Psychotherapie beschreibt die Behandlung von Erkrankungen, welche nicht körperlichen, sondern seelischen Ursprungs sind, wie beispielsweise Depressionen, Sucht- oder Angsterkrankungen.
In einigen Fällen zeigen sich gleiche Symptome wie bei solchen Erkrankungen auch bei Erkrankungen organischen Ursprungs, häufig bei Schilddrüsendysfunktionen, weshalb immer auch eine körperliche Untersuchung zum Abklären der Symptome ratsam ist. Sind organische Ursachen ausgeschlossen worden, können die Symptome durch eine Psychotherapie angegangen werden.
Vorsicht: Der Begriff „Psychotherapie“ ist gesetzlich nicht geschützt, so können also unter anderem auch Heilpraktiker oder Ärzte ohne Zusatzweiterbildung Maßnahmen zur Linderung der Beschwerden psychischer Erkrankungen unter dieser Bezeichnung anbieten. „Psychotherapeuten“ sind sie dadurch allerdings nicht. Die Erlangung dieses Titels bedarf der Absolvierung spezieller Bildungswege und einer Approbation.
Achtung: Der Artikel dient lediglich der Information und ersetzt keine professionelle Beratung. Sollten Sie das Gefühl haben, eine Psychotherapie zu benötigen, holen Sie sich bitte Hilfe oder wenden sich an niederschwellige Hilfsangebote.
Autor: Prof. Dr. Martin Przewloka
Zuletzt bearbeitet am 13.10.2022 von: Bettina Morich (Redakteurin)
Um Psychotherapeut zu werden, ist ein Studium zwingende Voraussetzung. Dabei gibt es jedoch einige verschiedene Werdegänge. Wenn man nicht studieren möchte, kann man unter bestimmten Voraussetzungen auch Psychotherapie anbieten, allerdings darf man sich dann nicht Psychotherapeut nennen. Für die Behandlung kommt es auch weniger auf den allgemeinen Bildungsweg des Therapeuten an, sondern viel mehr darauf, dass die zwischenmenschliche Beziehung von Patient und Therapeut harmonisch ist. Darüber hinaus sollte das Verfahren zum Krankheitsbild passen.
Es ist ein häufiger Irrglaube, dass Psychologen automatisch Psychotherapeuten sind. Personen, die einen Masterabschluss (früher Diplom) im Studiengang Psychologie erlangt haben, sind Psychologen. Sie arbeiten häufig als Berater in Personalabteilungen oder in den Bereichen Wirtschaft, Marketing sowie Werbung. Absolvieren Psychologen nach dem Studium mit Schwerpunkt klinische Psychologie eine Weiterbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten, können sie auch psychotherapeutisch tätig werden. Während der Ausbildung lernen sie das Therapieren. Nach einem erfolgreichen Abschluss bekommen sie eine Approbation.
Um die Weiterbildung zum Psychotherapeuten für Kinder und Jugendliche (unter gewissen Umständen auch bis maximal zur Vollendung des 21. Lebensjahrs) zu starten, muss nicht Psychologie studiert werden. Ein Abschluss eines sozialwissenschaftlichen Studiengangs wie Pädagogik oder Soziale Arbeit gewährt Absolventen die Zulassung zur entsprechenden Weiterbildung. Danach ist der Weg derselbe wie nach allen anderen Abschlüssen. Sie sind dann nur befugt dazu, Patienten dieses Alters zu behandeln und keine Erwachsenen.
Auch nach der erfolgreichen Absolvierung eines Medizinstudiums ist es möglich, Psychotherapie anzubieten. Die Ärzte müssen hierfür entweder ihre Facharztausbildung im Bereich Psychotherapie und Psychiatrie oder ähnlichen Fachbereichen absolviert haben oder eine Weiterbildung in Psychoanalyse oder -therapie vorweisen können.
Im Gegensatz zu allen anderen psychotherapeutisch tätigen Personen dürfen Ärztliche Psychotherapeuten auch medikamentös behandeln.
