Der
vierte der fünf Pflegegrade beschreibt eine schwerste Beeinträchtigung
der Selbstständigkeit. Viele Betroffene können nicht mehr allein leben
und der Pflegeaufwand ist relativ hoch. Jedoch sind Angehörige mit der
Pflege nicht auf sich allein gestellt. Durch den Pflegegrad gibt es
viele Entlastungsangebote und weitere Möglichkeiten den Alltag angenehm
zu gestalten. Beispielsweise kann eine stundenweise Betreuung in
Anspruch genommen werden. Aber auch die Hilfsmittelbox oder ein
Wohnungsumbau können hilfreich sein. Der Pflegegrad richtet sich nach
einer Einteilung eines Punktesystems von 0-100. Für den vierten
Pflegegrad müssen 70-90 Punkte erreicht werden.
Achtung: Der Artikel dient lediglich der Information und ersetzt keine rechtliche Beratung.
Autor: Prof. Dr. Martin Przewloka
Zuletzt bearbeitet am 11.01.2023 von: Bettina Morich (Redakteurin)
Seit 01. Januar 2017 wurden die Pflegestufen in Pflegegerade umgewandelt. Anstatt drei Pflegestufen gibt es jetzt fünf Pflegegerade. Die Einstufung erfolgt nun nach Selbstständigkeit und nicht nach Zeitaufwand. Lag vorher eine Pflegestufe vor, so wurde diese in einen Pflegegrad umgewandelt. Bei Pflegegrad 4 betrifft das die Stufen 2 und 3. Dabei wurde körperlich beeinträchtigten Personen mit Pflegestufe 3 der Pflegegrad 4 zugestanden, genauso wie Demenzkranken mit Pflegestufe 2.
Natürlich kann man einen Pflegegrad immer beantragen. Damit er bewilligt wird, bedarf es aber einiger Grundvoraussetzungen:
Um Leistungen der Pflegekasse beziehen zu können, muss die pflegebedürftige Person in den letzten zehn Jahren wenigstens zwei Jahre in der Pflegeversicherung versichert gewesen sein. Um den Pflegegrad anerkannt zu bekommen, muss ein Antrag bei der Pflegeversicherung gestellt werden.
Jeder Pflegegrad wird nach Punkten von 0-100 ermittelt. Diese werden in verschiedenen Modulen von einem Gutachter geprüft, der auch entsprechend Punkte verteilt. Die Module beinhalten:
Für den 4. Pflegegrad müssen auf der Punkteskala 70-90 Punkte in den sechs Modulen erreicht werden. Bei jedem Modul werden verschiedene Unterpunkte geprüft und festgehalten, ob die Person noch selbstständig das Geforderte ausführen kann oder Hilfe braucht. Die Punkte innerhalb der Module werden auch unterschiedlich gewichtet. So fließt entweder Modul 2 oder Modul 3 in die Bewertung mit ein. Darüber hinaus gibt es bei der Selbstversorgung bestimmte Punkte die schwerer gewichtet werden als andere. Um Pflegegrad 4 zu erlangen, muss eine schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit vorliegen. Dabei ist es unerheblich, in welchen Modulen diese festgestellt wird. Da allerdings eine relativ hohe Punktzahl erreicht werden muss, ist davon auszugehen, dass in vielen Fällen in mehreren Modulen Defizite vorliegen.
Die Beantragung ist bei jedem Pflegegrad gleich. Sie beantragen keinen konkreten Pflegegrad, sondern die Begutachtung und Einstufung in den Pflegegrad. Nach Antragsstellung sind gesetzlich 25 Tage vorgesehen, in denen der Antrag bearbeitet wird. Im Zweifelsfall sprechen Sie Ihren Arzt an, um eine objektive Meinung zu bekommen, ob eine Überprüfung Sinn macht. Allerdings ist bei Pflegegrad 4 die Selbstständigkeit in der Regel so eingeschränkt, dass dies auch für Laien sichtbar ist. Liegt bereits ein niedrigerer Pflegegrad vor, und der Zustand hat sich verschlechtert, sodass eine Höherstufung im Raum steht, kann der Arzt jedoch gegebenenfalls eine Einschätzung vornehmen.
