Das Betreute Wohnen ist eine Wohnform für Menschen, die auf Unterstützung im Alltag angewiesen sind, aber nicht rund um die Uhr Hilfe benötigen. Häufig wird es für Senioren angeboten, doch es gibt auch Einrichtungen für Menschen mit psychischen Erkrankungen, körperlichen Behinderungen oder für Jugendliche und Obdachlose.
Dieser Artikel konzentriert sich auf das Betreute Wohnen im Alter. Das Besondere am Betreuten Wohnen ist, dass die Betroffenen größtenteils selbstständig sind und eine eigene Wohnung besitzen. Zusätzlich werden direkt vor Ort Unterstützungsangebote bereitgestellt, um das selbstbestimmte Leben bestmöglich zu unterstützen. Ziel ist es, den Menschen Autonomie zu ermöglichen, ohne dass sie auf benötigte Hilfen verzichten müssen.
Achtung: Der Begriff „Betreutes Wohnen“ ist nicht geschützt. Deswegen gibt es große Unterschiede bei den Angeboten. Es handelt sich bei diesem Wohnkonzept nicht um eine umfassende Pflege.
Stattdessen wird den Menschen ein Hausnotrufsystem bereitgestellt und es gibt einen Ansprechpartner vor Ort. Dieser Ansprechpartner kann, falls Hilfe benötigt wird, diese in die Wege leiten. Zusätzlich hierzu können weitergehende Leistungen wie eine Haushaltshilfe in Anspruch genommen werden.
Man unterscheidet zwischen dem Betreuten Wohnen im eigenen Zuhause (ambulant) und dem Betreuten Wohnen in speziellen Wohnanlagen (stationär).
Neben dem Erhalt von Selbstständigkeit ist ein weiterer Vorteil dieser Wohnform, dass Personen mit vergleichbaren Bedürfnissen zusammenleben. Das fördert die soziale Verbundenheit. Ältere Menschen können sich auch in einer betreuten Senioren-WG zusammenschließen. Gerade hier spielt der soziale Aspekt eine wichtige Rolle.
Autor: Prof. Dr. Martin Przewloka
Zuletzt bearbeitet am 24.01.2023 von: Bettina Morich (Redakteurin)
Betreutes Wohnen bietet Senioren und anderen auf Unterstützung angewiesenen Gruppen die Möglichkeit, einen selbstbestimmten Alltag mit ausreichender Versorgung zu kombinieren. Das Angebot einer altersgerechten Wohnung wird mit Betreuungsleistungen verbunden.
Häufig werden diese Wohnungen in entsprechenden Wohnanlagen gemietet. Bestimmte Grundleistungen sind verpflichtend Teil des Wohnarrangements, wie Beratung und ein Notrufservice. Davon abgesehen gibt es Wahlleistungen, die der Bewohner auf Wunsch hinzubuchen kann.
Die DIN-Norm 77800 des Deutsche Instituts für Normung (DIN) definiert Betreutes Wohnen als
„ein Leistungsprofil für ältere Menschen, die in einer barrierefreien Wohnung und Wohnanlage leben, das Grundleistungen/allgemeine Betreuungsleistungen und Wahlleistungen/weitergehende Betreuungsleistungen umfasst. Es unterstützt eine selbstständige und selbstbestimmte Haushalts- und Lebensführung und die Einbindung in soziale Strukturen der Hausgemeinschaft und des Wohnumfeldes" (DIN-Normenausschuss Gebrauchstauglichkeit und Dienstleistungen (NAGD))
Einrichtungen haben die Möglichkeit, sich nach den Normen DIN 77800 sowie DIN 18040 I und II (Grundnorm für das barrierefreie Bauen) zertifizieren zu lassen. Bei der Suche nach einer passenden Einrichtung können solche Zertifikate als Orientierungshilfe dienen.
Es ist wichtig zu wissen, dass es sich bei Einrichtungen für das Betreute Wohnen nicht um stationäre Altersheime handelt und für gewöhnlich auch keine Kurzzeitpflege möglich ist.
