Verhinderungspflege, oder auch Urlaubs- bzw. Krankheitsvertretung genannt, läuft in den meisten Fällen ambulant ab. Das Bundesgesundheitsministerium erklärt zudem, dass die Verhinderungspflege insbesondere dann angewendet wird, wenn „die private Pflegeperson Urlaub (macht) oder sie durch Krankheit vorübergehend an der Pflege gehindert (ist).“ Hat die betroffene Person mindestens Pflegegrad 2, dann „übernimmt die Pflegeversicherung die nachgewiesenen Kosten einer Ersatzpflege für längstens sechs Wochen je Kalenderjahr (…). Allerdings besteht ein Anspruch auf Verhinderungspflege erst, nachdem die Pflegeperson den pflegebedürftigen Menschen mindestens sechs Monate in ihrer häuslichen Umgebung gepflegt hat.“.
Im Gegensatz zu Kurzzeitpflege oder Tages- und Nachtpflege, müssen für die Anwendung einer Verhinderungspflege die oben genannten Bedingungen erfüllt werden. Ist dies der Fall, zahlt die Pflegekasse bis zu 1.612€ pro Kalenderjahr für eine erwerbsmäßig tätige Person oder einen ambulanten Pflegedienst, wenn diese die Pflege für die Zeit der Verhinderung übernehmen. Auch Verwandte bis zum zweiten Grad, sowie Nachbarinnen und Nachbarn können bis zu 1.612€ für die Ausführung der Verhinderungspflege in Anspruch nehmen. Wie viel die Pflegekasse zahlt, richtet sich nach der Höhe des Pflegegeldes. Achtung, denn „die Aufwendungen der Pflegekasse dürfen den 1,5-fachen Betrag des Pflegegeldes des festgestellten Pflegegrades nicht überschreiten.“ Außerdem gilt, dass „der Höchstbetrag (…) von 1.612€ nicht überschritten (werden darf).“
Die maximale Dauer der (von der Pflegekasse bezahlten) Verhinderungspflege beläuft sich auf 6 Wochen. Um diesen Zeitraum zu verlängern, kann im Anschluss an die Verhinderungspflege eine Kurzzeitpflege angeschlossen werden.
Autor: Prof. Dr. Martin Przewloka
Zuletzt bearbeitet am 24.01.2023 von: Bettina Morich (Redakteurin)
Die Zielgruppe für Verhinderungspflege ist klar definiert. Grundsätzlich ist die Verhinderungspflege nur für Angehörige interessant, die aus gesundheitlichen Gründen oder wegen eines Urlaubs die private, ambulante Pflege nicht weiterführen können.
Für den Verhinderungszeitraum findet die Pflege meist in einer stationären Einrichtung statt, aber auch die ambulante Verhinderungspflege durch Angehörige oder Dienstleister ist eine Möglichkeit.
Somit gibt es drei Varianten:
Alternativen zur Verhinderungspflege gibt es kaum. Lediglich die Kurzzeitpflege ist eine gute Möglichkeit, die Verhinderungspflege zu ersetzen, zu ergänzen oder diese auf finanzielle Weise zu kombinieren. Ist ein Angehöriger länger als 6 Wochen verhindert, kann im Anschluss an die Verhinderungspflege eine Kurzzeitpflege angeschlossen werden. Sonst bleibt den Angehörigen nur das private Zahlen der Verhinderungspflege in einer stationären Einrichtung oder das Hinzubuchen von ambulanten Dienstleistern, etwa für Tages- und Nachtpflege.
Angebote für Verhinderungspflege zu finden ist nicht immer einfach. Oft muss es schnell gehen, da bei einem Krankheitsfall nur wenig Zeit und Kraft für die Organisation der Verhinderungspflege bleibt. Somit ist es besonders wichtig, sich auf eine solche Situation frühzeitig vorzubereiten. Mit 1ACare können sie schnell und seriös alle Einrichtungen und Dienstleister für Verhinderungspflege finden. Geben Sie einfach „Verhinderungspflege“ und ihre Postleitzahl bei unserer Dienstleister-Suche ein und wir zeigen Ihnen alle Einrichtungen und Dienstleister in Ihrer Nähe.
Hat die zu pflegende Person einen Pflegegrad von 2 oder höher, zahlt die Pflegekasse. Die Leistungen belaufen sich auf bis zu 1.612€ und können für die Kosten einer notwendigen Ersatzpflege bis zu 6 Wochen gezahlt werden. Auch können Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege miteinander kombiniert werden, sodass „ergänzend zum Leistungsbetrag für die Verhinderungspflege bis zu 50 Prozent des Kurzzeitpflegebetrags [....]für die Verhinderungspflege genutzt werden (können).“ So kann der Gesamtbetrag pro Kalenderjahr erhöht werden. Das bietet sich z.B. dann an, wenn es keine geeignete Kurzzeitpflegeeinrichtung gibt und die Kurzzeitpflegeleistungen deshalb verfallen würden.
