgaben, sondern sind, wie der Name schon sagt, für Betreuung und Begleitung im Alltag zuständig. Durch ihre Ausbildung sind sie gut auf ihre Aufgabe vorbereitet und wissen um Krankheitsbilder wie zum Beispiel Demenz. Sie haben gelernt, wie sie pflegebedürftige Menschen aktivieren und beschäftigen können. Die Pflegekasse übernimmt für solche Betreuungs- und Entlastungsleistungen anfallende Kosten in Höhe von 125 Euro monatlich, unabhängig davon, welchen Pflegegrad Ihr Angehöriger hat. Brauchen Sie mehr Leistungen müssen Sie entweder privat zuzahlen oder das Pflegegeld, oder die Pflegesachleistungen in Entlastungsleistungen umwandeln. Ihre Pflegekasse oder Ihr Betreuungsdienst kann Sie dazu beraten.
Die 24-Stunden Pflege ist auch eine Form der Betreuung, bei der eine Betreuungskraft dauerhaft zu der zu pflegenden Person zieht. Sie wird jedoch in der Regel nicht von der Kasse bezahlt, sondern von der zu pflegendenen Person oder deren Angehörigen.
Achtung: Betreuungskräfte sind keine Pflegekräfte. Sie durchlaufen über mehrere Wochen oder Monate eine Ausbildung, in der sie lernen, mit Erkrankten umzugehen. Sie haben kein Pflegeexamen und dürfen keine medizinischen Tätigkeiten ausführen.
Bei der Tagespflege handelt es sich um eine teilstationäre Leistung. Sie eignet sich für Personen, die grundsätzlich zuhause gepflegt werden und stundenweise in stationären Einrichtungen betreut werden sollen. Die Tagespflege bietet v.a. Berufstätigen die Möglichkeit, dass ihre pflegebedürftigen Angehörigen während ihrer Arbeitszeit betreut sind. Aber auch für alle anderen pflegenden Angehörigen kann die Tagespflege eine gute Möglichkeit zur Entlastung darstellen. So müssen Sie sich keine Gedanken darüber machen, dass die pflegebedürftige Person sich nicht allein zuhause zurechtfindet, vergisst zu trinken, sich einsam fühlt oder sich verletzt. In Tagespflege-Einrichtungen wird sie mit Spielen, Spaziergängen oder Gymnastik beschäftigt sein und bekommt Hilfe bei Toilettengängen oder anderen pflegerischen Erfordernissen. Oft bieten Tagespflege-Einrichtungen auch die Möglichkeit, eine oder mehrere Mahlzeiten vor Ort einzunehmen. Auch Fahrdienste, die Ihren Angehörigen zuhause abholen und wiederbringen, sind keine Seltenheit. Die Leistungen unterscheiden sich je nach Einrichtung. Am besten fragen Sie direkt bei den Anbietern in Ihrer Umgebung nach. Auch hinsichtlich der Kosten gibt es Unterschiede, liegt ein Pflegegrad vor, dann wird jedoch ein Teil der Kosten von der Pflegekasse übernommen.
Die Nachtpflege unterscheidet sich von der Tagespflege lediglich im Hinblick auf die Zeit. Sie findet wie der Name schon sagt in der Nacht statt und dient vor allem dazu, pflegende Personen zu entlasten, deren Angehörige nachts betreut oder gepflegt werden müssen. Meist handelt es sich dabei um Intensivpatienten oder Menschen mit Demenzerkrankung, deren Tag-Nacht-Rhythmus sich verschoben hat. Bei pflegenden Angehörigen führt dies zu Schlafmangel und langfristig zu gesundheitlichen Problemen. Für solche Fälle bietet die Nachtpflege in einem Pflegeheim Angehörigen eine gute Möglichkeit, sich weiterhin in ihrer häuslichen Umgebung um ihre Angehörigen zu kümmern und trotzdem genug Schlaf zu bekommen, um sich tagsüber wieder mit voller Kraft der Pflege widmen zu können. Unter Umständen bieten die Pflegeheime auch Fahrdienste an, die die Pflegebedürftigen abholen und wieder nachhause bringen. Die Kosten der Nachtpflege werden zum Teil von der Pflegekasse übernommen.
Wird die ambulante Pflege, also die Pflege im häuslichen Umfeld, von einem externen Pflegedienst erbracht, kommt eine Pflegekraft zu Ihnen nachhause. Zusätzlich zu Ihrer Pflege kann ein ambulanter Pflegedienst Sie stundenweise entlasten und bestimmte Pflegeleistungen durchführen. Zu diesen Leistungen gehören beispielsweise Medikamentengabe, Körperpflege oder die Lagerung und Mobilisierung der pflegebedürftigen Person.