Ziel ist es, den betreuten Personen größtmögliche Autonomie zu bieten und so wenig Verantwortung wie möglich abzunehmen, damit diese weitestgehend ein selbständiges und selbstbestimmtes Leben führen können.
Oft verbinden ältere Menschen den Umzug in ein Altersheim mit einem Verlust an Selbstbestimmtheit und fühlen sich hierfür nicht bereit. Gerade dann sind Einrichtungen dieser Art eine gute Lösung. Auch, wenn jemand keine barrierefreie Wohnung hat oder die Angehörigen zu weit entfernt leben, um regelmäßig zu helfen, ist es oft sinnvoll, einen Umzug in Erwägung zu ziehen.
Es gibt sogar Einrichtungen, die an Altersheime angeschlossen sind. Dies hat den Vorteil, dass Bewohner bei steigendem Pflegebedarf nicht in ein völlig neues Umfeld ziehen müssen. Stattdessen können sie in ihrer gewohnten Nachbarschaft bleiben.
Nicht passend ist die Wohnform in der Regel für Menschen, die bereits einen höheren Pflegebedarf haben, denn bei dieser Wohnform leben die Bewohner eigenständig und ungestört in einer eigenen Wohnung. Die meisten pflegebedürftigen Personen sind jedoch in unterschiedlicher Hinsicht auf ausgeprägtere Hilfe angewiesen.
Man kann als Einzelperson, mit Partnern oder Freunden in einer entsprechenden Einrichtung leben. Auch als Wohngemeinschaft ist dies möglich. Abhängig ist dies von der Einrichtung oder davon, ob Sie das Betreute Wohnen selbst organisieren.
Betreutes Wohnen gibt es nicht nur für Senioren. Auch Obdachlose und Jugendliche können in bestimmten Lebenssituationen Hilfe benötigen, welche durch diese Wohnform gewährleistet werden kann. Jedoch spezialisieren sich die Einrichtungen meist auf eine bestimmte Zielgruppe, sodass es selten zu Überschneidungen kommt.
Außerdem gibt es spezielle Einrichtungen für Personen mit Demenz.
Da es sich hierbei um keinen geschützten Begriff handelt, gibt es sehr viele Angebote, die unter diesen Begriff fallen können. Gemeinsam ist ihnen, dass altersgerechte Wohnungen mit einem bestimmten Angebot an Betreuungsleistungen kombiniert werden.
In diesen Einrichtungen kann jederzeit und kurzfristig Hilfe in Anspruch genommen werden. Um möglichen Konflikten in den Wohngemeinschaften vorzubeugen, gibt es häufig eine psychologische Betreuung oder eine Konfliktberatung.
Es gibt ambulant Betreutes Wohnen (also die Betreuung zuhause) und stationäre Pflege- Formen.
Betreutes Wohnen im eigenen Zuhause ist vor allem für Menschen geeignet, die bereits in einem Umfeld mit einem lokalen ambulanten Pflegedienst
leben.
Mit einem entsprechenden Dienstleister wird ein Betreuungsvertrag geschlossen. Neben Pflegedienstleistern kommen auch Sozialstationen und Betreuungsvereine in Frage. Der betreuende Dienstleister hat die Aufgabe, zu informieren und zu beraten. Zudem gehören regelmäßige persönliche Besuche dazu. Auf diese Weise kann man beurteilen, ob mehr Hilfe benötigt wird und diese im Zweifelsfall organisieren. Das Modell weist Gemeinsamkeiten mit der häuslichen Pflege auf.
Soll die Betreuung in der gewohnten Wohnung stattfinden, kann ein barrierefreier Umbau nötig werden. Eine barrierefreie Umgebung (beispielsweise keine/wenige Treppen, Hilfsmittel in Küche und Bad) ist notwendig, um älteren Menschen und Personen mit Behinderungen das Leben in der heimischen Umgebung zu erleichtern. Der Staat beteiligt sich an solchen Umbauten mit Zuschüssen von bis zu 4.000 Euro pro pflegebedürftige Person im Haushalt.
