Zu den Liftern und Transferhilfen zählen neben den Patientenliftern und Treppenliften auch Rutschbretter, Drehscheiben, Bettleitern, Wandlifter, Katapultsitze, Patientenhebekissen, Badewannenlifter, Aufstehgestelle, Rampen und Treppensteiggeräte. Die Palette an verschiedenen Produkten ist in diesem Bereich groß, denn für fast jede Situation gibt es eine eigene Transferhilfe. So können etwa Treppen im Alter zu einer großen Hürde werden, wenn keine Transferhilfen vorhanden sind. Ob Treppensteiggeräte für Rollstühle, mit denen eine Treppe elektrisch und ohne große Mühe überwunden werden kann, bis hin zu Treppenliften, die den Auf- und Abstieg in ein anderes Stockwerk mit und ohne Rollstuhl ermöglichen – die Möglichkeiten und die Auswahl sind groß. Auch für kleinere Transfers wie etwa dem Aufstehen aus dem Bett oder der Badewanne, gibt es das passende Hilfsmittel. Sogenannte Patientenlifter helfen, die jeweilige Situation zu meistern und ermöglichen Mobilität innerhalb der eigenen vier Wände. Auch Aufstehhilfen oder Rutschbretter können im Alltag hilfreich sein, um schnell und einfach in die gewünschte Position zu kommen.
Tipp: Wussten Sie, dass die Pflegekasse (bei vorhandenem Pflegegrad) wohnumfeldverbessernde Maßnahmen – z.B. den Einbau eines Treppenlifts - mit 4.000€ unterstützt?
Autor: Prof. Dr. Martin Przewloka
Zuletzt bearbeitet am 30.08.2021 von: Bettina Morich (Redakteurin)
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Treppenlifte und Patientenlifter werden insbesondere dann benötigt, wenn die Mobilität der betroffenen Person so weit eingeschränkt ist, dass diese nicht mehr alle Bereiche der Wohnung eigenständig erreichen kann. Das betrifft nicht nur Senioren, sondern auch Menschen mit körperlichen Behinderungen oder einer durch andere Gründe eingeschränkten Mobilität.
Transferhilfen wie Rutschbretter oder Drehscheiben kommen dann zum Einsatz, wenn Personen sich (z.B. im Bett) nicht mehr aus eigener Kraft positionieren oder drehen können. Mit Hilfe der Transferhilfen können einerseits die Angehörigen leichter mithelfen, andererseits können Transferhilfen den betroffenen Personen dabei helfen, bestimmte Bewegungen auch ohne Hilfe von Dritten auszuführen.
Grundlegend wird zwischen Dreh- und Positionierungshilfen und Liftern unterschieden. Zielgruppe sind in beiden Fällen Personen mit eingeschränkter Mobilität.
Tipp: Seit des Inkrafttretens der Pflegestärkungsgesetze im Jahr 2017, haben alle Personen mit einem Pflegegrad Anspruch auf wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Diese werden mit bis zu 4.000€ von der Pflegekasse unterstützt. Nutzen Sie diese Möglichkeit unbedingt, denn durch die Zuschüsse der Pflegekassen für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen können beispielsweise Treppenlifte finanziert werden.
Werden andere Geräte wie beispielsweise Patientenlifter benötigt, können Sie Standardgeräte per Rezept erhalten. Diese müssen allerdings im Hilfsmittelverzeichnis und Hilfsmittelkatalog der Krankenkasse eingetragen sein. Da oft jedoch spezielle Lifter benötigt werden und die Standardgeräte nicht immer alle Anforderungen erfüllen, sollten Sie sich vor der Anschaffung unbedingt darüber informieren, welches Gerät für Ihre Situation am besten geeignet ist und ob dieses von der Pflegekasse bezuschusst wird. Denn häufig werden platzsparende aber trotzdem leistungsstarke Lifter benötigt. Diese Geräte müssen in der Regel privat bezahlt werden.
Kleinere Hilfsmittel wie Drehscheiben oder Rutschbretter gibt es bereits ab 10€. Oft gibt es hier nur geringe Unterschiede in Qualität und Handhabung. Trotzdem sollten Sie sich genauestens darüber im Klaren sein, für welche Alltagssituation Sie das Hilfsmittel benötigen. Passt die Drehscheibe auf den Stuhl und ist das Rutschbrett breit genug für die betroffene Person?
Patientenlifter gibt es in verschiedenen Ausführungen. Neben klassischen Geräten, die zuhause mit Stromanschluss genutzt werden, gibt es ebenso mobile Geräte mit Akku. Zudem sollte zwischen schwenkbaren und nicht-schwenkbaren Patientenliftern unterschieden werden, denn viele Lifter sind nicht schwenkbar und haben nur eine Hebefunktion. Die Hebefunktion reicht oft nicht für alle Pflegesituationen aus - beispielsweise, wenn eine Person in ein Bett, auf eine Toilette oder in eine Badewanne befördert werden soll. Schwenkbare Patientenlifter werden in der Regel von einer Begleitperson bedient.