Einige Heilpraktiker bieten auch Psychotherapie an. Sie haben dann kein Studium mit anschließender Weiterbildung abgeschlossen. Stattdessen haben sie eine Ausbildung zum Heilpraktiker im Allgemeinen oder eine Ausbildung zum Heilpraktiker für Psychotherapie gemacht. In der Regel wird diese Ausbildung an privaten Instituten absolviert. Die Psychotherapie beim Heilpraktiker kann nicht über die gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden. Das heißt, die Kosten müssen selbst gezahlt werden. Ob eine Therapie bei einem Heilpraktiker besser oder schlechter ist als bei einer studierten Person, hängt von einigen Faktoren ab und muss individuell entschieden werden.
In Deutschland gibt es derzeit vier anerkannte Richtlinienverfahren, deren Kosten von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden können. Für Privatversicherte gelten keine einheitlichen Regelungen, hier müssen Sie individuelle Absprachen mit der jeweiligen Krankenkasse treffen.
Der Mensch eignet sich im Laufe seines Lebens verschiedene Verhaltensweisen an. Manchmal beeinflussen diese das eigene Leben aber negativ. Das Ziel der Verhaltenstherapie ist es, dass der Therapeut den Patienten dabei unterstützt und anleitet, diese angeeigneten Verhaltensmuster zu verstehen und wieder „abzutrainieren“ und in neue, positive Muster umzuwandeln. Im Fokus dieses Verfahrens steht also die Bearbeitung des Problems und nicht vorrangig das Nachforschen nach dessen Ursache in den früheren Lebensjahren.
Am häufigsten angewendet wird hierbei unter anderem die Konfrontationstherapie. Wie der Name schon sagt, werden die Patienten mit Situationen, welche ihnen Angst bereiten, direkt konfrontiert. Dies ist ein schleichender Prozess, Sie müssen nicht befürchten, direkt zu Beginn der Therapie Ihrer größten Angstsituation ausweglos ausgesetzt zu werden. Mit Hilfe des Therapeuten werden Sie nach und nach darauf vorbereitet, sich angstauslösenden Situationen zu stellen und diese zu meistern, die Angst also zu überwinden. Durch das Heranführen und „Aushalten“ von Situationen, in denen Sie Angst haben, wird dem Körper und dem Unterbewusstsein signalisiert, dass die Angst vorübergeht und nichts Schlimmes passiert. Wenn Sie die Angst aushalten, wird sie immer geringer und verschwindet nach einiger Zeit ganz. Auch bei Zwangsstörungen wird diese Methode gerne verwendet.
Eine ebenfalls oft genutzte Therapieform der Verhaltenstherapie ist die kognitive Verhaltenstherapie. Bei dieser Form der Therapie werden nicht die Verhaltensmuster im Gehirn „überschrieben“, sondern die Gedankengänge. Negative Gedanken sollen durch positive bzw. rationalere Gedanken ersetzt werden. Diese Methode wird eher bei Erkrankungen wie Depressionen eingesetzt.
Dieses Therapieverfahren beschäftigt sich mit der Behandlung konkreter gegenwärtiger Symptome. Das können akut ausgelöste Symptome wie Trauer sein, aber auch solche, die aufgrund in der Vergangenheit aufgetretener Probleme und Konflikte entstanden sind. Der Therapeut geht auf diese vergangenen Situationen ein, arbeitet sie aber nicht bis ins kleinste Detail auf, sondern kümmert sich um dessen Auswirkungen im Hier und Jetzt. Bei Depressionen oder Persönlichkeitsstörungen kommt dieses Verfahren häufig zum Einsatz.
Im Gegensatz zur tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie werden bei der analytischen Psychotherapie Konflikte aus der Vergangenheit genau analysiert, neu durchlebt, verarbeitet und somit aufgelöst. Verdrängte Erinnerungen und Gefühle, vor allem im Unterbewusstsein verankerte, macht der Patient sich im Laufe der psychotherapeutischen Behandlung bewusst und interpretiert diese neu. Der Therapeut dient hierbei als neutrale Person, mit welcher nicht zwangsläufig eine intensive Konversation stattfinden muss. Er sitzt oftmals hinter dem auf einem Sofa liegenden Patienten, sodass dieser seinen Gedanken freien Lauf lassen kann. Diese Therapieform ist die älteste Form der Psychotherapie und wurde von Sigmund Freud begründet.