Gerne helfen wir Ihnen über unsere Service-Hotline 0800 122 273 0 weiter, einen geeigneten Anbieter für den barrierefreien Umbau und für die Betreuung im eigenen Zuhause zu finden. Dieses Angebot ist für Sie vollständig kostenfrei und wird durch Beiträge der Pflegedienstleister finanziert.
Bei der stationären Variante mieten Bewohner meist eine Wohnung in einer Wohnanlage. Die Wohnungen in diesen Wohnkomplexen sind im besten Fall barrierefrei. Neben dem Wohnraum bekommen Bewohner ein Paket an Grundleistungen, für welche pro Monat eine Betreuungspauschale zu bezahlen ist.
Zu diesen Grundleistungen gehört unter anderem die Beratung durch geschultes Personal, Organisation von Dienstleistern und ein Hausnotruf. Oft gibt es auch einen Hausmeisterservice. Dieser kümmert sich um kleinere Wartungs- und Reparaturarbeiten.
Optional sind Wahlleistungen, worunter beispielsweise Malzeiten- oder Einkaufservice fallen. Diese sind nicht in der Betreuungspauschale enthalten, sondern müssen zusätzlich bezahlt werden.
Die Grund- und Wahlleistungen können sich je nach Einrichtung unterscheiden.
Weitere Varianten sind das begleitete Einzel- sowie das begleitete Familienwohnen. Hier helfen geschulte Fachkräfte (Pfleger, Pädagogen, Psychologen) den Betroffenen in deren gewohntem Umfeld, sodass diese auch weiterhin ein möglichst selbstständiges Leben führen können. Das begleitete Familienwohnen umschließt dabei zusätzlich die Familie des Betreuten. In der Regel erfolgen beide Formen des Begleiteten Wohnens ambulant. Das Angebot richtet sich vor allem an Menschen mit psychischen Erkrankungen oder Behinderungen.
Das ambulante Betreute Wohnen kann auch in Form einer selbstorganisierten Wohn- oder Hausgemeinschaft erfolgen. In diesen betreuten Wohngruppen schließen sich Personen zusammen, die eine große Wohnung gemeinsam mieten. Jeder bewohnt einen eigenen Bereich, das gemeinsame Zusammenleben sowie die Betreuung werden kollaborativ organisiert. Ähnlich gibt es Betreute Senioren-Wohngemeinschaften, die von Anbietern organisiert werden.
Das Service-Wohnen ist eine Form des Betreuten Wohnens. Auch hier stehen das selbstständige Leben und Gestalten des Alltags in einer eigenen Wohnung im Vordergrund. Besonders ist, dass dieses Angebot durch professionelle Serviceleistungen, zu denen auch die Pflege gehört, unterstützt wird. Bezahlt werden müssen allerdings, anders als bei den Grundleistungen, lediglich wirklich genutzte Leistungen.
Eine Sonderform sind Seniorenresidenzen und Wohnstifte. Hier besteht eine große Ähnlichkeit zu Pflegeheimen, jedoch mieten Bewohner eine eigene Wohnung. Anders als beim Betreuten Wohnen bieten viele dieser Einrichtungen Dinge wie ein gemeinsames Speisezimmer, Freizeitangebote sowie durchgehende Pflege an. Zudem besteht bei Wohnstiften meist eine Verpflichtung, zusätzliche Leistungen wie Mahlzeiten- oder Reinigungsservice in Anspruch zu nehmen.
Zum einen gibt es staatliche Anbieter, wobei es sich oft um Gemeinden handelt. Auch kirchliche Verbände kommen in Frage. Eine weitere Möglichkeit sind gemeinnützige Vereine oder Wohlfahrtsverbände.
Auch besteht die Option, als Privatperson oder als Gesellschaft eine entsprechende Einrichtung zu führen.
Je nach Anbieter werden Wohnraum und Dienstleistungen aus einer Hand angeboten. Es kann aber auch sein, dass der Vermieter des Wohnraums mit externen Dienstleistern zusammenarbeitet.
Etwa 50% der Einrichtungen für Betreutes Wohnen gehören freigemeinnützigen Trägerschaften an. Die andere Hälfte teilt sich in 45% private und lediglich 5% kommunale Trägerschaften.