Tipp: Die Pflegekasse unterstützt mit 4.000€ wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Dazu zählen auch Treppenlifte. Sie benötigen lediglich einen Pflegegrad.
Kontaktieren Sie uns auch gerne über unsere kostenlose Service-Hotline 0800 123 04 01 – wir finden für Sie ein passendes Sanitätshaus in Ihrer Nähe, welches Sie mit einem für Sie idealen Lift oder Transferhilfe versorgen kann. Kosten entstehen dabei für Sie nicht, da wir durch Beiträge der Sanitätshäuser finanziert werden.
Transferhilfen und Lifter werden insbesondere dann benötigt, wenn die Mobilität der betroffenen Person so weit eingeschränkt ist, dass diese nicht mehr alle Wohnbereiche eigenständig erreichen kann. Das betrifft nicht nur Senioren, sondern auch Menschen mit körperlichen Behinderungen oder einer durch andere Gründe eingeschränkten Mobilität.
Maßgeblich sind der Einsatzort und Funktion entscheidend. So gibt es spezielle Transferhilfen für Bad, Schlafzimmer, Küche und Treppe. Auch ist es wichtig zu unterscheiden, ob die Transferhilfe als Dreh-, Aufsteh-, Rutsch- oder Treppensteighilfe zum Einsatz kommen soll. Somit entscheidet die Kombination aus Einsatzort und Funktion über die Wahl des Hilfsmittels.
Patientenlifter und Treppenlifte werden dann von der Pflegekasse bezuschusst, wenn ein Rezept vom Arzt vorliegt. In der Regel wird, wenn im Rezept nicht anders angegeben, ein Standardgerät bereitgestellt. Für hochwertige Geräte ist eine private Zuzahlung nötig. Kleinere Transferhilfen wie Drehscheiben, Bettleitern oder Rutschbretter sind meist günstig zu erwerben.
Ja, wenn ein anerkannter Pflegegrad vorliegt, unterstützt die Pflegekasse den Bau eines Treppenlifts mit bis zu 4.000€. Dieser Umbau wird als „wohnumfeldverbessernde Maßnahme“ bezeichnet.
Besonders bei Patientenliftern ist eine korrekte Nutzung essentiell. Auch der Aufbau und die Montage sollten professionell durchgeführt werden. Zudem sollte die Belastbarkeit der Patientenlifter geprüft werden. Auch während des Transfers ist es wichtig, mit Hilfe von Gurten und Schnallen den Patienten richtig zu fixieren, sodass dieser nicht aus der Halterung fällt. Fühlt sich die betroffene Person unsicher und hat wohlmöglich Angst vor dem Transfer, sollte ganz besonders viel Rücksicht genommen werden.
Bei der Nutzung eines Treppenlifts mit Plattform sollte unbedingt darauf geachtet werden, dass die Plattform sicher verschlossen ist und die Bremsen des Rollstuhls angezogen sind. So kann der Rollstuhl nicht versehentlich über den Rand der Plattform rutschen, was zu schwerwiegenden Verletzungen führen könnte.
Patientenlifter gibt es als mobile Modelle mit Akku oder mit herkömmlichen Stromanschluss. Zudem werden diese in schwenkbare und nicht-schwenkbare Modelle unterteilt.
Lifte zum Überwinden von Treppen werden in Treppenlifte und Lifterplattformen für Rollstühle unterschieden. Erstere bestehen aus einer Sitzfläche, auf welcher der Nutzer Platz nimmt, um bequem und sicher die Treppe zu überwinden. Eine Lifterplattform kommt zum Einsatz, wenn der Betroffene auf einen Rollstuhl angewiesen ist und diesen für das Überwinden von Treppen nicht verlassen kann. Der Nutzer fährt samt Rollstuhl auf die Plattform, um den Höhenunterschied der Treppe zu überwinden. Gerade bei älteren Personen ist es entscheidend, den Alltag mit so wenigen Transfers wie möglich zu bestreiten.
Prof. Dr. Martin Przewloka hat im eigenen familiären Umfeld umfangreiche Erfahrungen mit dem Thema Pflege gesammelt und teilt sein Wissen über verschiedene Kanäle mit anderen pflegenden Angehörigen. Durch seinen Universitätsabschluss in Medizinischer Physik (Universität Kaiserslautern) versteht er zudem die gesundheitlichen Hintergründe der unterschiedlichen Erkrankungen und kann sich in die Lage der Pflegebedürftigen hineinversetzen.