1. Start
  2. Wissen
  3. Betreutes Wohnen
Betreutes Wohnen
Ein Mann hält ein Telefon in der Hand, darüber ein Service-Mitarbeiter

Betreutes Wohnen - Kosten, ambulante Anbieter und stationäre Einrichtungen

Das Betreute  Wohnen ist eine Wohnform für Menschen, die auf Unterstützung im Alltag angewiesen sind, aber nicht rund um die Uhr Hilfe benötigen. Häufig wird es für Senioren angeboten, doch es gibt auch Einrichtungen für Menschen mit psychischen Erkrankungen, körperlichen Behinderungen oder für Jugendliche und Obdachlose. 

Dieser Artikel konzentriert sich auf das Betreute Wohnen im Alter. Das Besondere am Betreuten Wohnen ist, dass die Betroffenen größtenteils selbstständig sind und eine eigene Wohnung besitzen. Zusätzlich werden direkt vor Ort Unterstützungsangebote bereitgestellt, um das selbstbestimmte Leben bestmöglich zu unterstützen. Ziel ist es, den Menschen Autonomie zu ermöglichen, ohne dass sie auf benötigte Hilfen verzichten müssen.


Achtung: Der Begriff „Betreutes Wohnen“ ist nicht geschützt. Deswegen gibt es große Unterschiede bei den Angeboten. Es handelt sich bei diesem Wohnkonzept nicht um eine umfassende Pflege. 

Stattdessen wird den Menschen ein Hausnotrufsystem bereitgestellt und es gibt einen Ansprechpartner vor Ort. Dieser Ansprechpartner kann, falls Hilfe benötigt wird, diese in die Wege leiten. Zusätzlich hierzu können weitergehende Leistungen wie eine Haushaltshilfe in Anspruch  genommen werden.  


Man unterscheidet zwischen dem Betreuten Wohnen im eigenen Zuhause (ambulantund dem Betreuten Wohnen in speziellen Wohnanlagen (stationär). 


Neben dem Erhalt von Selbstständigkeit ist ein weiterer Vorteil dieser Wohnform, dass Personen mit vergleichbaren Bedürfnissen zusammenleben. Das fördert die soziale Verbundenheit. Ältere Menschen können sich auch in einer betreuten Senioren-WG zusammenschließen. Gerade hier spielt der soziale Aspekt eine wichtige Rolle.  

Autor: Prof. Dr. Martin Przewloka

Zuletzt bearbeitet am 24.01.2023 von: Bettina Morich (Redakteurin)

Inhaltsverzeichnis
  • Das Wichtigste auf einen Blick
  • Was ist betreutes Wohnen?
  • Zielgruppen
  • Formen betreutes Wohnen
  • Leistungen
  • Einrichtung finden
  • Kosten
  • Dokumente
  • FAQ
  • Quellen

Das Wichtigste auf einen Blick

Das Wichtigste auf einen Blick 

  • Betreutes Wohnen ist kein geschützter Begriff. Deswegen fallen unter diese Bezeichnung viele verschiedene Wohnformen. 

  • Häufig wird diese Wohnform für ältere Menschen angeboten, die zwar noch selbstständig sind, aber etwas Unterstützung benötigen. 

  • Für Menschen mit einem höheren Pflegebedarf ist Betreutes Wohnen mehrheitlich nicht geeignet.  

  • Im Vordergrund steht das eigenbestimmte Gestalten des Alltags der Bewohner. Sie versorgen sich größtenteils selbst und leben in einer eigenen Wohnung.  

  • Die Anbieter stellen Wohnraum bereit und bieten zudem verschiedene Grund- und Wahlleistungen an, welche die Bewohner unterstützen sollen.  

  • In der Regel gibt es mindestens Ansprechpartner und Beratung vor Ort, sowie ein Notrufsystem. Optional sind Leistungen wie Mahlzeitenservice oder Hol- und Bringdienste.

Was ist betreutes Wohnen?

Was ist Betreutes Wohnen?

Betreutes Wohnen bietet Senioren und anderen auf Unterstützung angewiesenen Gruppen die Möglichkeit, einen selbstbestimmten Alltag mit ausreichender Versorgung zu kombinieren. Das Angebot einer altersgerechten Wohnung wird mit Betreuungsleistungen verbunden.


Zwei Personen die einen Notruf mit Headset entgegennehmen

Häufig werden diese Wohnungen in entsprechenden Wohnanlagen gemietet. Bestimmte Grundleistungen sind verpflichtend Teil des Wohnarrangements, wie Beratung und ein Notrufservice. Davon abgesehen gibt es Wahlleistungen, die der Bewohner auf Wunsch hinzubuchen kann. 


