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Grundpflege
Ein Stück Seife mit Bläschen.

Grundpflege: Kosten, große und kleine Grundpflege und Tätigkeiten

Dinge, die den meisten Menschen selbstverständlich erscheinen – wie waschen, anziehen und essen – werden bei Pflegebedürftigkeit, Krankheit und zunehmendem Alter zur Herausforderung. Ob dauerhaft oder nur kurzzeitig, beispielsweise in Folge eines Unfalls: Jeder kann in die Situation kommen, dass Hilfe bei der Bewältigung des Alltags benötigt wird. 


Sowohl für die Gesundheit als auch das Wohlbefinden sind diese Tätigkeiten besonders wichtig. In der Pflege fasst man diese Bereiche, Körperpflege, Ernährung, Mobilität und Vorbeugung, unter dem Begriff Grundpflege zusammen. Sie gehören zu den Grundbedürfnissen des Menschen.


Der Begriff beschreibt in erster Linie eine Leistung der Pflegedienste, die von der Pflegeversicherung definiert und bezahlt wird. Doch auch pflegende Angehörige oder sonstige Pflegepersonen können sie durchführen. Während eine Einführung in grundpflegerische Tätigkeiten für Angehörige durchaus hilfreich sein kann, ist keine pflegerische Vorbildung nötig. 


Die Grundpflege zählt zu der häuslichen Krankenpflege ambulanter Pflegedienste, wie auch die Behandlungspflege und die Haushaltshilfe.


Da die Grundpflege einen entscheidenden Teil des Alltags ausmacht und die Pflegepersonen teils in sehr intimen Situationen helfen, ist es wichtig, dass die pflegebedürftige Person der versorgenden Person vertraut und sich mit dieser wohl fühlt. 


Autor: Prof. Dr. Martin Przewloka

Zuletzt bearbeitet am 6.02.2023 von: Bettina Morich (Redakteurin)

Inhaltsverzeichnis
  • Das Wichtigste auf einen Blick
  • Definition
  • Gesetzliche Grundlage
  • Ambulant oder stationär?
  • Kosten
  • FAQ
  • Quellen
Das Wichtigste auf einen Blick

Das Wichtigste auf einen Blick 

  • Grundpflege bezeichnet eine Leistung von Pflegediensten, welche von der Pflegekasse bezahlt wird und Teil der häuslichen Pflege ist
  • Sie umfasst die Bereiche Körperpflege, Ernährung, Mobilität und Prophylaxe
  • Grundpflegerische Maßnahmen müssen aber nicht von Pflegedienstleistern erbracht werden, auch pflegende Angehörige können sie vornehmen
  • Nicht Teil davon sind hauswirtschaftliche Unterstützungen wie das Kochen oder die medizinische Behandlungspflege
  • Im Bereich der Körperpflege unterscheidet man die große und die kleine Grundpflege
  • Als durch die Pflegeversicherung finanzierte Leistung steht die Grundpflege Personen mit einem Pflegegrad zu (SGB XI)
  • Sie kann aber auch durch den Arzt als Leistung der Krankenkasse verordnet werden (SGB V)

Definition

Grundpflege Definition und Umfang

Unter den Begriff fallen regelmäßig wiederkehrende Pflegemaßnahmen. In dem Rahmen, in welchem sie von der Pflegeversicherung finanziert und von Pflegediensten ausgeführt wird, setzt sie sich folgendermaßen zusammen: 

  • Körperpflege: zum Beispiel Unterstützung bei der Reinigung des Körpers, beim Baden und Duschen, beim Zähneputzen, Haare kämmen und waschen, Rasieren, Entleeren von Darm und Blase (sowohl Toilettengang als auch Inkontinenzprodukte oder ähnliches)  
  • Ernährung: zum Beispiel Zerschneiden und Anreichen der Nahrung, Hilfe bei der Nahrungsaufnahme (Achtung: Kochen zählt nicht zur Grundpflege! Die Zubereitung des Essens gehört in den Bereich der Haushaltshilfe)
  • Mobilität: zum Beispiel Unterstützung beim Aufstehen und Hinlegen, Anziehen und Ausziehen von Kleidung, bewegen in der Wohnung sowie das Verlassen oder Betreten der Wohnung. Wege außerhalb der Wohnung – beispielsweise Fahrten zum Arzt – fallen nicht in den grundpflegerischen Bereich
  • Vorbeugung (Prophylaxe): besonders bei Vorerkrankungen ist es Teil der Grundpflege zu verhindern, dass diese sich verschlimmern, so muss zum Beispiel gegen Thrombose oder Wundliegen vorgebeugt werden

Auch das Unterstützen bei der Zurückgewinnung von Selbstständigkeit im Alltag gehört dazu. Hierzu zählt es auch, den Pflegebedürftigen zu beaufsichtigen, wenn dieser noch selbstständig genug ist, sich beispielsweise selbst zu waschen. Bei Bedarf leiten Pflegepersonen an oder unterstützen. Dies bezeichnet man auch als aktivierende Pflege. 


