Eine private Pflegezusatzversicherung hilft dann, wenn die Leistungen der staatlichen Pflegeversicherung nicht ausreichen, um den Pflegebedarf zu decken (sogenannte „Versorgungslücke“). Besteht keine Zusatzversicherung, muss der Betroffene erst mit dem eigenen Vermögen aufkommen. Anschließend müssen unter gewissen Umständen der Partner als auch eventuell vorhandene Kinder für Pflegelücken aufkommen. Sind diese Angehörigen dazu nicht in der Lage, können Leistungen des Sozialamtes beantragt werden. Hier greift die „Grundsicherung im Alter“.
Kosten für Pflege- und Betreuungsdienste mit voller Pflegekassenzulassung werden bei vorhandenem Pflegegrad von der Pflegeversicherung übernommen. Oft fallen jedoch kleine Zuzahlungen an. Betreuungsdienste ohne Pflegekassenzulassung müssen meist komplett privat bezahlt werden. In solchen Fällen lohnt es sich, wenn man eine Pflegezusatzversicherung abgeschlossen hat. Jedoch kann man auch ohne private Zusatzversicherung Pflegedienstleistungen in Anspruch nehmen. Hier sollte man jedoch auf eine volle Pflegekassenzulassung des Anbieters achten.
Achtung: Der Artikel dient lediglich der Information und ersetzt keine rechtliche Beratung.
Autor: Prof. Dr. Martin Przewloka
Zuletzt bearbeitet am 30.01.2023 von: Bettina Morich (Redakteurin)
Die Höhe der Versicherungsprämie ist maßgeblich davon abhängig, wie gesund und in welchem Alter der Teilnehmer oder die Teilnehmerin beim Vertragsabschluss ist. Es wird empfohlen vor dem 55. Lebensjahr eine Pflegezusatzversicherung abzuschließen, falls eine solche erwünscht ist. Mit höherem Alter steigen die Kosten rapide. Die Ausnahme bildet lediglich das vom Staat geförderte „Pflege-Bahr“, bei dem der Gesundheitszustand keine Rolle spielen darf. Generell wird zwischen drei Formen der Pflegezusatzversicherung unterschieden:
Diese Versicherungen kommen für ein festgelegtes Pflegetagesgeld auf, dass beim Vertragsabschluss definiert wird. Die Tagesgeldversicherung ist unabhängig von der Betreuungsform, jedoch in der Regel an den Pflegegrad gebunden und wie die Leistungen der staatlichen Versicherungen gilt - umso höher der Pflegegrad, desto mehr wird ausgezahlt. Besonders vorteilhaft ist, dass die Leistungen nicht zweckgebunden sind und dass die Beitragssätze im Vergleich zu anderen Versicherungsformen günstig sind.
Nachteilig wirkt sich aus, dass es keine anteilige Beitragsrückzahlung gibt, wenn der Versicherungsnehmer ohne Leistungsfall stirbt. Auch, wenn die Versicherung gekündigt wird, wird in der Regel kein Geld ausgezahlt. Die Beiträge sind in diesem Fall verloren. Weiterhin ist die Zahlung der Beiträge auch dann üblich, wenn der Leistungsfall bereits eingetreten ist.
Klären Sie weiterhin, wie die Kosten skallieren können. Beispielsweise gibt es auf dem Markt Anbieter, die die Kosten an steigende Preise anpassen, die Leistungen aber nur bedingt. Genauso können Sie allerdings auch die Leistungen skallieren. Lassen Sie sich durchrechnen, in wie weit die Beiträge sich mit den Pflegegraden verändern oder ob es sinnvoller ist bei jedem Pflegegrad denselben Betrag zu bekommen.
Pflegekostenversicherungen erstatten die tatsächlich anfallenden Kosten der Pflege, sofern diese mit Belegen nachgewiesen werden können. Möglich sind Varianten, bei denen das Versicherungsunternehmen einen vorher festgelegten jährlichen Höchstsatz oder aber einen Prozentsatz der Kosten bezahlt. In dieser Variante müssen die Zahlungen auch dann fortgesetzt werden, wenn der Versicherte bereits Leistungen empfängt. Weiterhin werden nicht zwingend alle Leistungen erstattet, da im Vertragswerk genau festgelegt ist, für welche Aufwände die Versicherung aufkommt. Diese Versicherung kann also die Lücke zwischen den Leistungen der Pflegekasse und den tatsächlich zu zahlenden Beträgen schließen bzw. veringern. Da jedoch Nachweise über die jeweilige Versorgung erbracht werden müssen kann beispielsweise keine Nachbarschaftshilfe abgerechnet werden, dies ginge mit der Pflegetagegeldversicherung.