Die DIN-Norm 77800 des Deutsche Instituts für Normung (DIN) definiert Betreutes Wohnen als


„ein Leistungsprofil für ältere Menschen, die in einer barrierefreien Wohnung und Wohnanlage leben, das Grundleistungen/allgemeine Betreuungsleistungen und Wahlleistungen/weitergehende Betreuungs­leistungen umfasst. Es unterstützt eine selbstständige und selbstbestimmte Haushalts- und Lebensführung und die Einbindung in soziale Strukturen der Hausgemeinschaft und des Wohnumfeldes" (DIN-Normenausschuss Gebrauchstauglichkeit und Dienstleistungen (NAGD))


Einrichtungen haben die Möglichkeit, sich nach den Normen DIN 77800 sowie DIN 18040 I und II (Grundnorm für das barrierefreie Bauen) zertifizieren zu lassen. Bei der Suche nach einer passenden Einrichtung können solche Zertifikate als Orientierungshilfe dienen.


Es ist wichtig zu wissen, dass es sich bei Einrichtungen für das Betreute Wohnen nicht um stationäre Altersheime handelt und für gewöhnlich auch keine Kurzzeitpflege möglich ist. 


Ziel ist es, den betreuten Personen größtmögliche Autonomie zu bieten und so wenig Verantwortung wie möglich abzunehmen, damit diese weitestgehend ein selbständiges und selbstbestimmtes Leben führen können. 


Zielgruppen

Betreutes Wohnen für Senioren - Für wen eignet sie die Wohnform?

eine Gruppe Senioren Es gibt Menschen, die bestimmte Aufgaben des Alltags nicht mehr völlig ohne Unterstützung bewältigen können, aber dennoch in der Lage sind, sich größtenteils selbst zu versorgen. Sie wünschen sich, ihr Leben weiterhin selbstbestimmt zu leben. Wenn sie nur auf leichte Unterstützung angewiesen sind, bietet sich eine Variante des Betreuten Wohnens an. 


Oft verbinden ältere Menschen den Umzug in ein Altersheim mit einem Verlust an Selbstbestimmtheit und fühlen sich hierfür nicht bereit. Gerade dann sind Einrichtungen dieser Art eine gute Lösung. Auch, wenn jemand keine barrierefreie Wohnung hat oder die Angehörigen zu weit entfernt leben, um regelmäßig zu helfen, ist es oft sinnvoll, einen Umzug in Erwägung zu ziehen. 


Es gibt sogar Einrichtungen, die an Altersheime angeschlossen sind. Dies hat den Vorteil, dass Bewohner bei steigendem Pflegebedarf nicht in ein völlig neues Umfeld ziehen müssen. Stattdessen können sie in ihrer gewohnten Nachbarschaft bleiben.


Nicht passend ist die Wohnform in der Regel für Menschen, die bereits einen höheren Pflegebedarf haben, denn bei dieser Wohnform leben die Bewohner eigenständig und ungestört in einer eigenen Wohnung. Die meisten pflegebedürftigen Personen sind jedoch in unterschiedlicher Hinsicht auf ausgeprägtere Hilfe angewiesen.


Man kann als Einzelperson, mit Partnern oder Freunden in einer entsprechenden Einrichtung leben. Auch als Wohngemeinschaft ist dies möglich. Abhängig ist dies von der Einrichtung oder davon, ob Sie das Betreute Wohnen selbst organisieren.


Zielgruppen

Betreutes Wohnen gibt es nicht nur für Senioren. Auch Obdachlose und Jugendliche können in bestimmten Lebenssituationen Hilfe benötigen, welche durch diese Wohnform gewährleistet werden kann. Jedoch spezialisieren sich die Einrichtungen meist auf eine bestimmte Zielgruppe, sodass es selten zu Überschneidungen kommt. 


Außerdem gibt es spezielle Einrichtungen für Personen mit Demenz.  


Formen betreutes Wohnen

Formen des Betreuten Wohnens

Senioren sitzen gemeinsam in einer Einrichtung des Betreuten Wohnens

Da es sich hierbei um keinen geschützten Begriff handelt, gibt es sehr viele Angebote, die unter diesen Begriff fallen können. Gemeinsam ist ihnen, dass altersgerechte Wohnungen mit einem bestimmten Angebot an Betreuungsleistungen kombiniert werden.


In diesen Einrichtungen kann jederzeit und kurzfristig Hilfe in Anspruch genommen werden. Um möglichen Konflikten in den Wohngemeinschaften vorzubeugen, gibt es häufig eine psychologische Betreuung oder eine Konfliktberatung. 