Wenn es ihnen möglich ist, sollten Pflegebedürftige Tätigkeiten wie beispielsweise Zähne putzen selbstständig durchführen. grundpflege-zahnpflege 

Je nach Fähigkeiten des Pflegebedürftigen kann die Pflegeperson Zahnbürste und Zahncreme vorbereiten und die Zahnbürste anreichen, die benötigten Dinge bereitlegen oder lediglich ins Bad helfen. 


Hierdurch werden die körperlichen und geistigen Fähigkeiten bewahrt und gebessert. Auch hat es einen positiven Einfluss auf die mentale Gesundheit, da es die Eigenständigkeit des Pflegebedürftigen verbessert. Eine vollständige Übernahme der Tätigkeiten sollte nur stattfinden, wenn der Pflegebedürftige tatsächlich nicht mehr in der Lage ist, sie auszuführen.

Hinweis: Zur Grundpflege gehören keine Maßnahmen der medizinischen Behandlungspflege, wie beispielsweise die Gabe von Medikamenten oder Versorgung von Wunden. Auch Maßnahmen, die zu den Aufgaben der Hauswirtschaft zählen, wie das Kochen, sind nicht Teil der grundpflegerischen Versorgung.

Neben Pflegediensten können grundpflegerische Tätigkeiten auch von anderen Pflegepersonen oder beispielsweise einer 24-Stunden-Pflege ausgeführt werden. Auch stationär, in Pflegeheimen, werden grundpflegerische Tätigkeiten durchgeführt.


Auch wenn Personen so stark beeinträchtigt sind, dass die bettlägerig sind, müssen ihre tägliche Bedürfnisse erfüllt werden. In dem Fall spricht man von der Grundpflege im Bett. Hier werden die pflegerischen Maßnahmen alle durchgeführt, während der Pflegebedürftige im Bett liegt.

Clipboard mit Liste


Ambulante Pflegedienste differenzieren zwischen der kleinen und der großen Grundpflege. Entscheidend ist hierbei, in welchem Ausmaß der Pflegebedürftige unterstützt werden muss. 


Abhängig von Bundesland und Pflegedienst weichen die genauen Leistungen, die unter die kleine oder große Grundpflege fallen, voneinander ab. Insofern ist es immer von Vorteil, wenn Sie direkt bei einem örtlichen Pflegedienstleister nachfragen. Gerne suchen wir für Sie einen passenden Anbieter vor Ort. Nutzen Sie unsere Dienstleistersuche oder rufen Sie unsere kostenlose Servicehotline 0800 122 273 0 an. Im Folgenden geben wir einen Überblick über die üblichen Leistungen der kleinen und großen Grundpflege.


Kleine Grundpflege und große Grundpflege

Die Unterscheidung zwischen diesen Formen der Pflege bezieht sich in erster Linie auf die Körperhygiene. Der Aufwand bei der großen Grundpflege fällt deutlich höher aus als bei der kleinen. Die kleine ist für gewöhnlich in der großen enthalten. So werden bei der kleinen nur Teilbereiche des Körpers gewaschen, während bei der großen Grundpflege der gesamte Körper gewaschen wird. Die konkreten Unterschiede zwischen kleiner und großer Grundpflege sind jedoch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.


Zur kleinen Grundpflege kann gehören:

Seifenspender

  • Hilfe beim Aufstehen und Hinlegen, beim An- und Ablegen von Kleidung und Heraussuchen der Kleidungsstücke
  • Teile des Körpers werden gewaschen (anstatt einer Ganzkörperwäsche), zum Beispiel Gesicht, Oberkörper oder Intimbereich 
  • Mund- und Zahnpflege, je nach dem auch Pflege von Zahnprothesen
  • Unterstützung bei der Ausscheidung (je nach Erfordernis Hilfestellung beim Toilettengang, Nutzung von Hilfsmitteln, Katheterpflege oder Versorgung eines Stoma)

Zu der großen Grundpflege gehören die Leistungen der kleinen, jedoch zusätzlich die Ganzkörperwäsche (Duschen, Baden oder am Waschbecken, wozu auch Haare waschen und föhnen gehört).


