Vielen Seniorinnen und Senioren fällt es mit zunehmendem Alter immer schwerer, ihren Alltag selbstständig zu bewältigen. Aufgaben in Haus und Garten sowie Behörden- und Arztgänge können dann zu einer Herausforderung werden. Oft übernehmen Angehörige anfallende Aufgaben, begleiten die Senioren zu Ärzten und leisten ihnen Gesellschaft. Nicht selten fühlen sich aber auch die Angehörigen durch die immer größer werdenden Anforderungen überlastet. Und was tut man, wenn es gar keine Angehörigen in der Nähe gibt?
Die stundenweise Seniorenbetreuung setzt genau dort an. Da ambulante Pflegedienste oft straffe Zeitpläne haben, bleibt den Pflegekräften für Gespräche oder etwa Arztbesuche wenig bis gar keine Zeit. Die stundenweise Seniorenbetreuung wird in der Regel von so genannten Alltagsbegleitern bzw. Betreuungsassistenten durchgeführt. Es handelt sich dabei um ausgebildete Personen, die Pflegebedürftige einige Stunden in der Woche zuhause oder in Pflegeheimen, Einrichtungen des betreuten Wohnens oder anderen Einrichtungen besuchen.
Die Betreuungspersonen - Alltagsbegleiter, Betreuungsassistenten oder Seniorenbetreuer genannt - sind, wie der Name schon sagt, für Betreuung und Begleitung im Alltag zuständig. Durch ihre Ausbildung sind sie gut auf ihre Aufgabe vorbereitet und wissen um Krankheitsbilder, wie zum Beispiel Demenz. Sie haben gelernt, wie sie pflegebedürftige Menschen aktivieren und beschäftigen können.
Autor: Prof. Dr. Martin Przewloka
Zuletzt bearbeitet am 6.02.2023 von: Bettina Morich (Redakteurin)
Zielgruppe der stundenweisen Seniorenbetreuung sind alle Seniorinnen und Senioren, die sich Unterstützung im Alltag und/oder Gesellschaft wünschen. Da es sich bei der stundenweisen Seniorenbetreuung nur um eine, wie der Name schon sagt, stundenweise Betreuung handelt, ist diese nicht für Personen geeignet, die rund um die Uhr versorgt werden müssen. Ist eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung z.B. aufgrund eines Aufenthaltes im Pflegeheim gegeben, kann die stundenweise Seniorenbetreuung trotzdem zusätzlich in Anspruch genommen werden. Bei einem vorhandenen Pflegegrad werden die Kosten der Betreuung teilweise von der Pflegekasse übernommen.
Eine stundenweise Seniorenbetreuung kann sowohl für die Person selbst als auch für deren Angehörige eine große Bereicherung sein. Da die Betreuungspersonen über keine Ausbildung im pflegerischen oder medizinischen Bereich verfügen, übernehmen sie keine pflegerischen Aufgaben. Unter ihre Tätigkeitsfelder fallen z.B.:
Alltagsbegleiter, Betreuungsassistenten oder Seniorenbetreuer sind keine geschützten Begriffe. Im Prinzip darf sich jeder so nennen. Je nachdem für welche Aufgaben man eine Betreuungskraft sucht, sollte diese jedoch gewisse Qualifikationen vorweisen können. Qualifiziert sind Personen mit einer Ausbildung nach Paragraf 45b, § 43b / 53c oder § 87b SGB XI. Personen mit einer Qualifikation nach Paragraf 45 b übernehmen eher einfache Tätigkeiten. Sie haben eine 30-stündige Ausbildung durchlaufen. Qualifizierte nach Paragraf 43 b / 53c SGB XI (ehemals 87b) dagegen haben eine ca. 160-stündige Ausbildung inkl. Praktikum absolviert und sind somit auf weitaus verantwortungsvollere Aufgaben vorbereitet.
Zusammenfassend bietet die stundenweise Seniorenbetreuung viele Vorteile:
Seniorenbetreuer kann man auf unterschiedlichem Wege finden. Häufig vermitteln ambulante Pflegedienste spezielle Betreuungskräfte an Patienten oder deren Angehörige. Auch gibt es einige als Pflege- und Betreuungsdienst zugelassene Anbieter. Des Weiteren gibt es selbstständige Betreuungskräfte, die häufig die günstigere Alternative darstellen. An vielen Orten gibt es zudem kommunale Projekte, Gruppen oder Initiativen, in denen auch ehrenamtliche Hilfskräfte zur stundenweisen Seniorenbetreuung gefunden werden können. Oft konzentrieren sich diese Initiativen auf die Betreuung von Demenzkranken.
Bei der Suche nach einer geeigneten Betreuungskraft, sollten man unbedingt auf deren Qualifikation achten. Hat man einen seriösen Anbieter von Betreuungsleistungen gefunden, bietet es sich an, ein persönliches Gespräch mit der Betreuungsperson zu vereinbaren. So können sich alle Beteiligten kennenlernen und schauen, ob es passt. Dabei sollte man darauf achten, dass die eigenen Erwartungen, mit denen der Betreuungsperson weitestgehend übereinstimmen. Möchte man zum Beispiel, dass mit der betreuten Person zusammen gekocht wird, die Betreuungsperson jedoch wenig Erfahrung in der Haushaltsführung hat, sollte man sich evtl. eine andere Person suchen. Zudem empfiehlt es sich, die Kosten mehrere Anbieter zu vergleichen.
Die Kosten der stundenweisen Seniorenbetreuung können stark variieren, da sie von der Qualifikation der jeweiligen Betreuungskraft und der vermittelnden Agentur abhängen. Die Preise der Betreuung liegen in der Regel zwischen 20€ und 45€ pro Stunde, je nach Region. Es wird daher häufig empfohlen, mehrere Angebote zu suchen, um deren Preise vergleichen zu können. Die Kosten müssen allerdings in der Regel nicht komplett aus eigener Tasche bezahlt werden.