Es gibt ambulant Betreutes Wohnen (also die Betreuung zuhause) und stationäre Pflege- Formen. 


Ambulant Betreutes Wohnen

Betreutes Wohnen im eigenen Zuhause ist vor allem für Menschen geeignet, die bereits in einem Umfeld mit einem lokalen ambulanten Pflegedienst leben. 


Mit einem entsprechenden Dienstleister wird ein Betreuungsvertrag geschlossen. Neben Pflegedienstleistern kommen auch Sozialstationen und Betreuungsvereine in Frage. Der betreuende Dienstleister hat die Aufgabe, zu informieren und zu beraten. Zudem gehören regelmäßige persönliche Besuche dazu. Auf diese Weise kann man beurteilen, ob mehr Hilfe benötigt wird und diese im Zweifelsfall organisieren. Das Modell weist Gemeinsamkeiten mit der häuslichen Pflege auf.

ein Rollstuhlfahrer steht am Fuß einer Treppe


Soll die Betreuung in der gewohnten Wohnung stattfinden, kann ein barrierefreier Umbau nötig werden. Eine barrierefreie Umgebung (beispielsweise keine/wenige Treppen, Hilfsmittel in Küche und Bad) ist notwendig, um älteren Menschen und Personen mit Behinderungen das Leben in der heimischen Umgebung zu erleichtern. Der Staat beteiligt sich an solchen Umbauten mit Zuschüssen von bis zu 4.000 Euro pro pflegebedürftige Person im Haushalt.


Gerne helfen wir Ihnen über unsere Service-Hotline 0800 122 273 0 weiter, einen geeigneten Anbieter für den barrierefreien Umbau und für die Betreuung im eigenen Zuhause zu finden. Dieses Angebot ist für Sie vollständig kostenfrei und wird durch Beiträge der Pflegedienstleister finanziert.


Stationär Betreutes Wohnen

Bei der stationären Variante mieten Bewohner meist eine Wohnung in einer Wohnanlage. Die Wohnungen in diesen Wohnkomplexen sind im besten Fall barrierefrei. Neben dem Wohnraum bekommen Bewohner ein Paket an Grundleistungen, für welche pro Monat eine Betreuungspauschale zu bezahlen ist.

eine dunkelgrüne Tasche voller Lebensmitteleinkäufe


Zu diesen Grundleistungen gehört unter anderem die Beratung durch geschultes Personal, Organisation von Dienstleistern und ein Hausnotruf. Oft gibt es auch einen Hausmeisterservice. Dieser kümmert sich um kleinere Wartungs- und Reparaturarbeiten. 


Optional sind Wahlleistungen, worunter beispielsweise Malzeiten- oder Einkaufservice fallen. Diese sind nicht in der Betreuungspauschale enthalten, sondern müssen zusätzlich bezahlt werden.


Die Grund- und Wahlleistungen können sich je nach Einrichtung unterscheiden.


Weitere Varianten des Betreuten Wohnens

Weitere Varianten sind das begleitete Einzel- sowie das begleitete Familienwohnen. Hier helfen geschulte Fachkräfte (Pfleger, Pädagogen, Psychologen) den Betroffenen in deren gewohntem Umfeld, sodass diese auch weiterhin ein möglichst selbstständiges Leben führen können. Das begleitete Familienwohnen umschließt dabei zusätzlich die Familie des Betreuten. In der Regel erfolgen beide Formen des Begleiteten Wohnens ambulant. Das Angebot richtet sich vor allem an Menschen mit psychischen Erkrankungen oder Behinderungen.


Senioren WG

Zwei Senioren sitzen auf einem Sofa

Das ambulante Betreute Wohnen kann auch in Form einer selbstorganisierten Wohn- oder Hausgemeinschaft erfolgen. In diesen betreuten Wohngruppen schließen sich Personen zusammen, die eine große Wohnung gemeinsam mieten. Jeder bewohnt einen eigenen Bereich, das gemeinsame Zusammenleben sowie die Betreuung werden kollaborativ organisiert. Ähnlich gibt es Betreute Senioren-Wohngemeinschaften, die von Anbietern organisiert werden.


Service Wohnen

Das Service-Wohnen ist eine Form des Betreuten Wohnens. Auch hier stehen das selbstständige Leben und Gestalten des Alltags in einer eigenen Wohnung im Vordergrund. Besonders ist, dass dieses Angebot durch professionelle Serviceleistungen, zu denen auch die Pflege gehört, unterstützt wird. Bezahlt werden müssen allerdings, anders als bei den Grundleistungen, lediglich wirklich genutzte Leistungen.