Auch Pflegegeld wird während der Verhinderungspflege in verringerter Form gezahlt. Bis zu 6 Wochen je Kalenderjahr wird die Hälfte des Pflegegeldes weitergezahlt.
Auch die Beiträge für Arbeitslosen- und Rentenversicherung werden bei Inanspruchnahme von Verhinderungspflege von der Pflegekasse wie gewohnt übernommen.
Verhinderungspflege kann nicht nur wochenweise oder tagesweise, sondern auch stundenweise genommen werden. So haben Angehörige die Möglichkeit, auch kürzere Verhinderungszeiträume zu überbrücken. Eine stundenweise Verhinderungspflege kann beispielsweise in Form einer teilstationären Tagespflege ablaufen. Auch können ambulante Dienstleister stundenweise für Verhinderungspflege gebucht werden.
Wichtig: Verhinderungspflege kann bei Pflegegrad 2 oder höher in bestimmten Fällen auch ohne vorherigem Antrag in Anspruch genommen werden. Auch können Ansprüche auf Verhinderungspflege rückwirkend geltend gemacht werden. Das ist besonders dann interessant, wenn eine plötzliche Verhinderung von Angehörigen der Fall ist.
Verhinderungspflege tritt insbesondere dann ein, wenn Angehörige krank werden, im Urlaub sind oder auf andere Weise verhindert sein sollten. Die Kurzzeitpflege hingegen bezieht sich vielmehr auf eine stationäre Unterbringung einer gepflegten Person, wenn beispielsweise eine erhöhte Pflegebedürftigkeit entsteht, die von den Angehörigen nicht mehr alleine ambulant bewältigt werden kann.
Am einfachsten finden Sie eine passende Einrichtung oder Dienstleister für Verhinderungspflege bei 1ACare. Unser Dienstleister-Suche zeigt Ihnen schnell und seriös alle relevanten Einrichtungen und Dienstleister in Ihrer Nähe.
Werden Angehörige krank, fahren in den Urlaub oder sind aus anderen Gründen verhindert, haben Sie Anspruch auf Verhinderungspflege (bis zu 6 Wochen pro Kalenderjahr). Diese wird ab einem Pflegegrad von 2 oder höher von der Pflegekasse mit bis zu 1.612€ pro Kalenderjahr gefördert. Die Leistungen können mit der Kurzzeitpflege kombiniert werden, sodass bis zu 2.418€ pro Kalenderjahr möglich sind. Für den Zeitraum der Verhinderungspflege wird die pflegebedürftige Person in eine stationäre Einrichtung gebracht oder von Angehörigen, Nachbarn oder Dienstleistern gepflegt, sodass sich betroffene Angehörige während ihrer Verhinderung nicht um die Pflege kümmern müssen.
Sind die Bedingungen der Verhinderungspflege erfüllt und die auf Pflege angewiesene Person hat einen Pflegegrad von 2 oder höher, entstehen vorerst keine Kosten. Die Pflegekasse zahlt bis zu 1.612€ pro Kalenderjahr und während des Zeitraums der Verhinderungspflege 50 Prozent des Pflegegeldes. Erst nach 6 Wochen, wenn der gesetzliche Anspruch verfällt, entstehen ggf. Kosten. Achtung: Es ist möglich, dass bei der Unterbringung in einer stationären Einrichtung Zusatzkosten entstehen, etwa durch einen Essens-Service oder einen Fahrdienst.
Die Pflegekasse zahlt bis zu 1.612€ pro Kalenderjahr und während des Zeitraums der Verhinderungspflege 50 Prozent des Pflegegeldes.
Verringertes Pflegegeld pro Monat bei Verhinderungspflege:
o Pflegegrad 1: -
o Pflegegrad 2: 158,00€ pro Monat
o Pflegegrad 3: 272,50€ pro Monat
o Pflegegrad 4: 364,00€ pro Monat
o Pflegegrad 5: 450,50€ pro Monat
Grundsätzlich tritt Verhinderungspflege nur dann ein, wenn ein pflegender Angehöriger verhindert ist und für einen bestimmten Zeitraum nicht mehr weiter ambulant pflegen kann. Im Falle einer Verhinderung, wie beispielsweise Krankheit oder Urlaub, kann (bei Pflegegrad 2 oder höher) Anspruch auf Verhinderungspflege geltend gemacht werden. Somit ist Verhinderungspflege besonders für Menschen geeignet, die ambulant zu Hause pflegen und für einen gewissen Zeitraum auf Grund einer Verhinderung einen Pflege-Ersatz benötigen.
Prof. Dr. Martin Przewloka hat im eigenen familiären Umfeld umfangreiche Erfahrungen mit dem Thema Pflege gesammelt und teilt sein Wissen über verschiedene Kanäle mit anderen pflegenden Angehörigen. Durch seinen Universitätsabschluss in Medizinischer Physik (Universität Kaiserslautern) versteht er zudem die gesundheitlichen Hintergründe der unterschiedlichen Erkrankungen und kann sich in die Lage der Pflegebedürftigen hineinversetzen.