Ein Homelift, oder auch Senkrechtlift genannt, gilt als eine komfortable Alternative zum gängigen Treppenlift. Er befördert Menschen senkrecht nach oben, ganz wie ein normaler Fahrstuhl. Der Unterschied zu einem normalen Aufzug ist jedoch, dass der Homelift auch ohne Schacht oder Maschinenraum funktioniert. Wie das geht? Eine sich selbst tragende Konstruktion beherbergt alle technisch notwendigen Elemente. Auch bei den Antriebstechniken unterscheidet sich der Homelift von normalen Aufzügen. Im Gegensatz zum herkömmlichen Fahrstuhl ist der Homelift nicht auf Seile und Gegengewichte angewiesen, vielmehr werden hydraulische Antriebe oder spindelbetriebene Antriebe, je nach Modell, genutzt. Der Homelift ist dadurch weniger wartungsintensiv.
Autor: Prof. Dr. Martin Przewloka
Zuletzt bearbeitet am 3.01.2023 von: Bettina Morich (Redakteurin)
Die Kosten für einen Homelift variieren stark zwischen den einzelnen Modellen und deren Ausführungen. Im Durchschnitt starten die Preise inklusive Einbau bei circa 15.000 Euro.
Beachten Sie folgende Fragen bei der Preisgestaltung:
• Wird der Lift außerhalb oder innerhalb des Hauses gebaut?
• Über welche Antriebsart verfügt er?
• Wie hoch ist die maximale Förderhöhe?
• Transportiert er die Personen in einer Kabine oder einem offenen bzw. halbgeschlossenen Fahrkorb?
• Verfügt die Kabine über einen Spiegel oder ist sie komplett aus Glas?
• Ist die Kabine gut ausgeleuchtet?
• Wie schnell überwindet der Homelift die Distanz zwischen den Etagen?
• Wie laut arbeiten die Motoren?
• Gibt es Erweiterungen für die Bedienung, wie z.B. Sprachsteuerung oder eine Fernbedienung?
Standardmäßig sind Homelifte auf Rollstuhlfahrer ausgelegt. Achten Sie dennoch darauf, ob Kabine und Kabinentür groß genug sind, auch die Bedienelemente sollten selbsterklärend und intuitiv bedienbar sein. Neben den Kosten für den Homelift selbst, entstehen Kosten für den Einbau und die spätere Wartung. Spindelbetriebene Modelle sind im Vergleich zu ihren hydraulisch betriebenen Pendants meist günstiger und wartungsärmer. Entstandene Kosten können für das entsprechende Jahr in der Einkommenssteuererklärung als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden. Hier kann jedoch ein Attest von Nöten sein.
Verschiedene Institutionen stellen Fördermittel für den Einbau eines Homelifts bereit. Die Höhe der Bezuschussung und die für Sie zuständige Organisation hängt von ihrer individuellen Situation ab. Die Liste erhebt keinen Anspruch auf vollständigkeit. So kann beispielsweise, wenn es der beruflichen Wiedereingliederung förderlich ist unter bestimmten Voraussetzungen auch die Agentur für Arbeit fördern. Unter Umständen kann auch eine Kombination der Förderungen stattfinden oder, beispielsweise, wenn mehere Personen mit Pflegegrad zusammen leben die Krankenkasse höhere Beträge zugestehen.
Hier finden Sie eine Liste mit verschiedenen Förderern:
• Krankenkasse
Bei Krankenkassen sind Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfelds nach § 40 Abs. 4 SGB XI verfügbar (Quelle). Die Höhe des Zuschusses beträgt pro Person 4.000 Euro (max. 16.000 bei 4 Pflegebedürftigen).
• Unfallversicherung
Wird der Homelift aufgrund eines Arbeits- bzw. Wegunfalls oder einer Berufskrankheit benötigt, ist eine Kostenübernahme durch die Unfallversicherung möglich.
• Deutsche Rentenversicherung
Auch die Deutsche Rentenversicherung zahlt Zuschüsse. Sie setzen jedoch voraus, dass für mindestens 15 Jahre Beiträge eingezahlt wurden, bevor der Antrag überhaupt geprüft wird.
• Bundesministerium für Verkehr, Bau und StadtentwicklungDas Bundesministerium kooperiert mit der KfW Bankengruppe und bietet für den barrierefreien Hausumbau Kredite mit einem niedrigen Zinssatz an (Quelle).
• Stiftungen
Stiftungen, bei denen behinderte Menschen oder Senioren im Vordergrund stehen, können unter bestimmten Umständen Teile der Finanzierung übernehmen.
• Banken
Mehrere Banken haben spezielle Förderprogramme, die auf die Finanzierung von Hilfsmitteln zur Förderung der Barrierefreiheit ausgerichtet sind. Die Kosten übernehmen sie zumindest teilweise.
• Regionale Förderung
Oft gibt es von Kommunen lokale Angebote für die Förderung der Barrierefreiheit.
• Sozialamt
Das Sozialamt bezuschusst nur dann Projekte zur Förderung der Barrierefreiheit, wenn der Interessent bereits von allen Förderträgern abgelehnt wurde und der Umbau nicht selbst getragen werden kann.
Treppenstufen werden nur noch unter großen Anstrengungen oder gar nicht mehr überwunden? Dann ist ein barrierefreies Zuhause nötig. Das Problem ist nur: Die zumeist engen und verwinkelten Treppenhäuser. Ein Treppenlift ist damit undenkbar. Als Alternative erweist sich hier der Homelift, welcher senkrecht durch die Decke gleitet und Personen und Gegenstände von einem Stockwerk zum nächsten und zurückbefördert.