Seniorenresidenz und Stifte

Eine Sonderform sind Seniorenresidenzen und Wohnstifte. Hier besteht eine große Ähnlichkeit zu Pflegeheimen, jedoch mieten Bewohner eine eigene Wohnung. Anders als beim Betreuten Wohnen bieten viele dieser Einrichtungen Dinge wie ein gemeinsames Speisezimmer, Freizeitangebote sowie durchgehende Pflege an. Zudem besteht bei Wohnstiften meist eine Verpflichtung, zusätzliche Leistungen wie Mahlzeiten- oder Reinigungsservice in Anspruch zu nehmen.  



Träger Betreutes Wohnen

Darstellung Haus mit Dokument

Zum einen gibt es staatliche Anbieter, wobei es sich oft um Gemeinden handelt. Auch kirchliche Verbände kommen in Frage. Eine weitere Möglichkeit sind gemeinnützige Vereine oder Wohlfahrtsverbände. 


Auch besteht die Option, als Privatperson oder als Gesellschaft eine entsprechende Einrichtung zu führen.


Je nach Anbieter werden Wohnraum und Dienstleistungen aus einer Hand angeboten. Es kann aber auch sein, dass der Vermieter des Wohnraums mit externen Dienstleistern zusammenarbeitet.


Etwa 50% der Einrichtungen für Betreutes Wohnen gehören freigemeinnützigen Trägerschaften an. Die andere Hälfte teilt sich in 45% private und lediglich 5% kommunale Trägerschaften. 


Leistungen

Leistungen betreutes Wohnen

Klemmbrett mit Checkliste

Beim Betreuten Wohnen werden Serviceleistungen angeboten. Wie diese Leistungen ausfallen, ist von Anbieter zu Anbieter verschieden.  
Während einige Einrichtungen lediglich einen Ansprechpartner oder Hausmeister stellen, gibt es auch Angebote, die sehr viel umfangreicher ausfallen. Ausschlaggebend, für welche Form Sie sich entscheiden sollten, ist wie viel oder wie wenig Unterstützung Sie benötigen. 


In den meisten Fällen wird unterschieden zwischen den Grund- und den Wahl- bzw. Zusatzleistungen.


Für die Grundleistungen ist jeden Monat eine feste Pauschale zu entrichten, auch, wenn die Leistungen nicht oder nur in kleinem Umfang in Anspruch genommen wurden. 


Die Wahl- oder Zusatzleistungen können Sie kostenpflichtig zu den Grundleistungen hinzubuchen. Sie werden separat abgerechnet. Anders als bei den Grundleistungen besteht aber keine Verpflichtung, diese in Anspruch zu nehmen. Sie können je nach Belieben entscheiden, ob Sie sie nutzen möchten oder nicht.


Grundleistungen

eine Pflegeperson, die etwas notiert

Die Grundleistungen werden durch einen Pauschalbetrag monatlich bezahlt. Je weniger Grundleistungen eine Einrichtung anbietet, desto preiswerter ist sie. Die Pauschale ist auch zu entrichten, wenn keine Leistungen oder nur Leistungen in geringem Umfang genutzt wurden.


Typische Grundleistungen umfassen:


  • Geschulte Ansprechperson vor Ort: Diese kann benötigte Dienst- und Hilfeleistungen vermitteln und organisieren. Für gewöhnlich hat sie regelmäßige Sprechstunden. Zu ihren Aufgaben gehört nicht die Pflege, sondern Hilfe bei der Bewältigung des Alltags zu leisten.
  • Hausnotruf rund um die Uhr: Dieser kann intern oder extern geregelt sein.
  • Hausmeisterservice und Gebäudemanagement: Zu den übernommenen Aufgaben gehören Wartungs- und Reinigungsarbeiten in der Wohnanlage. Für gewöhnlich betrifft dies allerdings nicht die Reinigung der Privatwohnungen. 
  • Gemeinschaftsräume und soziale Aktivitäten: Viele Einrichtungen fördern den sozialen Zusammenhalt durch die Organisation von Veranstaltungen und Ausflügen.


Die Kosten der Grundleistungen unterscheiden sich je nach Angebot und Anbieter stark. Sie starten bei etwa 15 Euro im Monat für einen sehr geringen Leistungsumfang. Aber auch Beträge zwischen 60 und 150 Euro monatlich sind möglich. 


Wahl- oder Zusatzleistungen

Wahlleistungen können Sie zu den Grundleistungen hinzubuchen, wenn gewünscht. 