Bei dieser Form der Psychotherapie wird die psychische Krankheit als Symptom für eine Schädigung innerhalb eines instabilen Systems, welches in den meisten Fällen durch die Familie oder das engste Umfeld dargestellt ist, gesehen. Dementsprechend steht der Patient während der Therapie nicht allein im Fokus, sondern auch die engsten Bezugspersonen seines Lebens spielen eine wichtige Rolle. Es kann (muss aber nicht) durchaus vorkommen, dass entsprechende Angehörige auch aktiver Teil der Sitzungen werden können.
Neben diesen vier Richtlinienverfahren gibt es noch viele weitere Arten der Therapie, welche je nach individuellen Beschwerden und Wünschen in Anspruch genommen werden können. Beispiele hierfür sind die klassische Familien- oder Paartherapie, Gestalttherapie, Kunst- oder Musiktherapie, Sport- und Bewegungstherapie, um nur einige zu nennen. Zudem können Sie gezielt nach Therapeuten suchen, welche gewünschte Verfahren, wie z. B. Hypnose, anwenden.
In der Regel finden die Therapien in Form von Einzelsitzungen statt. Oftmals verhelfen aber auch Gruppenpsychotherapien zu Erfolgen. Manchmal bilden diese auch einen Übergang, bis ein Therapieplatz mit Einzelsitzungen frei wird.
Unter Umständen kann es möglich sein, begleitend zur Therapie noch weitere Onlineangebote wahrzunehmen oder aber auch einzelne Therapiesitzungen oder gar die gesamte Therapie als Online-Therapie zu absolvieren.
Meistens finden ambulante Psychotherapien in der niedergelassenen Praxis des Psychotherapeuten statt. Einige Praxen werden als Gemeinschaftspraxen geführt. In manchen Fällen werden ambulante Therapien auch innerhalb von (Tages-)Kliniken angeboten. Die Sitzungen dauern je nach Therapieverfahren für gewöhnlich zwischen 25 Minuten und ca. drei Stunden und finden im Regelfall ein- bis zweimal wöchentlich, manchmal aber auch öfter, statt. Der Aufenthalt beschränkt sich also immer auf die Dauer der jeweiligen Sitzung. Es ist wichtig, dass der Patient eine ausreichende körperliche und psychische Stabilität mitbringt, ansonsten ist eine (teil-)stationäre Behandlung empfehlenswerter. Eine Überweisung ist nicht notwendig.
In schwerwiegenderen Fällen, bei denen die eigenständige Bewältigung des Tages eingeschränkt ist, aber keine Eigen- oder Fremdgefährdung besteht, kann eine teilstationäre Behandlung in einer reinen psychiatrischen oder psychosomatischen Tagesklinik, in einer entsprechenden Abteilung eines Krankenhauses oder einer vollpsychiatrischen Einrichtung absolviert werden. An Werktagen ist der Patient dort in Behandlung und Betreuung, in der Nacht und am Wochenende bestreitet er seine Abläufe selbst in seinem heimischen Umfeld. Daher ist eine wohnortnahe Klinik die ideale Wahl. Als gesetzlich krankenversicherte Person wird eine Einweisung des Hausarztes oder eines anderen behandelten Arztes oder eine Kostenübernahmeerklärung der Krankenkasse benötigt.