Neben der kleinen Grundpflege, der großen Grundpflege und der Grundpflege im Bett gibt es auch Bezeichnungen wie Grundpflege am Waschbecken. Wie der Name vermuten lässt, finden die Pflegemaßnahmen hier am Waschbecken statt. 


Gesetzliche Grundlage

Gesetzliche Grundlage

Die Grundpflege als Leistung der Kasse steht einerseits Pflegebedürftigen Personen ab Pflegegrad 2 zu. Andererseits haben auch Versicherte ohne Pflegegrad oder mit Pflegegrad 1 durch ihre Krankenversicherung einen Anspruch . Je nach Situation kann also jede Person Anspruch auf die Grundpflege haben. Gesetzlich geregelt wird ersteres in SGB XI und letzteres in SGB V.


SGB XI – Grundpflege als Leistung der Pflegeversicherung

Gesetzbuch

Im Sozialgesetzbuch ist verankert, dass Personen mit anerkanntem Pflegegrad einen Anspruch auf grundpflegerische Versorgung haben. Den Pflegegrad bekommt man vom MDK, dem medizinischen Dienst der Krankenversicherungen, zugeteilt. Ab Pflegegrad 2 erhalten Personen die Pflegesachleistungen, welche für die Bezahlung ambulanter Pflegedienste verwendet werden können. Personen mit Pflegegrad 1 können den Entlastungsbetrag für die Finanzierung grundpflegerischer Maßnahmen verwenden. 


Bis Ende 2016 war der Zeitaufwand der einzelnen grundpflegerischer Tätigkeiten von Bedeutung, um der geeigneten Pflegestufe zugeteilt zu werden. Mit Einführung der Pflegegrade 2017 ist diese Form der Berechnung anhand der aufgewendeten Zeit verschwunden. Nun gibt es verschiedene Bereiche, in denen die Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen festgestellt wird. Auf Grundlage dessen wird die zu pflegende Person in den passenden Pflegegrad eingeteilt wird. Damit liegen alle Bedürfnisse des Pflegebedürftigen im Blickfeld.


SGB V – Grundpflege als ärztliche Verschreibung

Rezept

Nach einem Krankenhausaufenthalt, einem Unfall oder bei langwieriger Krankheit können auch Personen, die nicht dauerhaft pflegebedürftig sind, grundpflegerische Unterstützung benötigen.


Sie wird in diesem Fall durch den Arzt verschrieben und von den Krankenkassen finanziert. Man spricht hier von der häuslichen Krankenpflege. Sie ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Bedingung ist, dass keine andere im Haushalt lebende Person die Verpflegung übernehmen kann. Darüber hinaus finanzieren die Krankenkassen eine Haushaltshilfe und falls nötig Behandlungspflege.


Es besteht ein Anspruch auf eine Verpflegung von bis zu vier Wochen. In Einzelfällen kann die Krankenkasse aber auch für eine länger Dauer die häuslich Krankenpflege gestatten. 

Ambulant oder stationär?

Grundpflege ambulant, stationär oder teilstationär

Grundpflegerische Maßnahmen sind nicht an einen Ort gebunden. Sie können ambulant, also zuhause, stationär in einem Heim oder auch teilstationär erfolgen. Die Hilfestellungen bei der Körperpflege, Ernährung und Mobilität können hierbei von Pflegedienstleistern, Angehörigen oder pflegenden Bekannten oder Freunden übernommen werden. Während in der häuslichen Pflege all diese Möglichkeiten zutreffen, werden in der teilstationären und stationären Pflege grundpflegerische Aufgaben von Pflegepersonal erbracht. 


Auch bei einer stationären Behandlung im Krankenhaus gehören grundpflegerische Unterstützungen dazu, sollte die Person sich nicht selbst versorgen können. Sind Sie unsicher, ob bei Ihrem Krankenhausaufenthalt die Grundpflege vorgesehen ist, fragen Sie nach.


Kosten

Grundpflege Kosten und Finanzierung

Münzen

Personen ab Pflegegrad 2 erhalten die sogenannten Pflegesachleistungen. Hierbei handelt es sich um Geldleistungen, die die Pflegekasse direkt mit Pflegedienstleistern abrechnet. Mit den Pflegesachleistungen können Sie Dienstleistungen von Pflegedienstleistern in der ambulanten Pflege finanzieren, unter anderem die Grundpflege. 


Je nach Pflegedienst sind die einzelnen Leistungen der Grundpflege in einer Liste Preisen zugeordnet. Die Preise unterscheiden sich jedoch von Bundesland zu Bundesland. Die genauen Preise erfahren Sie bei Ihrer Pflegekasse oder den Pflegediensten direkt. 