Typische Wahlleistungen sind:


  • Menü- und Mahlzeitenservice
  • Einkaufs- und Wäscheservice
  • Haushaltshilfe für die Wohnung 
  • Fahr- und Begleitservice zu Ärzten, Therapeuten und Behörden
  • Hol- und Bringdienste
  • Ambulante pflegerische oder therapeutische Hilfen

Essen wird vom Mahlzeitenservice unter einer Glocke serviert

Bei der Wahl der Zusatzleistungen sollten Sie ein besonderes Augenmerk darauf legen, ob die Leistung wirklich benötigt wird. Denn sie können oft sehr teuer sein. 


Auch sollten Sie darauf achten, welche Leistungen in den verpflichtenden Grundleistungen inbegriffen sind. Bei weniger seriösen Anbietern enthalten diese manchmal Leistungen, die nicht wirklich benötigt werden, wodurch die Kosten unverhältnismäßig steigen.


Einrichtung finden

Einrichtung für Betreutes Wohnen finden

Frau denkt nach

Bevor Sie sich auf die Suche nach einer Einrichtung machen, sollten Sie überlegen, worauf Sie besonderen Wert legen. Leben Sie lieber zentral oder ländlich? Möchten Sie an Ihrem bisherigen Wohnort verbleiben? Wie wichtig ist Ihnen, dass Verwandte in der Nähe leben? 


Bei der Suche nach entsprechenden Angeboten helfen wir Ihnen gerne kostenlos über unser Service-Telefon weiter (0800 122 273 0).

Das Vorhandensein eines Pflegegrades ist keine Voraussetzung für einen Platz. Auch ohne nachgewiesene Pflegebedürftigkeit können Sie Angebote des Betreuten Wohnens wahrnehmen. Wenn Sie jedoch im Betreuten Wohnen Pflegeleistungen wahrnehmen möchten, können diese nur bei vorhandenem Pflegegrad von der Pflegeversicherung übernommen werden.


Sie sollten sich unbedingt weit im Voraus mit in Frage kommenden Einrichtungen auseinandersetzen. Oft bestehen lange Wartelisten, sodass ein freier Platz nicht sofort verfügbar ist. 


Bevor Sie sich für eine Einrichtung entscheiden, sollten Sie sich außerdem Zeit nehmen, diese zu besuchen und sich unter Umständen auch mit deren Bewohnern unterhalten. So können Sie herausfinden, ob eine bestimmte Einrichtung zu Ihnen passt.


Was sollte man beim Betreuten Wohnen beachten?

Checkliste

Beachten Sie, dass in der Regel mit langen Wartezeiten zu rechnen ist. Deswegen sollten Sie sich bei Interesse so früh wie möglich um einen Platz kümmern.

Für Menschen mit fortgeschrittener Pflegebedürftigkeit eignen sich die meisten betreuten Wohnformen nicht, da sie keine ausreichende Pflegeleistungen bereitstellen. Ähnliches gilt für Personen mit Demen. Es gibt allerdings Wohnanlagen, die sich auf die Betreuung dementer Menschen spezialisiert haben.


Es handelt sich, auch, wenn man von ‚Betreutem‘ Wohnen spricht, in der Regel nicht um eine durchgängige Alltagsbetreuung. 


Bei vielen Anbietern unterzeichnen Sie einen Miet- und Servicevertrag. Diese sind aneinandergebunden und für gewöhnlich nicht einzeln abschließ- oder kündbar. Bei einigen freien Trägern kann es möglich sein, dass die Verträge unabhängig voneinander zu kündigen sind. Das kann bei unvorhergesehenen Änderungen der Betreuungssituation hilfreich sein.


Sehr wichtig ist es, vor Vertragsabschluss herauszufinden, ob es Regelungen gibt, die bestimmen, wie mit dem Eintritt von Pflegebedürftigkeit umgegangen wird. Auch sollten Sie sich vergewissern, dass die Wohnung DIN 18040 und DIN 77800 entspricht.


Davon abgesehen sollte der Vertrag, wie jeder gewöhnliche Mietvertrag, Auskunft über die einzelnen Kosten und Nebenkosten geben.


Der Betreuungsvertrag, auch Dienst- oder Service-Vertrag genannt, umfasst Regelungen zu den Betreuungsangeboten und der Grundleistungspauschale. Hier sollten Bestimmungen zu Notrufsystem und Sprechstunden eines Ansprechpartners spezifiziert sein. 