Wenn eine sehr schwere psychische Störung, eine akute Krisensituation oder eine Gefährdung der eigenen Person oder anderer Personen besteht und somit eine gesicherte alleinige Bewältigung des Alltags nicht mehr möglich ist, können Patienten vollstationär behandelt werden. Sie sind dann Tag und Nacht, an Werktagen sowie am Wochenende in einer Einrichtung untergebracht. In Frage kommen hierfür Krankenhäuser, Abteilungen für Psychotherapie und Psychosomatik oder für Psychiatrie. Dort werden sie entsprechend behandelt und betreut. Oftmals findet im Anschluss an den stationären Aufenthalt eine Weiterbehandlung in einer Tagesklinik oder in ambulanter Form statt. Wie auch bei der teilstationären Behandlung ist eine Einweisung oder eine Kostenübernahmeerklärung notwendig.
Im Folgenden ist der Verlauf ambulanter Therapien beschrieben. Für (teil-)stationäre Aufenthalte gelten individuelle Bestimmungen.
Auf der Webseite der Kassenärztlichen Vereinigung des jeweiligen Bundeslands können Sie im gewünschten Umkreis nach Psychotherapeuten aller Art suchen, ob im Allgemeinen, wenn Sie sich nicht konkret auf eine Therapieform oder eine Psychotherapeutenart festlegen möchten, oder auch ganz spezifisch, wenn Sie genau wissen, welche Art der Behandlung Sie wünschen. Hier findet man nur Therapeuten mit Kassenzulassung. Sie melden sich dann selbstständig bei den einzelnen Therapeuten aus der Liste dieses Suchergebnisses und fragen, ob deren Kontingent ausgeschöpft ist oder ob noch Kapazitäten frei sind. Selbstverständlich können Sie auch von diesem Angebot unabhängig mit eigenständiger Recherche im Internet nach einem passenden Therapeuten suchen.
Alternativ ist es auch möglich, die Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung zu kontaktieren. Diese vereinbart dann einen Termin innerhalb von vier Wochen für eine Sprechstunde bei einem Therapeuten. Leider ist es aber nicht garantiert, dass im unmittelbaren Anschluss an einen solchen Sprechstundentermin auch ein Therapieplatz verfügbar ist.
Sollten mehrere Psychotherapeuten mit Kassenzulassung schon bei dem Versuch einer Terminvereinbarung mitteilen, dass sie keine freien Plätze zur Verfügung haben, ist es sinnvoll, ein Protokoll mit dem Telefonverlauf und/oder dem Mailverkehr zu führen. Mit diesem Nachweis kann es nämlich möglich sein, dass die gesetzlichen Krankenkassen über das sog. Kostenrückerstattungsverfahren auch eine Therapie bei einem Therapeuten ohne Kassenzulassung übernehmen. Hierbei müssen Sie die einzelnen Sitzungen zuerst selbst bezahlen und die Rechnungen bei der Krankenkasse einreichen. Die Summe wird Ihnen dann vollständig zurückerstattet.
Während des ersten Termins, der psychotherapeutischen Sprechstunde, geht es vorrangig um das Kennenlernen des Patienten und des Therapeuten. Bei einer Therapie ist es sehr wichtig, dass eine gewisse Harmonie zwischen beiden herrscht. Merkt man im Erstgespräch schon, dass keine ausreichende Sympathie vorhanden ist und auch nicht aufgebaut werden kann, sollte sowohl der Patient als auch der Therapeut ehrlich sein, da so kein maximaler Therapieerfolg erzielt werden kann. Vor allem der Patient muss sich in der Umgebung und mit dem Therapeuten wohl, sicher und vertraut fühlen. Natürlich kann hier nur ein erster Eindruck vermittelt werden. Für ein genaueres Kennenlernen sind die probatorischen Sitzungen gedacht. Im Erstgespräch geht es noch nicht um detaillierte Nachfragen seitens des Therapeuten zu den psychischen Problemen des Patienten. Stattdessen sollte der Patient erstmal frei und ungefiltert erzählen, was ihn beschäftigt und wieso er eine Therapie machen möchte. Am Ende des Gesprächs sollte der Therapeut dem Patienten auch schon eine Aussicht geben können, ob seine angebotene Therapieform die richtige für den Patienten zu sein scheint oder ob er sich in anderen Therapieverfahren oder Behandlungsmöglichkeiten umsehen sollte.