Den Antrag selbst können Sie formlos bei der Pflegekasse stellen. Viele Kassen haben auch Vordrucke, die sie runterladen können oder ein Onlineportal, das genutzt werden kann. Aber natürlich können Sie auch einen Antrag per Post schicken. Telefonisch kann der Pflegegrad zwar auch beantragt werden, da hier allerdings kein schriftlicher Nachweis vorliegt ist davon abzuraten.
Wenn Pflegegrad 4 im Raum steht, liegt oft schon ein niedriger
Pflegegrad vor. Bei einer Verschlechterung des Zustandes kann eine
Höherstufung in Betracht gezogen werden. Über die endgültige Einstufung entscheidet jedoch nicht die Pflegeperson, sondern ein
Gutachter. Sind Personen unselbstständig oder haben eine eingeschränkte
Alltagskompetenz und müssen umfassend umsorgt werden, liegt Pflegegrad 3 oder 4
nahe. Der Aufwand für die Pflege umfasst dabei mehrere Stunden am Tag
und in der Nacht, aus verschiedenen Gründen kann jedoch die Einstufung
in andere Pflegegrade erfolgen.
In einigen Fällen kann jedoch
auch durch eine Erkrankung oder einen Unfall die Selbstständigkeit
plötzlich beeinträchtigt werden. Das Vorgehen ist in beiden Fällen
gleich: Sie melden sich bei der Pflegeversicherung oder Krankenkasse und
beantragen ein Gutachten.
In diesem Fall kann eine Vorscheinschätzung stattfinden. Dafür werden vom Krankenhaus Unterlagen bereitgestellt, und der medizinische Dienst wird auf deren Grundlage wird vorläufig ein Pflegegrad ermittelt. Ein Hausbesuch muss trotzdem noch zusätzlich stattfinden. Damit der Gutachter sich ein umfassendes Bild machen kann, erfolgt dieser nicht unmittelbar nach dem Krankenhausaufenthalt, sondern einige Wochen später.
Eine Höherstufung kann im Normalfall nach sechs Monaten beantragt werden. Liegt eine akute Verschlechterung vor ist ein Antrag jederzeit möglich. Hier kann auch Rücksprache mit dem Arzt gehalten werden, um auszuschließen, dass die Verschlechterung lediglich eine subjektive Einschätzung durch die pflegebedürftige Person oder die Pflegeperson ist.
Die Höherstufung wird genauso beantragt, wie der Pflegegrad selbst. Auch hier nehmen Sie wieder Kontakt mit der Pflegekasse auf und stellen den entsprechenden Antrag.
Bei jedem Pflegegrad stehen Ihnen 125 Euro als
Entlastungsbetrag
zu. Davon können Sie beispielsweise eine Haushaltshilfe oder Betreuung organisieren. Zusätzlich bekommen Sie ein Budget für die Verhinderungspflege und die Kurzzeitpflege. So können pflegende Angehörige sich eine Auszeit nehmen, ohne sich Sorgen machen zu müssen, dass ihr Angehöriger nicht versorgt wird. Darüber hinaus stehen Ihnen Pflegegeld oder>Pflegesachleistung zu.
Achtung: im Normalfall müssen Sie sich entscheiden, welche Leistung Sie in Anspruch nehmen möchten. Die andere Leistung kann anteilig eingesetzt werden. Wenn Sie aber den Höchstsatz an Pflegesachleistungen beziehen, bekommen Sie kein Pflegegeld und umgekehrt.
Auch ein stationärer Aufenthalt wird von der Pflegekasse in Teilen übernommen.
Weitere mögliche Leistungen sind beispielsweise die Hilfsmittelbox oder ein Zuschuss für die Anpassung des Wohnraumes.
Tritt der Pflegefall sehr plötzlich ein, zum Beispiel durch einen Schlaganfall, sollten Sie prüfen, ob Anspruch auf „Arbeitsverhinderung wegen Pflege“ besteht. In diesem Fall können Sie sich 10 Tage (durch die Corona-Pandemie zwischenzeitlich 20 Tage) von der Arbeit freistellen lassen. Unter Umständen wird Ihnen jedoch kein Arbeitsentgeld bezahlt.