Betreutes Wohnen: Vor- und Nachteile

Vorteile

  • Selbstständigkeit bleibt erhalten, dennoch Unterstützung durch vorhandene Angebote
  • Kleinere Umstellung als Umzug in ein „richtiges“ Altersheim
  • Meist barrierefreie Wohnungen: Gerade für Menschen, bei denen eine Wohnraumanpassung nicht möglich oder zu teuer wäre, eine sinnvolle Alternative
  • Zugriff zu Service- und Beratungsangeboten
  • Fördert Kontakt zu Personen in gleicher Lebenssituation
  • Freizeitaktivitäten, die Einsamkeit entgegenwirken

Nachteile:

  • Lange Wartezeiten
  • Teilweise relativ hohe Kosten, vor allem für Zusatzleistungen
  • Meist kein Austausch mit jüngeren Leuten gegeben
  • Bei eintretender oder steigender Pflegebedürftigkeit ist wahrscheinlich ein Umzug in eine „richtige“ Pflegeeinrichtung nötig

Kosten

Betreutes Wohnen Kosten – welche Finanzierungsmöglichkeiten gibt es? 

Darstellung von Geld

Die Kosten unterscheiden sich stark. Das liegt zum einen daran, dass es kein geschützter Begriff ist und so viele unterschiedliche Angebote unter diesem Begriff zusammengefasst werden. Aber auch die Wohngegend beeinflusst die Kosten, ebenso wie die Leistungen der Anbieter.  


Der Kauf- oder Mietpreis für eine Wohnung des Betreuten Wohnens richtet sich unter anderem nach dem Wohnmodell, der Lage, dem örtlichen Wohnungsmarkt und möglichen Zusatzleistungen. In der Regel liegen die Preise bis zu 20% über dem ortsüblichen Mietniveau. Es gibt aber auch spezielle Wohnungen, die sogar nur mit Wohnberechtigungsschein vermietet oder vom Sozialamt getragen werden. 

Dies ist besonders dann hilfreich, wenn die Rente aus verschiedenen Gründen kleiner ausfällt. Eine erste Orientierungshilfe kann Ihnen hierbei der städtische Mietspiegel sein. Die höheren Kosten begründen sich unter anderem durch die barrierefreie Ausstattung der Wohnräume. Unterkunft, Verpflegung, Betreuungspauschale und Investitionskosten (z.B. um das Gebäude instand zu halten) müssen Bewohner und Bewohnerinnen zu Teilen selbst zahlen. 


Zu Miete und Nebenkosten kommen Kosten für Grund- und Wahlleistungen. Grundleistungen werden durch eine monatliche Pauschale bezahlt. Diese ist immer zu bezahlen, unabhängig davon, wie viele Grundleistungen in Anspruch genommen wurden oder nicht. Wie die Mietpreise bewegen sich diese Kosten sich in einem breiten Rahmen. Zwischen 15 Euro bis zu 150 Euro pro Monat können die Preise hier je nach Leistungsangebot liegen. Es gibt jedoch auch noch teurere Einrichtungen – je intensiver die Betreuung, desto höher die Kosten. Die Wahlleistungen sind in dieser Pauschaule noch nicht mitinbegriffen. 


Überwiegend müssen Sie für die Kosten selbst aufkommen. Von der Pflegeversicherung gibt es keine speziellen Entlastungen bei Miete oder Betreuung. Allerdings können Sie, wenn Sie einen Pflegegrad haben, die Pflegesachleistungen für einen ambulanten Pflegedienst verwenden. Auch barrierefreie Umbaumaßnahmen sowie Hausnotrufsysteme werden mitfinanziert.

Dokument mit Stift


Es gibt aber andere Möglichkeiten, Sie finanziell zu entlasten. Beispielsweise durch einen Wohnberechtigungsschein für öffentlich geförderte Wohnprojekte. Dieser berechtigt dazu, eine belegungsgebundene Mietwohnung zu bewohnen. Bei öffentlich geförderten Wohnprojekten wird dieser Schein benötigt. Sie erhalten ihn beim zuständigen Wohnungsamt. 


Auch das Beantragen von Wohngeld ist eine Option. Ob es auch für das Betreute Wohnen verwendet werden kann ist Einzelfall abhängig und muss geprüft werden. Entsprechende Formulare gibt es bei der Wohngeldbehörde Ihres Wohnorts. Sie können auch die Grundsicherung im Alter beantragen.


Falls Sie bereits Leistungen des Sozialamts beziehen, setzten Sie sich mit diesem in Verbindung. Unter Umständen werden Miete und die Pauschale für die Grundleistungen (teilweise) übernommen. 




Hilfsmittelbox Angebot von 1ACare
Dokumente

Dokumente

Checkliste: Betreutes Wohnen und Service Wohnen.pdf

Vor- und Nachteile: Betreutes Wohnen zuhause.pdf

Vor- und Nachteile: Betreutes Wohnen stationaer.pdf

FAQ

Häufige Fragen zum Betreuten Wohnen, den Kosten, Angeboten und weiteren Themen

Geht Betreutes Wohnen auch in den eigenen vier Wänden?