Nach dem Erstgespräch folgen die probatorischen Sitzungen, deren Anzahl je nach angebotenem Therapieverfahren zwischen zwei und acht schwanken kann. Ziel dieser Sitzungen ist das intensivere Kennenlernen von Patient und Therapeut. Im Vordergrund stehen die detailliertere Beschreibung des seelischen Problems, wegen welchem man den Therapeuten aufgesucht hat, die konkreten Nachfragen diesbezüglich und vor allem die daraus resultierende Diagnostik. Diese Probatorik ist noch kein Teil der eigentlichen Therapie. Im Laufe dieser Sitzungen oder im Anschluss daran, wenn beide Parteien merken, dass sie zusammenarbeiten können und wollen, stellt der Therapeut einen Antrag auf Kostenübernahme bei der Krankenkasse des Patienten. In der Regel werden diese Anträge bei Erstanfrage problemlos genehmigt.
Bevor die Therapie starten kann, muss noch eine ärztliche Untersuchung erfolgen. Damit wird ausgeschlossen, dass die Symptome körperlicher Ursache sind. Möchten Sie eine Therapie bei einem Ärztlichen Psychotherapeuten machen, kann dieser die erforderliche Untersuchung unter Umständen auch selbst machen.
Sind diese Schritte alle erledigt, kann die eigentliche Therapie endlich starten. Beim Antrag auf die Kostenübernahme muss im Vorfeld angegeben werden, welche Therapielänge gewünscht ist. In den meisten Fällen beginnt man mit einer Kurzzeittherapie.
Die Kurzzeittherapie gliedert sich in zwei Abschnitte mit jeweils zwölf Sitzungen zu je 50 Minuten. Zuerst werden die ersten zwölf Stunden beantragt, die sog. Kurzzeittherapie 1. Nach der siebten Sitzung beantragt der Therapeut bei Bedarf bei der Krankenkasse die Übernahme der Kosten der Kurzzeittherapie 2, sodass diese weiteren zwölf Einheiten direkt im Anschluss an die ersten zwölf weiterlaufen können.
Es ist sowohl die Beantragung einer Langzeittherapie direkt zu Beginn möglich als auch ein Wechsel von einer Kurzzeit- zu einer Langzeittherapie. Die Anzahl der möglichen Sitzungen einer Langzeittherapie variieren je nach angewandtem therapeutischen Verfahren. Grundsätzlich wird bei einem Wechsel von einer Kurz- in eine Langzeittherapie die Anzahl der in der Kurzzeittherapie schon absolvierten Sitzungen abgezogen. Folgende maximale Anzahlen an Sitzungen sind bei der ersten Beantragung einer Langzeittherapie möglich:
Verhaltenstherapie | Tiefen-psychologisch fundierte Psychotherapie | Analytische Psychotherapie | Systemische Psychotherapie | |
Kurzzeittherapie 1 | 12 Sitzungen | 12 Sitzungen | 12 Sitzungen | 12 Sitzungen |
Kurzzeittherapie 2 | 12 Sitzungen | 12 Sitzungen | 12 Sitzungen | 12 Sitzungen |
Langzeittherapie 1 | 60 Stunden (entspricht 36 Stunden nach KZT 1 und 2) |
60 Stunden (entspricht 36 Stunden nach KZT 1 und 2) |
160 Stunden (entspricht 136 Stunden nach KZT 1 und 2) | 36 Stunden (entspricht zwölf Stunden nach KZT 1 und 2) |
Langzeittherapie 2 | 80 Stunden (entspricht 20 weiteren Stunden nach KZT 1 und 2 sowie LZT 1) | 100 Stunden (entspricht 40 weiteren Stunden nach KZT 1 und 2 sowie LZT 1) | 300 Stunden (entspricht 140 weiteren Stunden nach KZT 1 und 2 sowie LZT 1) | 48 Stunden (entspricht zwölf weiteren Stunden nach KZT 1 und 2 sowie LZT 1) |
In vielen Fällen ist es nötig, dass der Therapeut vor einer Langzeittherapie einen Bericht verfasst und diesen anonymisiert zur Überprüfung einem externen Gutachter zukommen lässt. Für eine Kurzzeittherapie ist ein Gutachten nicht erforderlich.