Herkömmliche Aufzüge, wie man sie etwa aus öffentlichen Gebäuden kennt, benötigen einen separaten Aufzugschacht. Dieser muss entweder gemauert oder betoniert werden. In Wohnhäusern ist hierfür jedoch nur in den seltensten Fällen Platz, außerdem würden aufgrund der aufwändigen Bauarbeiten die Kosten ins Unermessliche steigen. Bei Homeliften hingegen, wird nebst platzsparender selbsttragender Konstruktion, kein zusätzlicher Technikraum (wie bei einem herkömmlichen Senkrechtaufzug) benötigt. Die technischen Elemente eines Homelifts, wie Motor oder Hebesystem, sind in der Anlage selbst untergebracht. Hydraulikgeräte können gesondert in Abstellräumen oder Schränken verstaut werden. Ein schöner Nebeneffekt: Die Anlage ist dadurch deutlich leiser.
Die Sicherheit von Homeliften wird nach unterschiedlichen Gesetzen innerhalb der europäischen Union und speziell nach der deutschen Rechtslage geprüft. Maßgeblich sind die EU Richtlinie 2014/33, aus der sich die deutsche Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz und die Sicherheitsregeln für die genormte Konstruktion und den genormten Einbau von Aufzügen ableiten. Die Verordnung zur Geräte- und Produktsicherheit legt Wartungsintervalle von höchstens zwei Jahren fest. Zusätzlich gibt es eine Zwischenprüfung im Abstand von zwei Jahren. So ergibt sich in der Regel ein Prüfzyklus von zwölf Monaten, in dessen Rahmen der Homelift überwacht, gewartet und geprüft wird.
Heutzutage gehört es zum Standard, dass ein Notfall- bzw. Alarmknopf installiert ist. Bis vor einigen Jahren verfügten noch nicht alle Modelle über diese Vorrichtung, doch die Sicherheitsanforderungen haben sich erhöht.
Das Notfallsystem setzt zuverlässig bei Abweichungen vom Normalbetrieb ein, dies können erhöhte Geschwindigkeiten oder ein Absturz der Kabine sein (Zum Beispiel beim vollständigen Ausfall des Hydrauliksystems oder beim Reißen der Trageseile). In solch einer Situation erkennt das System die Störung, hält am nächsten Haltepunkt an, öffnet die Türen und die beförderte Person kann aus dem Aufzug aussteigen. Zusätzlich wird eine automatische Fehlermeldung angezeigt. Sollten sich die Türen nicht mehr öffnen lassen, kann der Sicherheitsdienst über eine Notruftaste im Innenraum der Kabine gerufen werden. Seit 2020 ist eine Nachrüstung einer Notrufanlage in allen Aufzügen Pflicht.
Die Vorteile sind:
- Kein Schacht
- Kein Maschinenraum
- Selbsttragende Konstruktion
- Für Rollstuhlfahrer geeignet
- Schneller Einbau
- Als Lastenaufzug verwendbar
- Geeignete Alternative zum Treppenlift bei beengten Treppenhäusern
- Viele Möglichkeiten der Förderung
- Günstiger als normale Fahrstühle
Die Nachteile sind:
- Hohe Lautstärke (bei manchen Modellen)
- Hoher Preis im Vergleich zum Treppenlift
- Eventuell Einholung einer Baugenehmigung nötig
Das Wichtigste auf einem Blick: Homelift.pdf
Für einen Homelift ist es nicht nötig einen Schacht zu bauen oder einen Maschinenraum einzurichten. Außerdem unterscheiden sich die Antriebe. Während ein Aufzug an Seilen hängt, wird der Homelift durch Spindeln oder einen hydraulischen Antrieb bewegt.
Ja, während ein Treppenlift (je nach Ausführung und Modell) unter 10.000 Euro zu bekommen ist, kostet ein Homelift in der Regel weitaus mehr.
Ja, mehrere Organisationen bieten unterschiedliche Fördermöglichkeiten unter verschiedenen Bedingungen an. Die Höhe der Zuschüsse kann sich unterscheiden. Sowohl bei der Wahl der Förderer als auch bei der Höhe des Zuschusses, ist die individuelle Situation ausschlaggebend.
Ja, sie leiten sich aus der EU Richtlinie 2014/33 ab und werden in Deutschland durch die Verordnung zur Produktsicherheit und den Sicherheitsregeln für die Konstruktion und den Einbau von Aufzügen geregelt. Letztere wurden von der DIN entwickelt.
Ja, es gibt verschiedene Varianten. So gibt es Lifte für Innen, aber auch welche, die auch Außen, an die Hauswand, angebracht werden. Zudem gibt es verschiedene Ausführungen, beispielsweise aus Glas, gemauert oder die eines verkleideten Schachts. Daneben gibt es auch verschiedene Größen oder für unterschiedliche Höhen geeignete Homelifte.
Unter bestimmten Voraussetzungen: Ja. Klären Sie dies am besten mit dem für Sie zuständigen Bauordnungsamt. Ebenfalls sollte ein statisches Gutachten eingeholt werden, um den richtigen Platz für den Lift zu finden.
Prof. Dr. Martin Przewloka hat im eigenen familiären Umfeld umfangreiche Erfahrungen mit dem Thema Pflege gesammelt und teilt sein Wissen über verschiedene Kanäle mit anderen pflegenden Angehörigen. Durch seinen Universitätsabschluss in Medizinischer Physik (Universität Kaiserslautern) versteht er zudem die gesundheitlichen Hintergründe der unterschiedlichen Erkrankungen und kann sich in die Lage der Pflegebedürftigen hineinversetzen.