Sollte Ihr Angehöriger im Sterben liegen, können Sie sich auch hier für längere Zeit freistellen lassen. Bitte klären Sie die Details mit Ihrem Arbeitgeber, da hier einige Dinge wie Firmengröße relevant sein können.
Bei Pflegegrad 4 erhält die betreffende Person 728 Euro pro Monat an Pflegegeld. Dieses Geld wird direkt ausgezahlt und steht zur freien Verfügung. Sie können damit Hilfsmittel bezahlen, die die Kasse nicht deckt, es pflegenden Angehörigen oder Freunden weiterleiten, um Ihnen für die Pflege zu danken oder es für andere Zwecke verwenden.
Die Pflegesachleistungen werden Ihnen, anders als das Pflegegeld nicht ausgezahlt. Dieses Budget wird, wie die Entlastungsleistungen auch, von ambulanten Pflegediensten und anderen Dienstleistern direkt mit der Kasse abgerechnet, sodass Ihnen hier weder zusätzlicher Aufwand noch Kosten entstehen. Bei Pflegerad 4 können monatlich 1693 Euro abgerechnet werden. Um einen besseren Überblick zu behalten können Sie alternativ auch in Vorkasse treten und das Geld bei der Krankenkasse zurückholen.
Entlastungsleistungen dienen nicht der Pflege, sondern der Entlastung pflegender Angehöriger. Deswegen darf der sogenannte Entlastungsbetrag auch nicht für die Grundpflege oder andere pflegerische Aktivitäten eingesetzt werden. Von den 125€ monatlich werden viel mehr eine Haushaltshilfe oder stundenweise Betreuung bezahlt.
Mit einem Pflegegrad steht Ihnen eine Haushaltshilfe zu. Diese kann Sie im Haushalt entlasten. Zu den Aufgaben gehören hauswirtschaftliche Tätigkeiten wie Reinigung, Zubereitung von Essen oder auch Unterstützung bei der Wäsche. In einigen Fällen kann auch Gartenarbeit übernommen werden. Der genaue Umfang muss mit dem Anbieter abgesprochen werden, da es sein kann, dass einige Tätigkeiten versicherungsrechtlich ausgeschlossen werden. Für die Haushaltshilfe stehen 125 Euro zur Verfügung. Wird mehr Unterstützung benötigt, dann können bis zu 40% der Pflegesachleistungen in Entlastungsleistungen umgewandelt und für die Haushaltshilfe genutzt werden.
Einige Patienten können mit Pflegegrad 4 so eingeschränkt sein, dass man sie nur ungern alleine lässt oder ein Alleinbleiben unmöglich wird. Eine stundenweise Betreuung kann Abhilfe schaffen. Sie entlastet pflegende Angehörige, indem Sie einspringen, wenn diese zur Arbeit oder zu Verabredungen gehen. Viele Angehörige schätzen diese Art der Betreuung sehr, weil sie ihr eigenes Leben weiter leben können und ihre Angehörigen gut versorgt wissen. Die stundenweise Betreuung kann auch pflegerische Tätigkeiten, wie Hilfe bei der Grundpflege, übernehmen – dies muss jedoch mit dem Anbieter abgesprochen werden, weil nicht alle Betreuungskräfte hierfür ausgebildet sind. Bei einigen Anbietern kann die stundenweise Betreuung auch als Haushaltshilfe agieren. Auch hier müssen individuelle Absprachen getroffen werden. Diese sind auch wegen der Abrechnung wichtig, damit Sie auch wirklich über die Pflegekasse abrechnen können.
Als Teilstationäre Pflege wird die Tages- und Nachtpflege bezeichnet. Das heißt, dass die Person nur den Tag (oder die Nacht) in einer Einrichtung verbringt, den Rest der Zeit aber zu Hause gepflegt wird. Für beide Leistungen zahlt die Pflegekasse 1.612 Euro im Monat. Diese Geldleistungen gibt es zusätzlich zum Pflegegeld. Das heißt Angehörige haben die Möglichkeit tagsüber arbeiten zu gehen, während die Pflege in der Tagespflege stattfindet, kümmern sich aber nach Feierabend um ihren Angehörigen. Wird ein Pflegedienst zur Unterstützung hinzugezogen, dann kann dieser von den Pflegesachleistungen bezahlt werden.