Im Optimalfall war die Therapie hilfreich und der Therapeut konnte mit dem Patienten zusammen eine Lösung oder Beseitigung des Konflikts erarbeiten. Meistens werden die letzten Sitzungen der Therapie in größeren Abständen abgehalten. Der Patient wird in diesen letzten Zügen der Therapie darauf vorbereitet, das Leben und den Alltag nach der letzten Sitzung ohne die weitere Hilfe des Therapeuten absolvieren zu können.
Wenn das Kontingent der Psychotherapie ausgeschöpft wurde, ist es erst nach zwei Jahren möglich, erneut eine Therapie von der Krankenkasse genehmigt zu bekommen. Nur in Ausnahmefällen gewähren die Krankenkassen einen vorzeitigen erneuten Therapiestart. Ein stationärer Aufenthalt ist auch innerhalb dieser Wartezeit möglich, ebenso das Selbstzahlen einer ambulanten Psychotherapie.
Alles auf einen Blick: Psychotherapie.pdf
Der Patient arbeitet seine Probleme mit Hilfe des Therapeuten auf. Gemeinsam versuchen sie, Lösungen für die Konflikte des Patienten zu erarbeiten oder diese sogar aufzulösen. Oft reichen Unterhaltungen und das intensive Nachdenken, manchmal ist aber auch das aktive Anwenden gewisser Übungen notwendig.
Sollten Sie mit einem akuten oder vergangenen Konflikt zu kämpfen haben, der die eigenständige Absolvierung Ihres Alltags einschränkt oder sollten Sie oder Ihr Umfeld gravierende Veränderungen Ihres Wesens wahrnehmen, ist die Suche nach einem Psychotherapeuten sinnvoll.
Ein Psychologe hat Psychologie im Master studiert. Ein Psychotherapeut kann das auch gemacht haben, muss aber zusätzlich eine Weiterbildung zum Therapeuten abschließen, um das Therapieren zu erlernen. Ein Psychotherapeut ist in vielen Fällen also auch ein Psychologe (sofern er Psychologie und nicht Medizin studiert hat), ein Psychologe ist aber nicht automatisch ein Psychotherapeut.
Das lässt sich pauschal nicht beantworten, da dies von Therapieverfahren zu Therapieverfahren sowie von der Art und Schwere der Erkrankung abhängt. Prinzipiell ist eine Länge der Therapie zwischen zwölf und 300 Sitzungen möglich.
Sofern Sie eine psychiatrische (Tages-)Klinik oder einen Psychotherapeuten mit Kassenzulassung, der eines der vier gesetzlichen Richtlinienverfahren anbietet, aufsuchen, wird die Therapie komplett von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse bezahlt. Bei Privatversicherten gelten individuelle Regelungen.
Therapie (zuletzt abgerufen am 18.01.2022)
Psychologischer Psychotherapeut (zuletzt abgerufen am 18.01.2022)
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Therapieverfahren (zuletzt abgerufen am 18.01.2022)
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Behandlungsmöglichkeiten (zuletzt abgerufen am 18.01.2022)
Therapieverlauf (zuletzt abgerufen am 18.01.2022)
Therapiedauer (zuletzt abgerufen am 18.01.2022)
Prof. Dr. Martin Przewloka hat im eigenen familiären Umfeld umfangreiche Erfahrungen mit dem Thema Pflege gesammelt und teilt sein Wissen über verschiedene Kanäle mit anderen pflegenden Angehörigen. Durch seinen Universitätsabschluss in Medizinischer Physik (Universität Kaiserslautern) versteht er zudem die gesundheitlichen Hintergründe der unterschiedlichen Erkrankungen und kann sich in die Lage der Pflegebedürftigen hineinversetzen.