Ja, es gibt ambulante Dienstleister, die vergleichbare Leistungen bieten. Achtung: Nicht zu verwechseln mit der 24-Stunden-Pflege. Hier zieht eine Pflegekraft in die Wohnung der pflegebedürftigen Person, um diese rund um die Uhr zu versorgen. Hierbei handelt es sich nicht um Betreutes Wohnen!

Wie finde ich Angebote für Betreutes Wohnen in meiner Umgebung?

Mit 1ACare können Sie schnell und seriös Dienstleister in ihrer Umgebung finden. Geben Sie einfach die gewünschte Dienstleistung und die Postleitzahl ein und Sie erhalten eine Übersicht aller relevanten Dienstleister in ihrer Nähe.

Welche Leistungen umfasst das Betreute Wohnen?

Die Grundleistungen umfassen meist:

  • Betreuung durch Beratungspersonal
  • Sprechzeiten vor Ort mit geschulten Betreuungskräften
  • Vermittlung und Organisation von Dienstleistungen und Hilfsdiensten
  • Hausnotruf rund um die Uhr
  • Gemeinsame Unternehmungen und Aktivitäten
  • Hausmeisterservice und Gebäudemanagement

 Wahlleistungen umfassen oftmals:

  • Menü- und Mahlzeitenservice
  • Einkaufs-, Wäscheservice und Reinigung der Wohnung
  • Fahr- und Begleitservice zu Ärzten, Therapeuten und Behörden
  • Holdienste und Bringdienste
  • Ambulant pflegerische oder therapeutische Hilfen

Für wen ist Betreutes Wohnen geeignet und welche Voraussetzungen gibt es?

Eine gewisse Selbstständigkeit muss gegeben sein, denn die Bewohner versorgen sich und ihren Haushalt größtenteils selbst. Eine Ausnahme sind spezielle Einrichtungen für Menschen mit Demenz. Voraussetzungen wie das Vorhandensein eines Pflegegrads gibt es nicht. Wenn allerdings eine umfassende und dauerhafte Pflegebedürftigkeit vorliegt, ist meist ein Umzug in ein Altersheim oder eine Seniorenresidenz notwendig.

Wie lange muss ich auf einen Platz warten?

Das kommt sehr stark auf die Auslastung der Wunsch-Einrichtung an. Zwischen wenigen Tagen und mehreren Jahren ist alles möglich. Daher ist es ratsam, sich früh um einen Platz zu kümmern.

Was kostet Betreutes Wohnen?

Wie teuer das Betreute Wohnen ist, ist abhängig von der Wohngegend und dem Leistungsumfang. Es spielt außerdem eine Rolle, ob Sie eine Wohnung kaufen oder mieten möchten. Mietkosten liegen meist etwa 20% über dem örtlichen Mietniveau. Kosten für die Serviceleistungen können von 15 Euro im Monat bis 150 Euro reichen.

Die Angebote müssen größtenteils selbst bezahlt werden. Haben Sie einen Pflegegrad, können Sie allerdings die Leistungen der Pflegekasse zur Finanzierung von Pflegeleistungen, Wohnraum-Anpassungen sowie Hausnotrufsystemen verwenden. Bei öffentlich geförderten Wohneinrichtungen können Sie einen Wohnberechtigungsschein beantragen. Weitere Fördermöglichkeiten sind Wohngeld oder Leistungen des Sozialamts.

Wer übernimmt die Kosten?

In der Regel müssen die Bewohner die Kosten selbst tragen. Es gibt aber Unterstützungsmöglichkeiten wie Wohngeld oder Sozialleistungen. Zudem können Pflegeleistungen bei vorhandenem Pflegegrad von den Pflegesachleistungen bezahlt werden.

Was ist der Unterschied zwischen Betreutem Wohnen und Service-Wohnen?

Es handelt sich bei Service-Wohnen um eine Form des Betreuten Wohnens. Allgemein stehen hier auch Pflegeleistungen zur Verfügung. Anders als bei der Grundleistungspauschale müssen lediglich die Leistungen gezahlt werden, die in Anspruch genommen wurden. Teilweise werden die Begriffe aber auch synonym verwendet.

Was ist der Unterschied zu einem Altersheim?

In der Regel werden den Bewohnerinnen und Bewohnern des Betreuten Wohnens im Alltag lediglich unterstützt, wobei aber die Selbstständigkeit so weit wie möglich erhalten werden soll. Ein eigenständiges Leben steht im Mittelpunkt und die Bewohner können ihren Tag selbst strukturieren. In einem Altersheim hingegen wird der Tagesablauf (z.B. Esszeiten) oft vorgegeben. Außerdem sind die Bewohner meist auf mehr Unterstützung und Pflegeleistungen angewiesen.