Die Pflegesachleistungen erhöhen sich mit den Pflegegraden:


Pflegegrad

Pflegesachleistungen

1

-

2

724 Euro

3

1363 Euro

4

1693 Euro

5

2095 Euro

Pflegebedürftige Personen mit Pflegegrad 1 erhalten keine Pflegesachleistungen. Sie können allerdings den monatlichen Entlastungsbetrag von 125 Euro für körperbezogene Pflegemaßnahmen wie die Grundpflege nutzen.


Übersteigen die Kosten die Leistungen der Pflegeversicherung, muss der Restbetrag privat beglichen werden. Wenn dies finanziell jedoch nicht möglich ist, gibt es Möglichkeiten, durch die Sozialhilfe unterstützt zu werden.

Hand hält Münze


Zudem kann die Grundpflege auch bei nicht vorhandener Pflegebedürftigkeit von einem Arzt verordnet werden. Dann übernimmt die Krankenkasse die entstehenden Kosten.


Bei Personen, bei denen die Grundpflege weder eine Leistung der Pflegekasse noch der Krankenkasse ist, weil kein Pflegegrad oder keine Verordnung vorliegt, aber dennoch durch einen Pflegedienst erbracht wird, schließen die Pflegedienste einen Vertrag mit dem Auftraggeber, in dem die Kosten festgelegt werden. Die Kosten müssen privat bezahlt werden.


Wenn Sie mit Pflegegrad keinen professionellen Pflegedienst in Anspruch nehmen, erhalten Sie das Pflegegeld. Dieses können Sie, wenn Sie möchten, Angehörigen, die die Grundpflege übernehmen, als Anerkennung ihrer Hilfe geben. 

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FAQ

Die häufigsten Fragen zur Grundpflege

Was ist Grundpflege?

Die Grundpflege beinhaltet alltägliche Leistungen im Bereich der Körperpflege, der Ernährung und der Mobilität.


Was gehört zur Grundpflege?

Im Bereich der Körperpflege umfassen grundpflegerische Maßnahmen Unterstützung bei jeglichen Aufgaben wie Waschen und Duschen, Haarpflege, Rasieren, Zahnpflege und Entleeren von Darm und Blase. 

Zum Bereich der Ernährung gehören die Nahrungs- und Flüssigkeitszufuhr, also beispielsweise das Zerkleinern und Anreichen der Nahrung. Das Kochen ist nicht Teil der Grundpflege.

Auch der Bereich der Mobilität ist Teil der grundpflegerischen Maßnahmen. Hierzu zählen das Aufsetzen, Aufstehen und Herumgehen in der Wohnung. 

Weiterhin sind Vorbeugung und das Ziel, die Selbstständigkeit der Pflegebedürftigen zu fördern und zu erhalten, Aspekte.

Welche Arten der Grundpflege gibt es?

Es gibt zum Beispiel die Grundpflege im Bett oder die Grundpflege am Waschbecken. Je nach Mobilität des Pflegebedürftigen muss die Körperpflege beispielsweise komplett im Bett durchgeführt werden. Ähnlich kann der pflegebedürftigen Person ans Waschbecken geholfen werden, um sie dort zu waschen. Im Bereich der Körperhygiene unterscheidet man zudem zwischen der großen und kleinen Grundpflege.


Wie läuft die Grundpflege ab? 

Der genaue Ablauf ist je nach pflegebedürftiger Person und Pflegeperson unterschiedlich, denn jeder Pflegebedürftige hat individuelle Bedürfnisse. Wenn Sie einen Pflegedienst beauftragen, klären Sie vorher ab, welche Leistungen erbracht werden müssen. Typischerweise hilft die Pflegeperson morgens beim Aufstehen und begleitet ins Bad. Dort werden Teilbereiche des Körpers oder der ganze Körper gewaschen und auch beim Toilettengang geholfen. Auch bei der Zahnpflege unterstützt die Pflegeperson. Anschließend erhält der Pflegebedürftige Hilfe beim Anlegen von Kleidung. Je nachdem, wie der weitere Tagesverlauf des Pflegebedürftigen aussieht, unterstützt die Pflegeperson als nächstes zum Beispiel bei der Aufnahme des Frühstücks.


Wo erfolgt die Grundpflege? 

Sie kann ambulant durch einen ambulanten Pflegedienst oder pflegende Angehörige, stationäre in einem Pflegeheim oder teilstationär im Rahmen der Tages- oder Nachtpflege erbracht werden.


Was kostet Grundpflege beim Pflegedienst?