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Für die vollstationäre Pflege können die Pflegesachleistungen eingesetzt werden.
Seit 2022 gibt es jedoch neue Zuschüsse für die Unterbringung in einer stationären Einrichtung. Diese orientieren sich nicht am Pflegegrad, sondern an der Zeit, die im Pflegeheim verbracht wurde. So sollen Angehörige besser entlastet werden. Der Vorteil bei dieser Lösung ist, dass langfristig auch bei niedrigeren Pflegegraden eine Entlastung eintritt. Wichtig ist, dass wirklich der Aufenthalt im Pflegeheim zählt, und nicht die Zeit, die das Personal dort mit dem Patienten verbringt.
Eine Alternative zur vollstationären Pflege kann die
24h-Betreuung
sein. Diese zieht bei der betroffenen Person ein und entlastet so die Angehörigen, indem sie die meiste Zeit da ist. Die 24h-Betreuung kann nicht von den Pflegesachleistungen bezahlt werden. Sie wird privat bezahlt. Allerdings kann das Pflegegeld und unter Umständen auch das Budget für die Verhinderungspflege eingesetzt werden.
Die Kurzzeitpflege ist eine Form der stationären Pflege. Nach einem Krankenhausaufenthalt oder bei Verhinderung der Pflegepersonen kann sie in Anspruch genommen werden. Das Budget liegt pro Jahr bei 1.774 Euro. Wird keine Verhinderungspflege in Anspruch genommen, dann können 50% des Budgets von dieser Dienstleistung genutzt werden.
Die Verhindungspflege kann in Anspruch genommen werden, wenn Pflegepersonen ihren Aufgaben nicht nachkommen können. Pro Jahr stehen Ihnen 1.612 Euro zur Verfügung. Wird die Kurzzeitpflege nicht genutzt können 50% des Budgets für die Verhinderungspflege verwendet werden.
Wenn nach den Wohnumfeldverbessernden Maßnahmen von mehr Selbstständigkeit ausgegangen werden kann, können diese mit 4000 Euro bezuschusst werden. Dies kann beispielsweise ein Badumbau sein, der es möglich macht, dass eine eingeschränkte Person sich wieder selbständiger um die eigene Körperhygiene kümmern kann. Aber auch ein Treppenlift kann bezuschusst werden, damit das eigene Zuhause wieder begehbar wird. Meistens liegen die Preise für Lifte oder Badumbau jedoch weit über dem Zuschuss. Leben mehrere Personen mit Pflegegrad zusammen, zum beispiel in einer Senioren-WG bekommt jede von Ihnen 4000 Euro.
Ein Treppenlift ist eine weitere Möglichkeit den Alltag zu erleichtern. In vielen Häusern ist das Bade-oder Schlafzimmer im oberen Stockwerk. Mit einem Treppenlift kann dieses auch bei größerer Unbeweglichkeit erreicht werden und ein Umzug wird nicht nötig.
Im Badezimmer können Veränderungen viel bewirken. Für mehr Barrierefreiheit kann die Dusche ebenerdig gestaltet werden. Auch ein barrierefreies WC oder der Umbau der Badewanne zur Dusche kann helfen. In einigen Fällen kann die Badewanne auch mit einem Einstieg versehen werden. Lassen Sie sich beraten, welche Veränderungen Ihnen helfen können.
