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Pflegen Sie einen Angehörigen, haben Sie die Möglichkeit für bis zu 6 Wochen im Kalenderjahr Verhinderungspflege in Anspruch zu nehmen. Verhinderungspflege ist auch bekannt unter den Namen Urlaubs- oder Krankheitsvertretung. Benötigen Sie eine kurze Pause von der Betreuung oder sind krank, können Sie Verhinderungspflege in Anspruch nehmen. Diese kann stundenweise, tageweise oder wochenweise genommen werden, wodurch Angehörige die Möglichkeit haben, kurze Verhinderungszeiträume zu überbrücken.
Voraussetzung, um Verhinderungspflege in Anspruch nehmen zu können, ist, dass der Pflegebedürftige mindestens Pflegegrad 2 hat und bereits 6 Monate im häuslichen Umfeld gepflegt wurde.
Liegt ein Pflegegrad von 2 oder höher vor, gibt es ein Budget von 1612€ pro Kalenderjahr, das für die Verhinderungspflege verwendet werden darf. Auch eine Kombination mit dem Budget der Kurzzeitpflege ist möglich. 50% des Leistungsbetrags der Kurzzeitpflege kann für die Verhinderungspflege eingesetzt werden. Das entspricht insgesamt 806€ pro Kalenderjahr.
Je nachdem wie viele Stunden am Tag die Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden soll, verringert sich das Pflegegeld. Allerdings bekommt man bei einer Verhinderungspflege von weniger als 8 Stunden am Tag das volle Pflegegeld ausgezahlt. Sollte die Verhinderungspflege 8 Stunden überschreiten, hat man noch einen Anspruch auf 50% des Pflegegeldes.
Die Verhinderungspflege kann bei der Krankenkasse beantragt werden. Auch eine rückwirkende Beantragung ist möglich. Das ist besonders dann interessant, wenn eine plötzliche Verhinderung von Angehörigen vorliegt.
Einen Überblick über die Verhinderungspflege in Ihrer Umgebung können Sie sich hier hier verschaffen. Gerne können Sie auch unsere Service-Hotline kontaktieren. Wir helfen Ihnen unter der Rufnummer 0800 122 273 0 kostenlos und unverbindlich weiter.
Natürlich können Sie sich auch direkt vom passenden Anbieter informieren und beraten lassen. Dazu können Sie das Kontaktformular nutzen. Das Absenden des Kontaktformulars ist für Sie selbstverständlich auch kostenfrei und unverbindlich.
Für weiter Informationen lesen Sie gerne unseren Wissen-Artikel zum Thema Verhinderungspflege. In unserem Pflege-Wegweiser können Sie noch weitere spannende Artikel lesen.