Die Pflege von Angehörigen raubt nicht nur viel Kraft, sondern kann auch ernsthafte gesundheitliche Folgen haben. Viele pflegende Angehörige leiden zum Beispiel an Rückenschmerzen oder sind seelisch am Ende ihrer Kräfte. Rehabilitations-Maßnahmen (Reha) dienen dazu, bereits bestehende gesundheitliche Schäden oder Krankheiten zu heilen oder zu lindern. Sprechen Sie deshalb Ihren Hausarzt an und fragen Sie ihn nach geeigneten Reha-Maßnahmen. Alle drei Jahre haben Sie laut Gesetz Anspruch auf ambulante Reha, alle vier Jahre auf stationäre.
Im Gegensatz zu Reha-Leistungen, die erst in Kraft treten, wenn bereits gesundheitliche Einschränkungen oder Erkrankungen eingetreten sind, ist es der Sinn von Kuren, Krankheiten vorzubeugen. Kurmaßnahmen dienen somit der Vorsorge und Sicherstellung Ihrer eigenen Gesundheit. Kuren sind ebenfalls ambulant oder stationär möglich und werden von der Krankenkasse finanziert.
Urlaub tut jedem Menschen gut. Gerade als pflegender Angehöriger haben Sie sich eine Auszeit verdient und sollten diese auch nehmen. Urlaub können Sie sowohl gemeinsam als auch ohne die zu pflegende Person machen. Für den Fall, dass Sie sich für einen Urlaub mit pflegebedürftigen Angehörigen entscheiden, gibt es vermehrt sogenannte Pflegehotels, die sich darauf spezialisiert haben, Pflegebedürftige zu versorgen und deren Angehörigen einen entspannten Urlaub zu gewährleisten. Bei der Frage, ob Sie mit oder ohne Ihren Angehörigen Urlaub machen wollen, sollten Sie ehrlich zu sich selbst sein. Hat Ihr pflegebedürftiger Angehöriger wirklich etwas vom Urlaub? Bekommen Sie auch die nötige Ruhe, die Sie benötigen? Entscheiden Sie sich für einen Urlaub allein, gibt es viele Möglichkeiten wie die pflegebedürftige Person zuhause oder vorrübergehend stationär versorgt werden kann, so zum Beispiel die Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege.
Einige Angehörige nehmen sich auch zu Hause "Urlaub von der Pflege" indem Sie die zu pflegende Person zeitweise in einer Einrichtung unterbringen. So können Sie wieder neue Kraft tanken und die zu betreuenden Angehörigen werden trotzdem fachgerecht versorgt.
Die Verhinderungspflege dient der stunden-, tage- oder wochenweisen Entlastung von pflegenden Angehörigen. Wenn Sie wegen wichtiger Termine, nötigem Urlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen ausfallen, übernimmt die Pflegekasse für bis zu sechs Wochen im Jahr die Kosten für eine Ersatzpflege. Diese kann von einem ambulanten Pflegedienst oder zum Beispiel von Freunden oder Nachbarn erbracht werden. Die Verhinderungspflege kann auch kurzfristig oder im Nachhinein beantragt werden, hierbei müssen jedoch Nachweise über die Kosten der Ersatzpflege gesammelt worden sein, um sie dann bei der Pflegekasse einreichen zu können. Die jährliche Kostenübernahmegrenze liegt bei 1.612 Euro. Voraussetzung für die Verhinderungspflege ist, dass die pflegebedürftige Person mindestens Pflegegrad 2 hat und von der pflegenden Person bereits mindestens seit sechs Monate gepflegt worden ist.
Ist eine Pflege zuhause aufgrund von Urlaub, Kuraufenthalten, Krankheit oder ähnlichem vorübergehend nicht möglich, gibt es die Möglichkeit der Kurzzeitpflege in einer stationären Einrichtung. Diese kann für bis zu acht Wochen im Jahr in Anspruch genommen werden. Auch hier ist ein Pflegegrad von mindestens 2 Voraussetzung und die jährliche Kostenübernahmegrenze liegt auch hier bei 1.612 Euro. Die Kurzzeitpflege gewährleistet Ihnen als pflegender Angehöriger, sich eine Auszeit zum Beispiel in Form eines Urlaubs zu nehmen ohne sich um die Versorgung der pflegebedürftigen Person Sorgen machen zu müssen.