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Bei jedem Pflegegrad steht Ihnen eine Pauschale für Hilfsmittel zum Verbrauch zu. Monatlich werden hier von der Pflegekasse 40 Euro übernommen. Zwischenzeitlich waren es in der Corona-Pandemie bis Ende 2021 sogar 60€, diese Maßnahme ist jedoch zum Jahresende ausgelaufen. Damit Sie nicht selbst rechnen müssen, gibt es verschiedene Anbieter, die fertig zusammengestellte Boxen verschicken. Hier können Sie dann entweder die Standartauswahl übernehmen oder einzelne Produkte austauschen. Die Box wird Ihnen dann ganz bequem zugeschickt. Der Anbieter rechnet direkt mit der Pflegekasse und Ihnen entstehen keine Kosten. In der Box finden Sie beispielsweise Mundschutz, Desinfektionsmittel oder Fingerlinge. Auch Handschuhe, Schürzen oder Bettschutzeinlagen können Sie bekommen.
Sie sind verpflichtet regemäßige Beratungsgespräche wahrzunehmen. Diese werden von ambulanten Pflegediensten oder Beratungsstellen angeboten. Bei Pflegegrad 4 findet das Gespräch alle 3 Monate statt. So soll die Qualität der häuslichen Pflege gewährleistet werden. Darüber hinaus kann geprüft werden, ob die Einordnung in den Pflegegrad noch korrekt ist oder korrigiert werden sollte. Ganz aberkannt werden kann ein Pflegegrad in der Regel aber nicht. Die Dokumentation der Beratung erfolgt auf einem Formular. Dort werden auch Anmerkungen und Verbesserungsvorschläge vermerkt. Damit das Dokument Gültigkeit erlangt, müssen Sie es unterschreiben. Der Pflegedienst leitet das Formular dann an die Krankenkasse weiter.
Da sie verpflichtet sind, das Beratungsgespräch wahrzunehmen, drohen Konsequenzen, wenn Sie dies nicht tun. Die Krankenkasse wird sie unter Umständen anmahnen und Ihnen Fristen setzen, bis wann das Gespräch finden muss. Erfolgt daraufhin keine Reaktion, dann kann es passieren, dass das Pflegegeld nicht mehr oder nur in Teilen ausgezahlt wird.
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Auch Kinder können einen Pflegegrad bekommen. Durch Unfälle oder Krankheiten, kann es passieren, dass ein Kind sich nicht altersgemäß entwickelt oder anderweitig auf Hilfe angewiesen ist. Da Kinder jedoch naturgemäß nicht selbständig sind, müssen bei ihnen andere Kriterien angelegt werden. Es wird verglichen, was ein Kind im selben Alter können sollte und wie weit die Fähigkeit ausgebildet ist. Der Gutachter hat dafür eine Übersicht der Altersstufen mit entsprechenden Entwicklungsstand. Diese Kriterien werden bis zum 12. Lebensjahr an den Tag gelegt. Ab dem 12. Lebensjahr gelten dieselben Kriterien wie bei Erwachsenen.
Einen Sonderfall bilden Kinder unter 18 Monate. In dieser Altersklasse sind auch „normal“ Entwickelte Kinder noch relativ hilflos und brauchen viel Unterstützung. Deswegen würden Kleinkinder keinen oder nur einen sehr niedrigen Pflegegrad zugesprochen bekommen. Damit hier ein Ausgleich besteht, wird der Pflegegrad oft höher eingestuft.
Pflegegrad 4 kann viele Gründe haben. Liegt jedoch eine ernsthafte Erkrankung vor, bei der eine Verschlechterung abzusehen ist, dann sollten Sie sich mit Ihren Angehörigen um einige Dinge Gedanken machen. Diese Vorsorgeelemente sind komplett optional, können aber Ihnen und Ihren Angehörigen helfen, die Situation zu bewältigen.
Natürlich sind die folgenden Vorschläge keine, über die man gerne nachdenkt, aber es ist immer hilfreich, im Vorfeld seinen Willen kundzutun.
Eine Patientenverfügung kann regeln, welche Behandlungen abgelehnt oder ausgeführt werden sollen. Diese Art der Vorsorge ist in jedem Fall hilfreich und sollte im Idealfall schon vor dem Pflegegrad vorliegen. Allerdings ist es, solange die betreffende Person noch zurechnungsfähig ist, jederzeit möglich eine Verfügung aufzusetzen oder anzupassen. Überlegen Sie sich, ob Sie bestimmte Behandlungen wünschen, beispielsweise künstliche Beatmung oder Ernährung. Auch schmerzlindernden Medikamenten kann hier zugestimmt oder widersprochen werden. Eine Patientenverfügung ist bindend. So können Angehörige entlastet werden, indem sie keine eigene Mutmaßung darüber anstellen müssen, was der Wille des Patienten ist. Diese Klarheit ist besonders in lebensbedrohlichen Situationen nicht zu unterschätzen.