Die Pflegerentenversicherungen ähneln anderen Rentenversicherungen, beispielsweise der Lebensversicherung. Der Versicherungsnehmer spart über einen langen Zeitraum Kapital an, welches dann im Pflegefall in eine monatliche Pflegerente oder eine Einmalzahlung mündet. Pflegerentenversicherungen sind ebenfalls an den Pflegegrad gekoppelt. Im Pflegefall werden die Zahlungen an die Versicherung eingestellt. So bekommen Sie zusätzlich Geld. Allerdings sind die Beiträge oft deutlich höher als beispielsweise bei einer Pflegetagegeldversicherung. Dafür können Sie frei wählen, was Sie mit dem Geld machen.
Sie können mittels einer formlosen E-Mail der gewünschten Versicherung schreiben, um die notwenigen Dokumente anzufordern. Private Versicherungen bieten zudem kostenlose Beratungsgespräche an, damit Sie stets den Überblick behalten. In unserer Dokumentenrubrik finden Sie zudem eine Liste mit Vor- und Nachteilen von privaten Zusatzversicherungen als kostenloser Download.
Die Kosten einer Pflegeversicherung können nicht pauschal geschätzt werden. Generell gilt, dass sich ein junges Alter positiv auf die Beitragszahlungen auswirkt. Die „Pflege-Bahr“ ist die günstigste Variante, welche schon mit einem monatlichen Beitragssatz von 10 € abgeschlossen werden kann. Auch die Kosten für das Pflegetagegeld und die Pflegekostenversicherung fallen meist weniger hoch aus als die der Pflegerentenversicherung. Jedoch ist bei jedem Vertrag zu beachten, welche Leistungen im Fall der Fälle erbracht werden. Aus diesem Grund lohnt sich ein genauer Vergleich.
Ein besonderes Angebot im Bereich der Zusatzpflegeversicherungen ist die „Pflege-Bahr“, welche vom Staat mit 60 € pro Jahr bezuschusst wird, sofern der Versicherungsnehmer selbst mindestens 120 € im Jahr einbezahlt. Dabei handelt es sich in jedem Fall um eine Pflege-Tagesgeldversicherung oder eine Monatsgeldversicherung. Im Gegensatz zu anderen Zusatzpflegeversicherungen spielt der Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers beim Vertragsabschluss keine Rolle.
Vor- und Nachteile: Private Zusatzversicherung.pdf
Prinzipiell gibt es keine Altersbeschränkung. Jedoch wirkt sich das Alter beim Abschluss stark auf die Versicherungsbeiträge aus, sodass ältere Einsteiger vergleichsweise mehr bezahlen.
Ja, auch wer privat versichert ist, kann eine Zusatzpflegeversicherung abschließen.
In den meisten Fällen gilt der Versicherungsschutz sofort. Wenn eine Wartezeit vereinbart wird, dann beträgt sie oftmals zwischen einem und drei Jahren.
Das kann pauschal nicht gesagt werden und hängt von den Bedingungen des einzelnen Versicherers ab. Um die Konditionen zu erfahren, kontaktieren Sie Ihre Versicherung.
Auch hier kommt es ganz auf den Versicherer an. In vielen Fällen entfällt die Beitragspflicht ab einem bestimmten Pflegegrad, in weniger häufigen Fällen muss weiterbezahlt werden.
Ja, der Wechsel zu einem anderen Anbieter ist möglich. Dabei wird jedoch der Gesundheitszustand oft erneut abgefragt, was zu anderen Beiträgen führen kann. Bestehende Altersrückstellungen können ebenfalls nicht übertragen werden.
Beim Tod des Versicherungsnehmers endet das Versicherungsverhältnis. Auch wenn der Versicherungsnehmer nicht pflegebedürftig wurde, werden keine Beiträge zurückerstattet. Es handelt sich deshalb um eine Risikoabsicherung.
Prof. Dr. Martin Przewloka hat im eigenen familiären Umfeld umfangreiche Erfahrungen mit dem Thema Pflege gesammelt und teilt sein Wissen über verschiedene Kanäle mit anderen pflegenden Angehörigen. Durch seinen Universitätsabschluss in Medizinischer Physik (Universität Kaiserslautern) versteht er zudem die gesundheitlichen Hintergründe der unterschiedlichen Erkrankungen und kann sich in die Lage der Pflegebedürftigen hineinversetzen.