Die Pflege von Angehörigen ist nicht nur körperlich anstrengend, sondern auch psychisch. Das Gefühl von Überforderung, Schuld und schlechtem Gewissen kennen viele pflegende Angehörige. Sie machen sich Vorwürfe, wenn sie die Pflege selbst nicht leisten können, weil sie zum Beispiel Vollzeit arbeiten oder wenn Sie auf das Verhalten von Pflegebedürftigen einmal mit Wut oder Ärger reagieren. Sie sollten versuchen, mit diesen Sorgen nicht allein fertig werden zu wollen, sondern sich mit anderen austauschen und Hilfe einholen. Einen ersten kostenlosen Ratgeber zum Thema der seelischen Entlastung von pflegenden Angehörigen bieten die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen e.V. und die Deutsche Psychotherapeuten Vereinigung e.V.
Selbsthilfegruppen: Sich mit anderen auszutauschen, die Ihre Probleme selbst kennen und verstehen, kann Sie erheblich entlasten. So können Sie Ihre Erfahrungen austauschen, einander zuhören und sich gegenseitig Tipps geben.
Selbsthilfegruppen und Gesprächskreise in Ihrer Nähe können Sie im Internet ausfindig machen, z.B. hier.
Eine der wichtigsten Grundregeln bei der Pflege von Angehörigen ist die, auf sich selbst zu achten. Das sind Sie vor allem sich selbst schuldig. Aber auch die pflegebedürftige Person profitiert davon, weil Sie sich dann länger und besser um sie kümmern können. Achten Sie deshalb auf Anzeichen von Überlastung und holen Sie sich Hilfe! Es ist keine Schande mit solch einer schwierigen Situation nicht allein fertig zu werden. Es ist im Gegenteil ein Zeichen von Stärke
Die Entlastungsmöglichkeiten reichen von Möglichkeiten der Arbeitszeitverkürzung über stunden- oder tageweise Betreuung bis hin zu Urlaubs- und Kurmöglichkeiten. Für fast jede Belastung gibt es auch eine passende Entlastungsleistung.
Teilweise übernimmt die Pflegekasse bestimmte Leistungen. Manchmal geschieht dies auch nur zum Teil und manchmal gar nicht. Dies ist ganz unterschiedlich und hängt von der Leistung ab, die Sie in Anspruch nehmen wollen.
Auch dies kommt ganz auf die Leistung an. Natürlich gilt auch hier: „Je früher, desto besser“. Manchmal lassen sich Dinge jedoch nicht planen. Deshalb gibt es auch Leistungen, die spontan in Anspruch genommen werden können, wie zum Beispiel die kurzzeitige Arbeitsverhinderung. Es gibt sogar Leistungen, die erst im Nachhinein beantragt werden können wie die so genannte Verhinderungspflege.
Beide Pflegeleistungen treten in Kraft, wenn Sie für eine gewisse Zeit in der Pflege Ihres Angehörigen ausfallen, sei es wegen Krankheit, wichtigen Terminen oder einem Urlaub. Wenn dann ein ambulanter Pflegedienst oder eine Person aus ihrem Umfeld die Pflege übernimmt und dafür entweder bezahlt werden muss oder Aufwendungen für Fahrten oder ähnliches anfallen, können diese über die Verhinderungspflege abgedeckt werden. Die Kurzzeitpflege unterscheidet sich von der Verhinderungspflege lediglich darin, dass sie nicht zuhause, sondern in einer stationären Einrichtung erfolgt.
Dem Gesetzgeber nach haben Sie auf alle drei Leistungen einen Anspruch. Es kann jedoch sein, dass Ihr Arbeitgeber noch nie einen solchen Fall hatte und dies nicht weiß. Weisen Sie ihn freundlich darauf hin und schildern Sie ihm Ihre Situation.
Rehabilitationsleistungen dienen dazu bereits bestehende Krankheiten oder gesundheitliche Einschränkungen zu heilen oder zu lindern. Bei Kurmaßnahmen geht es darum diesen vorzubeugen.
Prof. Dr. Martin Przewloka hat im eigenen familiären Umfeld umfangreiche Erfahrungen mit dem Thema Pflege gesammelt und teilt sein Wissen über verschiedene Kanäle mit anderen pflegenden Angehörigen. Durch seinen Universitätsabschluss in Medizinischer Physik (Universität Kaiserslautern) versteht er zudem die gesundheitlichen Hintergründe der unterschiedlichen Erkrankungen und kann sich in die Lage der Pflegebedürftigen hineinversetzen.