Beim Betreuten Wohnen werden Serviceleistungen angeboten. Wie diese Leistungen ausfallen, ist von Anbieter zu Anbieter verschieden.
Während einige Einrichtungen lediglich einen Ansprechpartner oder Hausmeister stellen, gibt es auch Angebote, die sehr viel umfangreicher ausfallen. Ausschlaggebend, für welche Form Sie sich entscheiden sollten, ist wie viel oder wie wenig Unterstützung Sie benötigen.
In den meisten Fällen wird unterschieden zwischen den Grund- und den Wahl- bzw. Zusatzleistungen.
Für die Grundleistungen ist jeden Monat eine feste Pauschale zu entrichten, auch, wenn die Leistungen nicht oder nur in kleinem Umfang in Anspruch genommen wurden.
Die Wahl- oder Zusatzleistungen können Sie kostenpflichtig zu den Grundleistungen hinzubuchen. Sie werden separat abgerechnet. Anders als bei den Grundleistungen besteht aber keine Verpflichtung, diese in Anspruch zu nehmen. Sie können je nach Belieben entscheiden, ob Sie sie nutzen möchten oder nicht.
Die Grundleistungen werden durch einen Pauschalbetrag monatlich bezahlt. Je weniger Grundleistungen eine Einrichtung anbietet, desto preiswerter ist sie. Die Pauschale ist auch zu entrichten, wenn keine Leistungen oder nur Leistungen in geringem Umfang genutzt wurden.
Typische Grundleistungen umfassen:
Die Kosten der Grundleistungen unterscheiden sich je nach Angebot und Anbieter stark. Sie starten bei etwa 15 Euro im Monat für einen sehr geringen Leistungsumfang. Aber auch Beträge zwischen 60 und 150 Euro monatlich sind möglich.
Wahlleistungen können Sie zu den Grundleistungen hinzubuchen, wenn gewünscht.
Typische Wahlleistungen sind:
Bei der Wahl der Zusatzleistungen sollten Sie ein besonderes Augenmerk darauf legen, ob die Leistung wirklich benötigt wird. Denn sie können oft sehr teuer sein.
Auch sollten Sie darauf achten, welche Leistungen in den verpflichtenden Grundleistungen inbegriffen sind. Bei weniger seriösen Anbietern enthalten diese manchmal Leistungen, die nicht wirklich benötigt werden, wodurch die Kosten unverhältnismäßig steigen.
Bevor Sie sich auf die Suche nach einer Einrichtung machen, sollten Sie überlegen, worauf Sie besonderen Wert legen. Leben Sie lieber zentral oder ländlich? Möchten Sie an Ihrem bisherigen Wohnort verbleiben? Wie wichtig ist Ihnen, dass Verwandte in der Nähe leben?
Bei der Suche nach entsprechenden Angeboten helfen wir Ihnen gerne kostenlos über unser Service-Telefon weiter (0800 122 273 0).
Das Vorhandensein eines Pflegegrades ist keine Voraussetzung für einen Platz. Auch ohne nachgewiesene Pflegebedürftigkeit können Sie Angebote des Betreuten Wohnens wahrnehmen. Wenn Sie jedoch im Betreuten Wohnen Pflegeleistungen wahrnehmen möchten, können diese nur bei vorhandenem Pflegegrad von der Pflegeversicherung übernommen werden.
Sie sollten sich unbedingt weit im Voraus mit in Frage kommenden Einrichtungen auseinandersetzen. Oft bestehen lange Wartelisten, sodass ein freier Platz nicht sofort verfügbar ist.
Bevor Sie sich für eine Einrichtung entscheiden, sollten Sie sich außerdem Zeit nehmen, diese zu besuchen und sich unter Umständen auch mit deren Bewohnern unterhalten. So können Sie herausfinden, ob eine bestimmte Einrichtung zu Ihnen passt.
Beachten Sie, dass in der Regel mit langen Wartezeiten zu rechnen ist. Deswegen sollten Sie sich bei Interesse so früh wie möglich um einen Platz kümmern.