Muss ich selbst Essen zubereiten?

Nein, es besteht zwar meistens die Möglichkeit, Mahlzeiten selbst zuzubereiten, wer das aber nicht möchte, kann Mahlzeiten hinzubuchen. In der Regel bieten alle Einrichtungen des betreuten Wohnens diese Möglichkeit.

Werden Freizeitaktivitäten für die Bewohner angeboten?

In der Regel bieten Einrichtungen Freizeitaktivitäten für ihre Bewohner und Bewohnerinnen an. Gängige Aktivitäten sind dabei etwa: Gymnastik, Gottesdienste, Kaffeeklatsch, Singen, Bingo, Kino und Konzerte. Die Angebote sind nicht verpflichtend.

Kann man eine Probezeit ausmachen?

In manchen Einrichtungen kann man für eine gewisse Zeit Probewohnen, bevor man sich endgültig entscheidet. Hierzu sollte Kontakt zu den gewünschten Einrichtungen aufgenommen werden. 

Ist es möglich, für ein paar Tage nach Hause zu gehen?

Ja, das ist immer möglich. Viele Einrichtungen bieten Fahrdienste an, um Heimatbesuche oder Reisen zu erleichtern. Einrichtungen des betreuten Wohnens sind grundsätzlich offen für Besuch und geben Ihren Bewohnern die Freiheit zu kommen und zu gehen, wie diese es sich wünschen. Ausnahmen gibt es bei Einrichtungen für demenziell Erkrankte.

Gibt es feste Besuchszeiten?

Nein, im betreuten Wohnen planen die Bewohner selbst, wie und wann sie Besuch empfangen. Nur wenige Einrichtungen (z.B. für Menschen mit psychischen Erkrankungen) haben feste Besuchszeiten.

Ist Betreutes Wohnen bei Demenz empfehlenswert?

Nein, das betreute Wohnen richtet sich grundsätzlich an Menschen mit anderen Beeinträchtigungen (beispielsweise körperlichen Behinderungen). Da Demenz jedoch zu den häufigsten Krankheiten unter Senioren zählt, finden sich auch vereinzelt demenziell erkrankte Menschen in Einrichtungen des betreuten Wohnens.

Kann ich eigene Möbel mitbringen?

Ja, eigene Möbel sind im Regelfall kein Problem. Diese können sogar hilfreich sein, damit sich die pflegebedürftige Person schneller heimisch in ihrer neuen Wohnung fühlt.

Braucht man für Betreutes Wohnen einen Pflegegrad?

Nein, um in einer Einrichtung des Betreuten Wohnens zu leben ist kein Pflegegrad nötig.


Quellen

Quellen

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Handlungsleitfaden Wohnen im Alter, (abgerufen am 17.03.2022)

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Neue Wohn- und Betreuungsformen im heimrechtlichen Kontext , (abgerufen am 17.03.2022)

Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen e.V. , (abgerufen am 17.03.2022)

Curt Beuthel GmbH & Co. KG, (abgerufen am 17.03.2022)

Baunormenlexikon, (abgerufen am 17.03.2022)

Verbraucherzentrale, (abgerufen am 17.03.2022)

Prof. Dr. Martin Przewloka PortraitProf. Dr. Martin Przewloka
Über den Autor:

Prof. Dr. Martin Przewloka hat im eigenen familiären Umfeld umfangreiche Erfahrungen mit dem Thema Pflege gesammelt und teilt sein Wissen über verschiedene Kanäle mit anderen pflegenden Angehörigen. Durch seinen Universitätsabschluss in Medizinischer Physik (Universität Kaiserslautern) versteht er zudem die gesundheitlichen Hintergründe der unterschiedlichen Erkrankungen und kann sich in die Lage der Pflegebedürftigen hineinversetzen.

Auch interessant
Wissen: Haus mit rotem Dach

Altersheim

Ob Altersheim, Pflegeheim, Seniorenheim oder Altenpflegeheim: Alle Begriffe beschreiben im Grunde dieselbe Art von Einrichtung.

Wissen: tages-und nachtpflege-leistungen-und-besonderheiten.png

Tages- u. Nachtpflege

Tages - und Nachtpflege sind teilstationäre Pflegeformen. Hier finden Sie alle Informationen zu Umfang und Anspruch.

Wissen: krankenschwester und eine Uhr mit einem Haken

Kurzzeitpflege

Bei der Kurzzeitpflege handelt es sich um die auf einen bestimmten Zeitraum begrenzte Unterbringung einer pflegebedürftigen Person in einer stationären Einrichtung.