Wenn der Pflegebedürftige bereits in einen Pflegegrad eingestuft ist, werden von der Pflegekasse monatlich 125€ an zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen gezahlt. Außerdem können ab dem Pflegegrad 2 bis zu 40% der Pflegesachleistungen für die Betreuung und Entlastung von pflegenden Angehörigen verwendet werden.
Bei als Pflegedienst zugelassenen Betreuungsdiensten sind es sogar 100%. Somit ist es möglich, zwischen 798€ und 1.995€ pro Monat zusätzlich zum Entlastungsbetrag zu nutzen. Die genaue Höhe dieser Zahlungen hängt vom Pflegegrad ab:
Pflegegrad | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 |
100% | 125€ |
724€ | 1363€ | 1693€ | 2095€ |
40% | - |
289€ | 545€ | 677€ | 838€ |
Zusätzlich können die Kosten der stundenweisen Seniorenbetreuung, wenn Sie durch qualifizierte Personen durchgeführt wird, als außergewöhnliche Belastung von der Steuer abgesetzt werden, wodurch bis zu 4.000€ pro Jahr eingespart werden können. Falls die stundenweise Seniorenbetreuung aufgrund eines Unfalls benötigt wird, übernimmt unter Umständen die Unfallversicherung die anfallenden Kosten.
Über unsere kostenlose Service-Hotline 0800 122 273 0 unterstützen wir Sie bei der Suche nach einer geeigneten Betreuungskraft. Dieser Service steht Ihnen kostenlos zur Verfügung und wird über Beiträge der Pflegedienstleister finanziert.
Eine Besonderheit in der Betreuung stellt die stundenweise Seniorenbetreuung bei Demenz dar. Im Grunde sollten sich die Leistungen der Seniorenbetreuer nicht sehr stark voneinander unterscheiden und alle Personen mit den oben genannten Qualifikationen sind automatisch auch für die Betreuung von Menschen mit Demenz ausgebildet. Diese vergessen häufig zu essen und zu trinken, setzen sich durch ihre teilweise vorhandene Weglauftendenz großen Gefahren aus und rauben ihren Angehörigen durch ihren veränderten Tag-Nacht-Rhythmus den Schlaf. Eine externe Betreuungsperson kann hier unterstützend eingreifen, sodass die Personen, die normalerweise betreuen, wie etwa die Angehörigen, für ein paar Stunden in der Woche entlastet werden.
Bei der stundenweisen Seniorenbetreuung wird der betroffene Senior für ein paar Stunden in der Woche von einem Seniorenbetreuer in seinem Alltag unterstützt, oder ihm wird einfach Gesellschaft geleistet.
Die stundenweise Seniorenbetreuung eignet sich zum einen für Senioren, die zum Beispiel alleinstehend sind und ihren Alltag noch relativ gut allein bewältigen können, jedoch bei bestimmten Tätigkeiten, wie etwa bei Arztbesuchen, Hilfe benötigen oder sich einsam fühlen und sich Gesellschaft wünschen. Zum anderen kann die Seniorenbetreuung pflegende Angehörige entlasten, sodass diese für ein paar Stunden in der Woche Zeit für sich finden.
Die Kosten der Betreuung variieren stark, betragen jedoch meist zwischen 20€ und 45€ pro Stunde. Diese Kosten müssen allerdings nicht komplett aus eigener Tasche bezahlt werden. Beispielsweise zahlt die Pflegekasse bis zu 125€ monatlich an zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen. Ab dem Pflegegrad 2 können außerdem 40% bis 100% der Pflegesachleistungen für die Betreuung und Entlastung von pflegenden Angehörigen verwendet werden.
Die stundenweise Seniorenbetreuung reicht ab einer gewissen Pflegebedürftigkeit nicht mehr aus, da der Senior hierbei nicht den ganzen Tag versorgt wird. Außerdem sind pflegerische und medizinische Tätigkeiten nicht Aufgabe der Seniorenbetreuer. Auch findet die Betreuung außerhalb von stationären Einrichtungen einzeln und nicht in Gruppen statt. Bei Gruppenaktivitäten (wie etwa in der Tagespflege) werden soziale Fähigkeiten verstärkt trainiert sowie soziale Kontakte aufgebaut und gepflegt.
Wie bei allen anderen Anbietern auch, sollten Sie auf dessen Seriosität achten. Zudem sollten Sie in Erfahrung bringen, ob eine Qualifizierung der Betreuungspersonen vorliegt – in diesem Falle eine Ausbildung nach Paragraf 45b, § 43b / 53c oder § 87b SGB XI. Außerdem sollten Sie neben einem Preisvergleich mehrerer Anbieter auch auf Ihr Bauchgefühl bei einem ersten persönlichen Gespräch achten.
Qualifizierte Seniorenbetreuer bieten häufig folgende Leistungen an:
Pflegeleistungen dürfen Seniorenbetreuer aufgrund fehlender pflegerischer Qualifizierung nicht erbringen.
Prof. Dr. Martin Przewloka hat im eigenen familiären Umfeld umfangreiche Erfahrungen mit dem Thema Pflege gesammelt und teilt sein Wissen über verschiedene Kanäle mit anderen pflegenden Angehörigen. Durch seinen Universitätsabschluss in Medizinischer Physik (Universität Kaiserslautern) versteht er zudem die gesundheitlichen Hintergründe der unterschiedlichen Erkrankungen und kann sich in die Lage der Pflegebedürftigen hineinversetzen.