Für Menschen mit fortgeschrittener Pflegebedürftigkeit eignen sich die meisten betreuten Wohnformen nicht, da sie keine ausreichende Pflegeleistungen bereitstellen. Ähnliches gilt für Personen mit Demen. Es gibt allerdings Wohnanlagen, die sich auf die Betreuung dementer Menschen spezialisiert haben.
Es handelt sich, auch, wenn man von ‚Betreutem‘ Wohnen spricht, in der Regel nicht um eine durchgängige Alltagsbetreuung.
Bei vielen Anbietern unterzeichnen Sie einen Miet- und Servicevertrag. Diese sind aneinandergebunden und für gewöhnlich nicht einzeln abschließ- oder kündbar. Bei einigen freien Trägern kann es möglich sein, dass die Verträge unabhängig voneinander zu kündigen sind. Das kann bei unvorhergesehenen Änderungen der Betreuungssituation hilfreich sein.
Sehr wichtig ist es, vor Vertragsabschluss herauszufinden, ob es Regelungen gibt, die bestimmen, wie mit dem Eintritt von Pflegebedürftigkeit umgegangen wird. Auch sollten Sie sich vergewissern, dass die Wohnung DIN 18040 und DIN 77800 entspricht.
Davon abgesehen sollte der Vertrag, wie jeder gewöhnliche Mietvertrag, Auskunft über die einzelnen Kosten und Nebenkosten geben.
Der Betreuungsvertrag, auch Dienst- oder Service-Vertrag genannt, umfasst Regelungen zu den Betreuungsangeboten und der Grundleistungspauschale. Hier sollten Bestimmungen zu Notrufsystem und Sprechstunden eines Ansprechpartners spezifiziert sein.
Vorteile
Nachteile:
Die Kosten unterscheiden sich stark. Das liegt zum einen daran, dass es kein geschützter Begriff ist und so viele unterschiedliche Angebote unter diesem Begriff zusammengefasst werden. Aber auch die Wohngegend beeinflusst die Kosten, ebenso wie die Leistungen der Anbieter.
Der Kauf- oder Mietpreis für eine Wohnung des Betreuten Wohnens richtet sich unter anderem nach dem Wohnmodell, der Lage, dem örtlichen Wohnungsmarkt und möglichen Zusatzleistungen. In der Regel liegen die Preise bis zu 20% über dem ortsüblichen Mietniveau. Es gibt aber auch spezielle Wohnungen, die sogar nur mit Wohnberechtigungsschein vermietet oder vom Sozialamt getragen werden.
Dies ist besonders dann hilfreich, wenn die Rente aus verschiedenen Gründen kleiner ausfällt. Eine erste Orientierungshilfe kann Ihnen hierbei der städtische Mietspiegel sein. Die höheren Kosten begründen sich unter anderem durch die barrierefreie Ausstattung der Wohnräume. Unterkunft, Verpflegung, Betreuungspauschale und Investitionskosten (z.B. um das Gebäude instand zu halten) müssen Bewohner und Bewohnerinnen zu Teilen selbst zahlen.
Zu Miete und Nebenkosten kommen Kosten für Grund- und Wahlleistungen. Grundleistungen werden durch eine monatliche Pauschale bezahlt. Diese ist immer zu bezahlen, unabhängig davon, wie viele Grundleistungen in Anspruch genommen wurden oder nicht. Wie die Mietpreise bewegen sich diese Kosten sich in einem breiten Rahmen. Zwischen 15 Euro bis zu 150 Euro pro Monat können die Preise hier je nach Leistungsangebot liegen. Es gibt jedoch auch noch teurere Einrichtungen – je intensiver die Betreuung, desto höher die Kosten. Die Wahlleistungen sind in dieser Pauschaule noch nicht mitinbegriffen.
Überwiegend müssen Sie für die Kosten selbst aufkommen. Von der Pflegeversicherung gibt es keine speziellen Entlastungen bei Miete oder Betreuung. Allerdings können Sie, wenn Sie einen Pflegegrad haben, die Pflegesachleistungen für einen ambulanten Pflegedienst verwenden. Auch barrierefreie Umbaumaßnahmen sowie Hausnotrufsysteme werden mitfinanziert.
