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Grundpflege in Machern-Posthausen (Leipzig) und Umgebung

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Welche Anbieter für Grundpflege gibt es in Machern-Posthausen (Leipzig)?

Wie kann ich ein Angebot für Grundpflege in Machern-Posthausen (Leipzig) und Umgebung einholen?

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Anbieter für Grundpflege in Machern-Posthausen (Leipzig) und Umgebung

Grundpflege in 100 Sekunden erklärt

Grundpflege in Machern-Posthausen (Leipzig) und Umgebung. Welcher Anbieter passt zu mir?

Was versteht man unter Grundpflege?

Wenn der Alltag allein nicht mehr zu bewältigen ist, können pflegebedürftige Menschen die Grundpflege in Anspruch nehmen. Diese kann sowohl von pflegenden Angehörigen als auch von Pflegedienstleistern ausgeführt werden. Sie soll pflegebedürftige Menschen bei der Deckung ihrer Grundbedürfnisse unterstützen und kann sowohl im Alter, bei Behinderungen oder anderen Einschränkungen nötig werden. Grundpflege ist Teil der häuslichen Krankenpflege.

Die Grundpflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung und somit gesetzlich geregelt.

Welche Leistungen gehören zur Grundpflege?

Grundpflege unterstützt im Bereich der Körperpflege, der Ernährung und der Mobilität.

Im Bereich der Körperpflege unterscheidet man zwischen großer und kleiner Grundpflege. Beide umfassen Tätigkeiten, die den Pflegebedürftigen bei der Körperhygiene unterstützen (Hilfe beim Waschen, Zähne putzen, Nagelpflege, Hilfe bei Darm- und Blasenentleerung etc.), allerdings ist der Umfang der Maßnahmen bei der kleinen Grundpflege geringer. Wie sehr sich große und kleine Grundpflege unterscheiden ist jedoch individuell unterschiedlich.

Der Bereich der Ernährung umfasst die Hilfe bei der mundgerechten Zubereitung der Nahrung sowie die Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme. Auch die Ernährung über eine Magensonde kann in diesen Bereich gehören: er betrifft alles, was mit der Nahrungsaufnahme zusammenhängt. Zubereitung und Einkauf von Lebensmittel gehören allerdings nicht in den Zuständigkeitsbereich der Grundpflege.

Mobilität im Rahmen der Grundpflege beinhaltet Dinge wie die Hilfe beim Aufstehen und ins Bett gehen, Kleidung an- oder ausziehen, Unterstützung beim Aufsetzen, Gehen, Stehen ebenso wie den Ortswechsel. Letzteres bezieht sich auch auf Arztbesuche und ähnliches.

Zudem sollen Selbstständigkeit und Kommunikation gefördert werden. Um die Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen zu erhalten, kann die Pflege in Form der aktivierenden Pflege erfolgen. Das heißt, dass die pflegebedürftige Person nach Möglichkeit bei entsprechenden Aktivitäten betreut, angeleitet und unterstützt wird,

Wer hat Anspruch auf Grundpflege?

Sobald die pflegebedürftige Person einen Pflegegrad zugewiesen bekommen hat, besteht Anspruch auf Grundpflege. Die Einstufung in einen Pflegegrad erfolgt, nachdem man diese bei der Krankenkasse oder Pflegekasse beantragt hat.

Auch ohne Pflegegrad kann ein Anspruch auf Grundpflege bestehen, beispielsweise wenn diese nach einer Operation vom behandelnden Arzt verschrieben wird.

Welche Formen von Grundpflege gibt es? Wo findet Grundpflege statt?

Die oben beschriebenen Tätigkeiten müssen auch bei bettlägerigen Personen gewährleistet werden. Da die Pflege hier ausschließlich im Bett ausgeführt werden kann, spricht man von der Grundpflege im Bett.

Außerdem unterscheidet man zwischen der vollstationären, teilstationären oder ambulanten Grundpflege.

Die vollstationäre Grundpflege findet in einer Pflegeeinrichtung statt. Bei der teilstationären Form lebt die pflegebedürftige Person weiterhin Zuhause, allerdings bleibt sie entweder über Tag oder Nacht in einer Pflegeeinrichtung. Die ambulante Pflege findet ausschließlich beim Pflegebedürftigen Zuhause statt und kann sowohl durch Familienmitglieder und Bekannte als auch professionelle Pflegedienstleister erfolgen.

Was ist die gesetzliche Grundlage der Grundpflege?

Die Regelung der Grundpflege kann nach dem Sozialgesetzbuch Fünf (SGB V) oder nach dem Sozialgesetzbuch Elf (SGB XI) erfolgen. Handelt es sich um eine Regelung nach SGB V, erfolgt die Grundpflege auf Verordnung des Arztes. Somit handelt es sich um eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung.

Die Grundpflege kann auch als Leistung der Pflegeversicherung geregelt werden, das ist bei SGB XI der Fall. Besteht bei der pflegebedürftigen Person ein Pflegegrad, werden die Kosten für die Grundpflege von der Pflegeversicherung übernommen.

Was kostet die Grundpflege?

Erfolgt die Grundpflege auf Verordnung eines Arztes, ist sie nach SGB V geregelt. Als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung übernimmt diese die Kosten.

Im Allgemeinen ist sie nach SGB XI als Leistung der Pflegekassen geregelt, in diesem Fall kommt die Pflegekasse für die Kosten auf.  

Besteht mindestens Pflegegrad 2, hat der Pflegebedürftige weiterhin monatlich Anspruch auf Pflegegeld, je nach Pflegegrad zwischen 316€ und 901€, welches ebenfalls zur Finanzierung genutzt werden kann.  

Wo finde ich einen Dienstleister für die Grundpflege?

Wenn Sie einen Dienstleister suchen, der die Grundpflege übernimmt, finden Sie hier einen Überblick über Anbieter in Ihrer Nähe. Alternativ stehen wir Ihnen auch gerne persönlich beratend zur Seite. Rufen Sie uns einfach unter unserer kostenlosen Servicehotline 0800 122 273 0 an.
Wenn Sie sich für einen Dienstleister entschieden haben und eine unverbindliche Beratung wünschen, können Sie auch das Kontaktformular verwenden.
Weiter Informationen über die Grundpflege können Sie in unserem Wissensartikel zur Grundpflege nachlesen.

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FAQ - Häufig gestellte Fragen

Wer bietet Grundpflege in Machern-Posthausen (Leipzig) an?

Welche weiteren Dienstleistungen im Bereich Pflege zuhause gibt es in Machern-Posthausen (Leipzig)?

Welche anderen Dienstleister im Pflegebereich gibt es in Machern-Posthausen (Leipzig)

Welche Sanitätshäuser gibt es in Machern-Posthausen (Leipzig)?