Kann die betreffende Person Ihre Angelegenheiten nicht mehr selbstständig regeln, dann kommt die Vorsorgevollmacht ins Spiel. Hier entscheidet ein Vertrauter im (mutmaßlichen) Sinne der Person. Diese Person kann vorher über eine Vollmacht bestimmt werden. Liegt keine Vollmacht vor, kann ein Gericht einen Betreuer bestimmen.
Gerade, wenn eine Erkrankung vorliegt, kann es entlastend für alle Beteiligten sein, wenn ein Testament vorliegt. Dies ist besonders dann sinnvoll, wenn einer bestimmten Person etwas vererbt werden soll. Liegt kein Testament vor, dann greift die gesetzliche Erbfolge. In diesem Fall wird unter allen Angehörigen zu den entsprechenden Teilen aufgeteilt. Um sicher zu gehen, dass das Erbe so verteilt wird, wie der Erblasser es gerne möchte, ist ein Testament sinnvoll.
Der Pflegegrad beschreibt die Selbstständigkeit einer Person. Je höher der Pflegegrad desto unselbstständiger ist die Person.
Pflegegrad 4 umschreibt die schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit. Es ist egal ob diese körperlich, geistig oder psychisch bedingt ist. Diese wird durch eine Begutachtung des MD festgestellt. Vermerkt dieser mehr als 70 und weniger als 90 Punkte liegt Pflegegrad 4 vor.
Der Pflegerad wird aufgrund eins Gutachters des MKD zugeteilt. Hierfür gibt es ein ausführliches Beurteilungsschema, welches verschiedene Bereiche des Lebens abprüft. Erlangt eine Person zwischen 70und 90 Punkten in den Modulen, so bekommt sie den Pflegegrad 4.
Natürlich kann Widerspruch eingelegt werden. Das lohnt sich vor allem, wenn nur wenige Punkte zu einem höheren Pflegegrad fehlen. Der Widerspruch muss innerhalb von vier Wochen nach Erhalt des Bescheides schriftlich bei der Pflegekasse eingehen.
Die Summe der Zuschüsse ist abhängig von der individuellen Situation. Abhängig davon, wo und von wem die Person gepflegt wird, kommen unterschiedliche Beträge zustande. So kann beispielsweise zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistungen gewählt werden. Es gibt jedoch zusätzlich den Entlastungsbetrag und den Betrag von 40 Euro für Pflegehilfsmittel.
Nein Pflegegeld ist nicht für Angehörige. Das Pflegegeld wird direkt an die Person mit Pflegegrad überwiesen, diese entscheidet dann, was mit dem Geld passiert. Es spricht aber nichts dagegen, wenn das Geld an Angehörige weiter überwiesen wird.
Nein, bei der Begutachtung wird die Selbstständigkeit geprüft, nicht die Zeit für die Pflege. Das Tagebuch ist seit Einführung der Pflegegrade nicht länger verpflichtend. Es kann aber hilfreich sein.
Pflegegrad.org (letzter Zugriff 16.02.2022)
TK (letzter Zugriff 16.02.2022)
Pflegegrad.com (letzter Zugriff 16.02.2022)
Verbraucherzentrale (letzter Zugriff 16.02.2022)
Prof. Dr. Martin Przewloka hat im eigenen familiären Umfeld umfangreiche Erfahrungen mit dem Thema Pflege gesammelt und teilt sein Wissen über verschiedene Kanäle mit anderen pflegenden Angehörigen. Durch seinen Universitätsabschluss in Medizinischer Physik (Universität Kaiserslautern) versteht er zudem die gesundheitlichen Hintergründe der unterschiedlichen Erkrankungen und kann sich in die Lage der Pflegebedürftigen hineinversetzen.