Es gibt aber andere Möglichkeiten, Sie finanziell zu entlasten. Beispielsweise durch einen Wohnberechtigungsschein für öffentlich geförderte Wohnprojekte. Dieser berechtigt dazu, eine belegungsgebundene Mietwohnung zu bewohnen. Bei öffentlich geförderten Wohnprojekten wird dieser Schein benötigt. Sie erhalten ihn beim zuständigen Wohnungsamt.
Auch das Beantragen von Wohngeld ist eine Option. Ob es auch für das Betreute Wohnen verwendet werden kann ist Einzelfall abhängig und muss geprüft werden. Entsprechende Formulare gibt es bei der Wohngeldbehörde Ihres Wohnorts. Sie können auch die Grundsicherung im Alter beantragen.
Falls Sie bereits Leistungen des Sozialamts beziehen, setzten Sie sich mit diesem in Verbindung. Unter Umständen werden Miete und die Pauschale für die Grundleistungen (teilweise) übernommen.
Checkliste: Betreutes Wohnen und Service Wohnen.pdf
Vor- und Nachteile: Betreutes Wohnen zuhause.pdf
Vor- und Nachteile: Betreutes Wohnen stationaer.pdf
Ja, es gibt ambulante Dienstleister, die vergleichbare Leistungen bieten. Achtung: Nicht zu verwechseln mit der 24-Stunden-Pflege. Hier zieht eine Pflegekraft in die Wohnung der pflegebedürftigen Person, um diese rund um die Uhr zu versorgen. Hierbei handelt es sich nicht um Betreutes Wohnen!
Mit 1ACare können Sie schnell und seriös Dienstleister in ihrer Umgebung finden. Geben Sie einfach die gewünschte Dienstleistung und die Postleitzahl ein und Sie erhalten eine Übersicht aller relevanten Dienstleister in ihrer Nähe.
Die Grundleistungen umfassen meist:
Wahlleistungen umfassen oftmals:
Eine gewisse Selbstständigkeit muss gegeben sein, denn die Bewohner versorgen sich und ihren Haushalt größtenteils selbst. Eine Ausnahme sind spezielle Einrichtungen für Menschen mit Demenz. Voraussetzungen wie das Vorhandensein eines Pflegegrads gibt es nicht. Wenn allerdings eine umfassende und dauerhafte Pflegebedürftigkeit vorliegt, ist meist ein Umzug in ein Altersheim oder eine Seniorenresidenz notwendig.
Das kommt sehr stark auf die Auslastung der Wunsch-Einrichtung an. Zwischen wenigen Tagen und mehreren Jahren ist alles möglich. Daher ist es ratsam, sich früh um einen Platz zu kümmern.
Wie teuer das Betreute Wohnen ist, ist abhängig von der Wohngegend und dem Leistungsumfang. Es spielt außerdem eine Rolle, ob Sie eine Wohnung kaufen oder mieten möchten. Mietkosten liegen meist etwa 20% über dem örtlichen Mietniveau. Kosten für die Serviceleistungen können von 15 Euro im Monat bis 150 Euro reichen.
Die Angebote müssen größtenteils selbst bezahlt werden. Haben Sie einen Pflegegrad, können Sie allerdings die Leistungen der Pflegekasse zur Finanzierung von Pflegeleistungen, Wohnraum-Anpassungen sowie Hausnotrufsystemen verwenden. Bei öffentlich geförderten Wohneinrichtungen können Sie einen Wohnberechtigungsschein beantragen. Weitere Fördermöglichkeiten sind Wohngeld oder Leistungen des Sozialamts.
In der Regel müssen die Bewohner die Kosten selbst tragen. Es gibt aber Unterstützungsmöglichkeiten wie Wohngeld oder Sozialleistungen. Zudem können Pflegeleistungen bei vorhandenem Pflegegrad von den Pflegesachleistungen bezahlt werden.