Die Pflegedienste bepreisen in Abstimmung mit der Pflegekasse die einzelnen Bestandteile der Grundpflege, der Preis ist also zunächst davon abhängig davon, welche Leistungen Sie wünschen. Zudem unterscheiden die Preise sich aber auch je nach Bundesland. Preislisten können Sie bei den einzelnen Pflegediensten erfragen.

Was beinhaltet eine kleine Grundpflege?

Diese ist weniger umfassend als die große und umfasst nur das Waschen von Teilbereichen des Körpers. Je nach Pflegedienst zählen zusätzlich Hilfe beim An- und Ausziehen, bei der Zahnpflege, und beim Toilettengang hinzu.


Was beinhaltet eine große Grundpflege?

Sie beinhaltet in der Regel alle Leistungen der kleinen. Allerdings erfolgt eine Ganzkörperwäsche, wozu auch das Haarewaschen gehört. Im Gegensatz dazu werden bei der kleinen Grundpflege nur Teile des Körpers gewaschen, zum Beispiel das Gesicht, der Oberkörper oder der Intimbereich.


Was ist die Grundpflege nach SGB XI?

Im Sozialgesetzbuch ist festgelegt, dass Pflegebedürftige Personen mit Pflegegrad Anspruch auf die Grundpflege als eine Leistung der Pflegeversicherung haben.


Kann die Grundpflege verordnet werden?

Ja, falls nötig, kann Ihnen ein Arzt grundpflegerische Unterstützung per Rezept verordnen, auch, wenn Sie keinen Pflegegrad haben. In diesem Fall wird die Pflege von der Krankenkasse bezahlt. Die Krankenkasse zahlen außerdem medizinische Behandlungspflege und Haushaltshilfe auf Verordnung.


Wer kann Grundpflege in Anspruch nehmen?

Die Grundpflege kann von Pflegebedürftigen mit Pflegegrad in Anspruch genommen werden. Einen Pflegegrad erhalten Sie nach dem Sie eine Überprüfung durch den MDK beantragt haben. In dieser Überprüfung wird festgestellt, welches der passende Pflegegrad ist. Nicht nur Senioren können sie in Anspruch nehmen, sondern auch jüngere Personen, die beispielsweise aufgrund einer Behinderung pflegebedürftig sind. Wenn keine Pflegebedürftigkeit im eigentlichen Sinne vorliegt, aber trotzdem beispielsweise aufgrund einer Operation Pflege benötigt wird, können grundpflegerische Unterstützungen auch von einem Arzt verordnet werden.

Hängen die Kosten der Grundpflege vom Zeitaufwand ab?

Bis zum 31.12.2016 gab es bestimmte Orientierungswerte für den Zeitaufwand sämtlicher Tätigkeiten der Grundpflege. Beispielsweise wurden zur Ganzkörperwäsche 20-25 Minuten und zur Zahnpflege 5 Minuten berechnet. Seit dem 01.01.2017 ist diese Regelung durch die Einführung der Pflegegrade komplett verschwunden. Der Zeitaufwand ist daher nun zur Ermittlung der Kosten der Grundpflege irrelevant

Statt einer professionellen Kraft übernimmt ein Angehöriger die Grundpflege. Kann dieser für seine Hilfe Geld von der Pflegekasse bekommen? 

Ab dem Pflegegrad 2 können pflegebedürftige Personen Pflegegeld erhalten. Dieses können sie den pflegenden Angehörigen als Anerkennung für die erbrachten Pflegeleistungen weitergeben. Zwischen 316 und 901 Euro werden in Form von Pflegegeld gezahlt, wenn die Pflege selbstständig organisiert wird.


Quellen

Quellen

Bundesgesundheitsministerium, (abgerufen am 01.12.2022) 

Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen e.V., (abgerufen am 01.12.2022) 

PRO PflegeManagement Verlag, (abgerufen am 01.12.2022) 

Sozialgesetzbuch SGB XI, (abgerufen am 01.12.2022) 


Gesetze im Internet SGB V, (abgerufen am 01.12.2022) 


Prof. Dr. Martin Przewloka PortraitProf. Dr. Martin Przewloka
Über den Autor:

Prof. Dr. Martin Przewloka hat im eigenen familiären Umfeld umfangreiche Erfahrungen mit dem Thema Pflege gesammelt und teilt sein Wissen über verschiedene Kanäle mit anderen pflegenden Angehörigen. Durch seinen Universitätsabschluss in Medizinischer Physik (Universität Kaiserslautern) versteht er zudem die gesundheitlichen Hintergründe der unterschiedlichen Erkrankungen und kann sich in die Lage der Pflegebedürftigen hineinversetzen.

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