Es handelt sich bei Service-Wohnen um eine Form des Betreuten Wohnens. Allgemein stehen hier auch Pflegeleistungen zur Verfügung. Anders als bei der Grundleistungspauschale müssen lediglich die Leistungen gezahlt werden, die in Anspruch genommen wurden. Teilweise werden die Begriffe aber auch synonym verwendet.
In der Regel werden den Bewohnerinnen und Bewohnern des Betreuten Wohnens im Alltag lediglich unterstützt, wobei aber die Selbstständigkeit so weit wie möglich erhalten werden soll. Ein eigenständiges Leben steht im Mittelpunkt und die Bewohner können ihren Tag selbst strukturieren. In einem Altersheim hingegen wird der Tagesablauf (z.B. Esszeiten) oft vorgegeben. Außerdem sind die Bewohner meist auf mehr Unterstützung und Pflegeleistungen angewiesen.
Nein, es besteht zwar meistens die Möglichkeit, Mahlzeiten selbst zuzubereiten, wer das aber nicht möchte, kann Mahlzeiten hinzubuchen. In der Regel bieten alle Einrichtungen des betreuten Wohnens diese Möglichkeit.
In der Regel bieten Einrichtungen Freizeitaktivitäten für ihre Bewohner und Bewohnerinnen an. Gängige Aktivitäten sind dabei etwa: Gymnastik, Gottesdienste, Kaffeeklatsch, Singen, Bingo, Kino und Konzerte. Die Angebote sind nicht verpflichtend.
In manchen Einrichtungen kann man für eine gewisse Zeit Probewohnen, bevor man sich endgültig entscheidet. Hierzu sollte Kontakt zu den gewünschten Einrichtungen aufgenommen werden.
Ja, das ist immer möglich. Viele Einrichtungen bieten Fahrdienste an, um Heimatbesuche oder Reisen zu erleichtern. Einrichtungen des betreuten Wohnens sind grundsätzlich offen für Besuch und geben Ihren Bewohnern die Freiheit zu kommen und zu gehen, wie diese es sich wünschen. Ausnahmen gibt es bei Einrichtungen für demenziell Erkrankte.
Nein, im betreuten Wohnen planen die Bewohner selbst, wie und wann sie Besuch empfangen. Nur wenige Einrichtungen (z.B. für Menschen mit psychischen Erkrankungen) haben feste Besuchszeiten.
Nein, das betreute Wohnen richtet sich grundsätzlich an Menschen mit anderen Beeinträchtigungen (beispielsweise körperlichen Behinderungen). Da Demenz jedoch zu den häufigsten Krankheiten unter Senioren zählt, finden sich auch vereinzelt demenziell erkrankte Menschen in Einrichtungen des betreuten Wohnens.
Ja, eigene Möbel sind im Regelfall kein Problem. Diese können sogar hilfreich sein, damit sich die pflegebedürftige Person schneller heimisch in ihrer neuen Wohnung fühlt.
Nein, um in einer Einrichtung des Betreuten Wohnens zu leben ist kein Pflegegrad nötig.
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Handlungsleitfaden Wohnen im Alter, (abgerufen am 17.03.2022)
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Neue Wohn- und Betreuungsformen im heimrechtlichen Kontext , (abgerufen am 17.03.2022)
Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen e.V. , (abgerufen am 17.03.2022)
Curt Beuthel GmbH & Co. KG, (abgerufen am 17.03.2022)
Baunormenlexikon, (abgerufen am 17.03.2022)
Verbraucherzentrale, (abgerufen am 17.03.2022)
Prof. Dr. Martin Przewloka hat im eigenen familiären Umfeld umfangreiche Erfahrungen mit dem Thema Pflege gesammelt und teilt sein Wissen über verschiedene Kanäle mit anderen pflegenden Angehörigen. Durch seinen Universitätsabschluss in Medizinischer Physik (Universität Kaiserslautern) versteht er zudem die gesundheitlichen Hintergründe der unterschiedlichen Erkrankungen und kann sich in die Lage der Pflegebedürftigen hineinversetzen.